Über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
"Das Reservoir potenzieller Auszubildender wird sich dramatisch verkleinern!"
so der Titel eines Interviews mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann, Spezialist für Ausländer- und Asylrecht, in der Zeitschrift der IHK Bonn/Rhein-Sieg Die Wirtschaft, Bonn - Oktober 2019.
Darin erklärt Dieckmann unter anderem:
"Die Identitätsklärung, die bisher während der laufenden Ausbildung unternommen werden durfte, wird nunmehr sowohl für die Ausbildungs- als auch die Beschäftigungsduldung an den Anfang des Antragsverfahrens gesetzt. Wer also seine Identität nicht frühzeitig geklärt hat, bekommt in Zukunft gar keine Ausbildungsduldung mehr.
Wenn wir uns aber die Erfahrung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte in der Arbeit mit Geflüchteten anschauen, wissen wir, dass es natürlich ein Problem ist, mit echten, vollständigen Papieren nach Deutschland zu kommen. Die neue Regelung wird deshalb dazu führen, dass sich die Tür zur Ausbildung für sehr viele Geflüchtete nicht öffnen oder schließen wird."
Vollständiges Interview hier.
Zum Thema auch der Beitrag
Sie kommen, sie kommen nicht, sie kommen... - Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Die Wirtschaft, Bonn - Oktober 2019