Nachtrag: Bezahlkarte nun auch abschließend durch den Bundesrat

Wir zitieren die Veröffentlichung der Bundesregierung vom 26. April 2024:

Im Bundesrat beschlossen Bezahlkarte für Geflüchtete

Künftig sollen Geflüchtete Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Statt mit Bargeld können sie dann mit dieser Karte zahlen. Der Bundesrat hat dazu abschließend einer entsprechenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt.

Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen geschehen. Künftig soll es noch eine weitere Möglichkeit geben: die Bezahlkarte. Auf sie kann die Geldsumme, die Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht, als Guthaben gebucht werden.

Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hatte die Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetze beschlossen. Nachdem der Bundestag das Gesetz nach ausführlichen Beratungen am 12. April 2024 verabschiedet hat, stimmte abschließend am 26. April 2024 der Bundesrat zu. 

Bezahlkarte als weitere Möglichkeit

Vorgesehen ist, dass künftig die Bezahlkarte ausdrücklich als Leistungsform in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird. Gleichzeitig wird ihre Einsatzmöglichkeit erweitert. Das heißt, künftig können alle Geflüchteten – egal wie sie untergebracht sind – die ihnen zustehenden Leistungen per Bezahlkarte erhalten können.

Bislang sollten Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, vorrangig Sachleistungen erhalten. Menschen, die außerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen leben, wiederrum vorrangig Bargeld. Vorrangig bedeutet, dass diese Art der Unterstützung zwar die erste Wahl ist, aber auch andere Leistungsformen möglich sind. Das soll sich durch die Gesetzesreform ändern. Dadurch erhalten die Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten, wie sie die Leistungen erbringen können.

Mit der vorgeschlagenen Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz setzt die Bundesregierung den Beschluss aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 um. Die Länder hatten sich eine Änderung gewünscht, um so eine sichere rechtliche Grundlage für die Einführung der Bezahlkarte zu haben. 

Nutzungsweise der Karte ist Sache des Landes

Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. Diese haben sich bereits auf Mindeststandards verständigt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte gestartet.

Wieviel Geld in einem bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte abgebhoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständig ist. So kann den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort Rechnung getragen werden.

Außerdem können diese Behörden selbst entscheiden, wann der Einsatz einer Bezahlkarte nicht zweckmäßig erscheint. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Ausbildungsvergütung oder BAföG auf ein eigenes Girokonto erhalten. In diesem Fall ist es sinnvoller, die aufstockenden Asylbewerberleistungen auf dieses Konto zu überweisen anstatt auf die Bezahlkarte.

Vorteile der Bezahlkarte

Der Vorteil von Bezahlkarten ist, dass die dort zur Verfügung gestellte Summe nur im Inland ausgegeben werden kann. Dafür also, wozu die Leistungen gedacht sind: für das Leben der Geflüchteten hier. Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Herkunftsland zu nutzen, ist so nicht möglich.

Zudem versprechen sich die Städte und Gemeinden durch die Bezahlkarte weniger Verwaltungsaufwand: Statt Bargeld auszuhändigen, müssen sie nur die Beträge auf die Karten buchen.