23.10.2020 Die Integrationsbeauftragte informierte die Akteur:innen in der Flüchtlingshilfe, bis zum 10.11.2020 Anträge zum Programm KOMM-AN NRW des Landes NRW für 2021 einzureichen.
"Für den Programmteil II können die Mittel entsprechend der Bausteine A – D beantragt werden:
A - Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
B - Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
C - Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
D - Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Eine Übersicht der Bausteine mit den entsprechenden Fördersummen, zur Förderkonzeption und ein Kurzantrag sind bei Annegret Kleefuß, Telefon 0228 77 2375, E-Mail: annegret.kleefuss@bonn.de. erhältlich. Sie beantwortet auch alle Fragen zur Teilnahme am Förderprogramm KOMM-AN NRW.
Wenn Sie am Förderprogramm KOMM-AN NRW teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte Ihre Anträge für 2021 zu. Bitte verwenden Sie hierfür den als Anlage beigefügten Kurzantrag.
Schicken Sie uns bitte Ihre Anträge bis 10.11.2020. Später eingehende Anträge können wir grundsätzlich nicht berücksichtigen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Haben Sie Fragen zu KOMM-AN NRW, wenden Sie sich bitte an Annegret Kleefuß, Telefon 0228 77 2375, E-Mail: annegret.kleefuss@bonn.de.