17.01.2026 Ein Blick auf verschiedene Publikationen, aus dem Newsletter_Januar_2026 des Flüchtlingsrates NRW
Kinder in Krisen- und Konfliktgebieten und auf der Flucht
Noch nie wuchsen so viele Kinder wie im Jahr 2025 in Krisen- und Konfliktgebieten auf, bilanziert UNICEF in einer Pressemitteilung vom 30.12.2025. Weltweit sei fast jedes fünfte Kind davon betroffen, nahezu doppelt so viele wie Mitte der 1990er Jahre. Im Zusammenhang mit den bewaffneten Konflikten seien von den Vereinten Nationen im Jahr 2024 41.370 schwere Kinderrechtsverletzungen dokumentiert worden. Dazu zählten insbesondere Tötungen und Verstümmelungen, sexualisierte Gewalt sowie die Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Akteurinnen. Dies entspreche einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für die noch ausstehende Bilanzierung des Jahres 20252 rechnet UNICEF angesichts fortdauernder und neuer Kriege sowie humanitärer Krisen, wie im Gazastreifen, im Sudan und in der Ukraine, nicht mit einer Verbesserung der Lage. Im Gazastreifen würden Kinder massive Gewalt, den Zusammenbruch grundlegender Versorgungssysteme und fehlenden Zugang zu medizinischer
Hilfe erleben. Im Sudan sei der Alltag vieler Kinder von Vertreibung, Hunger und weitgehender Rechtlosigkeit geprägt. In der Ukraine würden Kinder weiterhin unter Angriffen auf zivile Infrastruktur, anhaltender Vertreibung sowie Einschränkungen beim Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung leiden. Weltweit seien zum Zeitpunkt der Pressemitteilung aufgrund extremer Armut rund 43 Millionen Kinder unter fünf Jahren akut und weitere 150 Millionen chro-
nisch mangelernährt: Mehr als jedes fünfte Kind in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen – insgesamt 417 Millionen – sei von mehreren schweren Entbehrungen zugleich betroffen, etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wohnen, Ernährung, Sanitärversorgung und Wasser. Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF, spricht in diesem Zusammenhang von einem „eklatanten Versagen unserer globalen Politik und unserer Gesellschaft“ und
betont: „In einer Welt des Überflusses sollten Kinder nicht hungern müssen oder durch Armut ihrer Gesundheit, Würde und Zukunftschancen beraubt werden. Beides kann beendet werden, wenn das Wohlergehen und die Rechte der Kinder gewahrt und geschützt werden.“
Terre des hommes und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) machen in ihrem im November 2025 erschienenen Bericht „Angekommen, aber nicht sicher?“ auf die bedrohliche Lage schutzsuchender Kinder und Jugendlicher sowohl während der Flucht als auch nach ihrer Ankunft in Aufnahmeländern aufmerksam. Laut den Autorinnen werden schutzsuchende Kinder und Jugendliche auf der Flucht häufig Opfer von Pushbacks und unrechtmäßiger Inhaftierung, auch in EU-Staaten wie Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen. Dort komme es zu Familientrennungen, Erniedrigungen, Misshandlungen und in Einzelfällen zu tödlichen Verletzungen. Auch an den deutschen Außengrenzen sei seit den im Mai 2025 vom Bundesinnenministerium angeordneten Zurückweisungen eine Verschärfung der Situation zu beobachten. Obwohl unbegleitete Minderjährige sowie andere besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Schwangere von Zurückweisungen ausgenommen sein sollen, sei es in der Praxis bereits vorgekommen, dass unbegleitete Minderjährige von der Bundespolizei abgewiesen wurden, weil sie nicht als minderjährig anerkannt worden seien. Dies verstoße gegen das Primat des Jugendhilferechts: Zuständig für Alterseinschätzungen und Schutzmaßnahmen minderjähriger Schutzsuchender seien die Jugendämter, nicht die Bundespolizei. Darüber hinaus verletze die Zurückweisung geltendes Recht und setze Kinder und Jugendliche, da ihnen der Zugang zu Schutz- und Unterstützungsstrukturen verwehrt werde, bewusst erneut den Gefahren aus, denen sie bereits auf ihrer
Fluchtroute begegnet seien, da sie gezwungen seien, ihre Flucht über unsichere Routen fortzusetzen, auf denen sie bereits Gewalt, Ausbeutung, Misshandlung oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt gewesen seien. In Deutschland angekommen, würden Defizite in der medizinischen und psychosozialen Versorgung, unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten, etwa lange Aufenthalte in Sammelunterkünften, sowie ein eingeschränkter Zugang zu Bildung dazu führen, dass viele Kinder keine sichere und förderliche Lebensumgebung vorfinden.
In ihrer am 21.11.2025 veröffentlichten Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ zeigen Johanna Funck (Universität Bremen) und Markus Ciesielski (htw saar), dass die Bildungsrechte schutzsuchender Kinder und Jugendlicher in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland nicht gewährleistet sind. Die Autorinnen führten erstmals eine bundesweite Befragung in insgesamt 203 Erstaufnahmeeinrichtungen zum Zugang zu schulischer Bildung für 6- bis 18-jährige Schutzsuchende in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft durch. Die Autorinnen sehen anhand der Ergebnisse deutliche Defizite: In knapp 60 % der Einrichtungen hätten schutzsuchende Kinder und Jugendliche keinen Zugang zur Regelschule. Dies umfasst 38 Einrichtungen (19 %), in denen es sogar keinerlei Bildungsangebote gebe, obwohl Kinder und Jugendliche dort teilweise über Monate lebten, sowie 82 weitere Einrichtungen (40 %), in denen sich die Angebote auf schulersetzende Maßnahmen oder Deutschkurse innerhalb der Einrichtungen beschränkten. Deren Qualität variiere stark und die Angebote seien nicht immer von Beginn an zugänglich. Lediglich in 83 Einrichtungen (41 %) bestehe ein Zugang zur Regelschule, der jedoch mit langen Wartezeiten verbunden oder begrenzt auf eine bestimmte Altersgruppe sei. Auffällig sei zudem, dass Bundesländer, die schutzsuchende Kinder und Jugendliche nicht von der Schulpflicht ausnehmen, insgesamt bessere Bildungsbedingungen bieten würden als jene, die den Schulbesuch zeitweise aussetzen. Die Autorinnen schließen auf Grundlage ihrer Studie, dass eine längere Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen ohne zeitnahen Zugang zu qualitativ hochwertiger schulischer Bildung ein erhebliches Risiko für den weiteren Bildungsweg darstellt. Sie empfehlen daher eine inklusive und verbindliche Schulpflicht für alle Kinder, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, verbunden mit ausreichenden finanziellen, personellen und strukturellen
Investitionen in das Bildungssystem.