23.05.2024 Die Bundesregierung befinde sich im "Abschiebewahn", wirft MdB Clara Bünger vor. „Die moralischen Hemmungen scheinen auf der Behördenseite zu schwinden," sagte Bünger ... Die Zahl der Abschiebungen steige, obwohl es weniger ausreisepflichtige Personen gebe. Geflüchtete müssten befürchten, „gegen ihren Willen in Länder zurückgezwungen zu werden, in denen ihnen Krieg, willkürliche Haft, Folter, extreme Armut oder Perspektivlosigkeit drohen“.
Büngers Feststellungen werden ergänzt durch mehrere Meldungen der letzten Zeit, denen zufolge Schutzsuchende aus dem Kirchenasyl geholt wurden. Der Beitrag Behörden und Polizei brechen immer häufiger Kirchenasyl folgt unten.
Wir zitieren die taz/epd, die einen Beitrag der Neuen Osnabrücker Zeitung aufgriffen:
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4.800 Menschen ausgewiesen: Mehr Abschiebungen aus Deutschland
Zuletzt beschloss die Ampel Verschärfungen für Abschiebungen, nun steigen die Zahlen: 4.800 Menschen wurden im ersten Quartal 2024 ausgewiesen.
BERLIN epd | Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland ist einem Medienbericht zufolge in den ersten drei Monaten des Jahres deutlich gestiegen. 4.791 Menschen ohne Aufenthaltsstatus seien bis Ende März abgeschoben worden, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung und beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage aus der Gruppe der Linken im Bundestag.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeute das eine Zunahme um rund ein Drittel. Zwischen Januar und März 2023 seien 3.566 Ausländerinnen und Ausländer abgeschoben worden.
Die Linkenpolitikerin Clara Bünger, die die Anfrage gestellt hatte, wirft der Bundesregierung einen „Abschiebewahn“ vor. „Die moralischen Hemmungen scheinen auf der Behördenseite zu schwinden, sagte Bünger der Zeitung. Die Zahl der Abschiebungen steige, obwohl es weniger ausreisepflichtige Personen gebe. Geflüchtete müssten befürchten, „gegen ihren Willen in Länder zurückgezwungen zu werden, in denen ihnen Krieg, willkürliche Haft, Folter, extreme Armut oder Perspektivlosigkeit drohen“.
Bei der Rücknahme von Staatsangehörigen lag Nordmazedonien dem Bericht zufolge zwischen Januar und März 2024 an erster Stelle. Unter den Abgeschobenen stammten 483 aus dem Balkanstaat. Auf dem zweiten Platz rangiere die Türkei, dorthin seien 449 Staatsbürger zurückgebracht worden. Dahinter folgten Georgien (416), Afghanistan (345) und Serbien (312).
Gut 7.000 Abschiebungen gescheitert
Weiterhin kämen Abschiebungen allerdings oft nicht zustande. So scheiterten im ersten Quartal dieses Jahres 7.048 geplante Rückführungen. Überwiegend seien die Betroffenen nicht mehr auffindbar, oder es liege an geplatzten Flügen. Deutlich seltener spielten medizinische Gründe eine Rolle.
Auf die Statistik für das erste Quartal dürfte das Ende Februar in Kraft getretene sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz noch keinen wesentlichen Einfluss haben. Es enthält zahlreiche Regelungen, um zu verhindern, dass sich etwa abgelehnte Asylbewerber einer zwangsweisen Rückführung entziehen. Dazu gehört die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Zudem ist es der Polizei seit kurzem erlaubt, zum Aufgreifen eines Menschen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und abgeschoben werden soll, auch andere Räume als die des Betroffenen zu betreten. Im gesamten Jahr 2023 gab es laut Bundesinnenministerium 16.430 Abschiebungen aus Deutschland.
