Neuer Newsletter vom Flüchtlingsrat NRW mit vielen Infos und Themen

17.05.2024 Der Flüchtlingsrat NRW veröffentlichte heute einen neuen Newsletter, den wir hier zitieren:


„Politische Verfolgte genießen Asylrecht“ so wurde das Recht auf Asyl als Teil des deutschen Grundge-
setzes (GG) (zunächst in Art. 16 Abs. 2 GG, seit 1993 in Art. 16a Abs. 1 GG) am 08.05.1949 angenommen.
Aktuell, 75 Jahre später, wird dieses Grundrecht auf individuellen Schutz vor Verfolgung konkret in Frage
gestellt.

MIDEM, das Mercator Forum Migration und Demokratie, veröffentlichte am 07.05.2024 eine Studie zu
den gesellschaftlichen Einstellungen zum Grundgesetz
, in deren Rahmen im Februar 2024 ca. 3.000 Per-
sonen in Deutschland befragt worden seien. Danach würden 70 % der Befragten dem Asylrecht eine eher
oder sehr wichtige Relevanz zusprechen. Andererseits würden 16 % für eine komplette Streichung des
Asylrechts aus dem Grundgesetz plädieren mehrheitlich AfD-Wählerinnen. Der Wunsch nach Beschrän-
kung von Zuwanderung komme dagegen nicht nur von rechts: 38 % der gesamten Befragten stimmten
dafür, während 33 % eine Begrenzung des Zuzugs ablehnten und 29 % unentschieden waren oder keine
Angabe machten. Trotzdem: Deutschland ist ein Einwanderungsland! Diese Aussage fand laut den Ergeb-
nissen der Studie gesamtgesellschaftlich Zustimmung.

Die CDU verabschiedete am 07.05.2024 ihr neues Grundsatzprogramm, in welchem die generelle Ausla-
gerung von Asylverfahren in Länder außerhalb der EU gefordert wird. In Deutschland ankommende Asyl-
suchende sollen demnach sowohl für die Durchführung von Asylverfahren in ein anderes Land gebracht
werden als auch im Falle der Schutzgewährung dort verbleiben. In einer
News vom 08.05.2024 betont Pro
Asyl, dass Asylverfahren nicht konform mit der Genfer Flüchtlingskonvention in Dritt- und Transitstaaten
durchgeführt werden können. Die Pläne der CDU würden eine faktische Abschaffung des Asylrechts in
Deutschland bedeuten.

Deshalb kritisiert Pro Asyl in einer Pressemitteilung vom 23.04.2024 auch das britische Gesetz heftig, wel-
ches das Parlament am selben Tag verabschiedet hatte und ein entsprechendes Auslagerungsmodell im
Abkommen mit Ruanda ermöglicht. Die britische Regierung befinde sich auf „gefährlichem Kollisionskurs
mit Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten“, da sie die vom britischem Supreme Court als menschen-
rechtswidrig verurteilten Abschiebungen durch die Festschreibung Ruandas als „sicherer Drittstaat“ um-
gehe. Die Tagesschau berichtete am 01.05.2024, dass die britische Polizei bereits mit den ersten Festnah-
men von Schutzsuchenden begonnen habe.

Auch Italiens postfaschistische Regierung kommt der Umsetzung ihrer Pläne zur Auslagerung der Asylver-
fahren in Drittstaaten näher. In einem Beitrag vom 05.05.2024 veröffentlichte das Erste eine Recherche
zur baldigen Eröffnung italienischer Flüchtlingslager in Albanien: Von der italienischen Küstenwache aus
Seenot gerettete Schutzsuchende mit sogenannter „geringer Bleibeperspektive“ sollen dorthin gebracht
werden und unter italienischer Leitung ihr Asylverfahren durchlaufen. Doch bisher sei ungeklärt, wie in
dem exterritorialen Flüchtlingslager kontrolliert werden soll, ob die Grundrechte der Untergebrachten aus
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13
EMRK) und das Verbot unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK), gewahrt werden.

In diesem Newsletter thematisieren wir die Europawahl, bei deren Wahlkampf das Thema Migration eine
wichtige Rolle spielt. Wir werfen – passend zum Tag der Arbeit – einen Blick auf die Situation von Asylsu-
chenden und Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt
. Weitere Themen sind der aktuelle Stand der Landes-
unterbringung NRW
und kommunale Aktionen gegen die Bezahlkarte.

Um dazu zu lesen, bitte den Newsletter aufrufen.