Wir zitieren netzpolitik.org vom 17.05.24:
Recherchen für den netzpolitik.org-Podcast „Systemeinstellungen“ zeigen, wie der Staat das Kirchenasyl zunehmend bricht. In den vergangenen zehn Monaten gab es mehr Räumungen aus Kirchengebäuden als in den gesamten zehn Jahren davor. Hochrangige Kirchenvertreter:innen appellieren an die Behörden.
In Deutschland stößt Kirchenasyl zunehmend auf staatlichen Widerstand. Behörden wollen Menschen abschieben, obwohl sie unter dem Schutz der Kirche stehen. Dass die Polizei zu diesem Zweck Gebäude der Kirche stürmt, galt lange Zeit als kaum denkbar. Nun gab es allein seit dem Sommer 2023 sechs versuchte oder vollzogene Räumungen von Kirchenasyl. Nach Recherchen von netzpolitik.org für den Podcast „Systemeinstellungen“ sind dies innerhalb von zehn Monaten mehr Räumungen als in den gesamten zehn Jahren zuvor.
Die jüngste Räumung erfolgte am vergangenen Sonntag im Kreis Uelzen in Niedersachsen. Eine russische Familie wurde direkt aus dem Kirchenasyl abgeschoben. In dem Bundesland war es die erste Räumung eines Kirchenasyls seit 1998, sagt der Landesflüchtlingsrat. Kurz vor Weihnachten war bei der Räumung eines Kirchenasyls in Schwerin sogar ein Spezialeinsatzkommando im Einsatz.
Laut Zahlen des Bundesinnenministeriums haben Kirchen in Deutschland im vergangenen Jahr in gut 1.500 Fällen Geflüchteten temporären Schutz gewährt. Dieses sogenannte Kirchenasyl basiert nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern auf einer Übereinkunft der Katholischen und Evangelischen Kirche mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Mit dem Kirchenasyl wollen Gemeinden verhindern, dass Menschen in teils lebensgefährliche und menschenunwürdige Umstände abgeschoben werden. Stattdessen sollen sie Gelegenheit bekommen, dass Behörden ihren Fall erneut prüfen, oder dass sie nach einer Weile Asyl in Deutschland beantragen können.
Appelle an den Staat
Leitende Kirchenvertreter:innen äußern sich gegenüber netzpolitik.org tief besorgt darüber, dass der Staat nun auch Schutzsuchende aus Kirchenasylen abschiebt. „Wir appellieren an die Ausländerbehörden, das Kirchenasyl zu respektieren“, sagt die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Anna-Nicole Heinrich. Die Auflösung eines Kirchenasyls „unter massivem Polizeiaufgebot und mit zum Teil brachialen Mitteln“ bleibe ein unverhältnismäßiger Eingriff in einen aus guten Gründen gewährten Schutzraum. „Dass es in der jüngsten Vergangenheit gleich mehrfach zu solchen Auflösungen von Kirchenasylen gekommen ist, bereitet uns große Sorge.“
Heinrich fordert: Kirchen und Behörden müssten eng im Gespräch bleiben, damit sie gemeinsam zu einem humanitären Umgang mit Menschen in akuten Notsituationen kommen. Das Kirchenasyl sei ein Schutzraum für besonders schutzbedürftige, oft traumatisierte Menschen. Für die Asylsuchenden sei es häufig die letzte Möglichkeit, um sich vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die ihnen bei Abschiebung drohen. „Kirchengemeinden leisten damit eine dringend erforderliche Nothilfe.“ Diesen Schritt würden sie nicht leichtfertig gehen.
„Maßnahmen, die auf eine Abschiebung aus einem Kirchenasyl abzielen, widersprechen dem Geist der Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen“, sagt auch der Jesuit Dieter Müller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. „Geflüchtete müssen in anderen EU-Mitgliedsstaaten Schläge, Inhaftierung unter katastrophalen hygienischen Bedingungen oder völlige Vernachlässigung bis hin zur Verelendung erdulden.“ Auch laufende Therapien und ärztliche Empfehlungen würden vom Bundesamt ignoriert, wie das jüngste Beispiel der Familie aus Russland zeige, die nach Spanien abgeschoben wurde, obwohl sich die Mutter hier in ärztlicher Behandlung befand.
Berliner Bischof: „Wir werden die Menschen schützen“
Der Berliner Bischof und Beauftragte der EKD für das Thema Flucht, Christian Stäblein, weist auf die Historie des Kirchenasyls in Deutschland hin: „Wir sind in großer Sorge, dass diese Übereinkunft, die wir über viele Jahrzehnte gehabt haben, jetzt aufgebrochen wird.“ Man stelle sich mit dem Kirchenasyl nicht über den Staat, erklärt Stäblein. Aus Sicht der Kirche gehe es vielmehr um eine gute Übereinkunft mit dem Staat. Der Bischof hofft, dass es dabei bleibt: „Wir werden die Menschen schützen“.
Stäblein beteuert zudem, dass viele gerichtliche Entscheidungen den Kirchen Recht gäben. Vor Gericht würden die meisten Menschen nach dem Kirchenasyl doch noch ein Bleiberecht erhalten. Das zeige, dass die Kirchen im richtigen Sinne humanitär eingreifen.
Das Kirchenasyl sei keine Aushebelung des Rechtsstaates, betont auch der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche im Rheinland, Thorsten Latzel. „Nur in solchen besonderen Fällen, wo es starke Gründe dafür gibt, dass eine humanitäre Not droht und eine rechtliche Überprüfung geboten ist, werden Kirchenasyle gewährt“, sagt Latzel. Die Fälle würden umgehend den zuständigen Behörden gemeldet; der Aufenthalt der Personen sei ihnen laufend bekannt. „Das alles wird von unseren Gemeinden und Kirchenkreisen sehr verantwortlich gehandhabt.“
Nicht nur für Christ:innen sei der Schutz von Menschen elementar, erklärt Latzel – und verweist auf das Grundgesetz: „Wenn wir in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz feiern, dann ist das individuelle Recht auf Asyl ein wesentlicher Teil davon.“
Podcast-Recherche zeigt Kirchenasyl unter Druck
Von den staatlichen Widerständen gegen das Kirchenasyl handelt auch die aktuelle Folge des netzpolitik.org-Doku-Podcasts „Systemeinstellungen“. Die Folge „Razzia im Pfarrhaus“ begleitet die Pastorin Sandra Menzel aus Büchenbeuren in Rheinland-Pfalz. Sie hat im Jahr 2018 gemeinsam mit mehreren anderen Gemeinden Geflüchteten aus dem Sudan Kirchenasyl gewährt. Für Sandra Menzel war dies praktische Nächstenliebe – für den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises dagegen Anlass zu einer Strafanzeige. Er zeigte Menzel und mehrere Kolleg:innen an, mit gravierenden Folgen.
Bei den Pastor:innen kam es zu Hausdurchsuchungen. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Daten von dienstlichen und privaten Computern und Smartphones – trotz Warnungen, dass darauf auch seelsorgerisch sensible Daten von Gemeindemitgliedern sein könnten. Ein Gericht erklärte die Hausdurchsuchungen später für rechtswidrig. Auch die Verfahren gegen die Pastor:innen wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt wurden eingestellt.
Die Recherche zeigt: Diese Fälle waren keine Ausnahme. Seitdem der Kurs in der Europäischen Union und in Deutschland erneut auf Verschärfung des Asylrechts ausgerichtet ist, häufen sich auch staatliche Widerstände gegen das Kirchenasyl.
Im Frühjahr 2024 haben Sandra Menzel und der Kirchenkreis Simmern-Trarbach erneut einem Geflüchteten Asyl gewährt, dieses Mal einem Mann aus Syrien, der seinen Asylstatus in Dänemark verloren hatte. In der Nacht des 14. Februar rückte die Polizei an, um den verängstigten Mann mitzunehmen. Dieser wehrte sich und verletzte sich in Panik selbst, um die Abschiebung zu verhindern. Er kam kurz in Krankenhaus und wurde dann nach Dänemark abgeschoben.
In einer Stellungnahme gegenüber netzpolitik.org erklärt die zuständige Kreisverwaltung Neuwied, bei der Abschiebung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. In einem vierseitigen Dokument schreibt die Behörde von der „rechtssicheren Bewältigung der Flüchtlingsfrage“. Die dänischen Behörden hätten zugesichert, den Mann nicht nach Syrien zu überstellen. Es sei zudem der Kirchenkreis gewesen, der sich nicht an die Abmachung mit den Behörden gehalten habe.
Der Kirchenkreis hingegen sagt, dem Mann, der in Syrien den Kriegsdienst verweigert hatte, drohe aus Dänemark die Abschiebung in sein Heimatland. Dänemark verfolgt seit Jahren einen extrem harten Kurs gegen Geflüchtete und lehnt – anders als Deutschland – regelmäßig Asylanträge von Syrer:innen ab. Dass der Mann das Abschiebelager verlassen habe, um nach Deutschland zu kommen, gelte dort als Straftat. Die Kirche habe in dieser Situation nur das Recht aufrechterhalten, das Dänemark dem Mann nicht gewähren wollte.
Humanitäre Intervention mit Tradition
Das Prinzip hinter dem Kirchenasyl ist schon aus vorchristlichen Zeiten bekannt. Tempel galten seit jeher als heilige Orte, an denen keine Gewalt ausgeübt werden darf und in die verfolgte Menschen flüchten können. Das griechische Wort Asyl bedeutet wörtlich übersetzt „nicht beraubt“ und bezeichnete einen Ort, an dem etwas oder jemand vor Raub sicher war. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass die damals noch junge christliche Kirche Geflüchteten Schutz in ihren Räumen gewährte. Offizielle Anerkennung erhielt das Kirchenasyl durch die römische Gesetzgebung im fünften Jahrhundert. Der Bruch des Asylrechts wurde damals mit der Todesstrafe geahndet.
In Deutschland lebt die Tradition seit den 1980er-Jahren wieder auf. Die Regierung von Helmut Kohl hatte damals das Asylrecht drastisch verschärft, in Reaktion kam es gelegentlich vor, dass einzelne Kirchengemeinden ihre Räume für Geflüchtete öffneten. Mit der wachsenden Zahl der Menschen, die vor Kriegen, Hunger und Verfolgung geflohen sind, wuchs auch die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland. Im Jahr 2014 stieg sie von 79 auf 430. Zum Höhepunkt der Fluchtbewegungen 2015 waren es laut Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche 620 Fälle.
Seit diesen Jahren schwelt in Deutschland ein politischer Konflikt um das Kirchenasyl. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangte ein härteres Vorgehen der Behörden und verglich das Kirchenasyl einmal gar mit der islamischen Scharia. Später nahm er diese Aussage zurück. Nach langen Verhandlungen einigten sich die katholische und evangelische Kirche 2015 mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf verbindliche Rahmenbedingungen. Diese sind bis heute gültig und sehen unter anderem vor, dass die Kirchen dem Amt jedes Mal melden, welcher Person sie an welcher Adresse Asyl gewähren.
Meist handelt es sich beim Kirchenasyl um sogenannte Dublin-Fälle von Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat als Asylsuchende registriert wurden und deshalb dorthin abgeschoben werden sollen. Nicht selten würde dies jedoch die Abschiebung in menschenunwürdige Zustände bedeuten. Die katastrophalen Zustände in den Lagern etwa in Griechenland und Italien sind gut dokumentiert, die Menschenrechtsorganisation Medico International bezeichnet die Situation dort als „Schande Europas“.