22.05.2021 Der Flüchtlingsrat NRW greift mit einem Appell die Problematik versäumter Impfangebote für in Sammelunterkünften untergebrachte Schutzsuchende auf.
Zwar aktualisierte das NRW-Gesundheitsministerium am 6. Mai seine Handreichung und sieht nun für Personen, die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht oder tätig sind, ein Impfangebot bis 31.05.2021 vor. Trotzdem erscheint es angesichts des zögerlichen Verhaltens von Minister Laumann richtig, der Forderung nach wirksamen Informationen und schnellen Impfungen Nachdruck zu verleihen.
Appell: Impfangebot für Flüchtlinge in Landesunterkünften jetzt!
Die Impfungen in Nordrhein-Westfalen schreiten voran und Gesundheitsminister Laumann verkündet, er sei „zufrieden mit dem Impftempo“. Es ist erfreulich, dass bereits mehr als 25% der Einwohner NRWs geimpft wurden. Allerdings werden bestimmte Gruppen, die der Bund einer hohen Priorisierungsgruppe zugeordnet hat, in NRW nach wie vor nicht berücksichtigt.
Vernachlässigung der Gruppe der Schutzsuchenden
Laut Corona Impfverordnung des Bundes haben Schutzsuchende in Gemeinschaftsunterkünften ebenso wie Bewohner*innen von Obdachlosenunterkünften und Frauenhäusern eine hohe Priorität und damit seit langem einen Anspruch auf ein Impfangebot. Die Impfungen dieser Prioritätsgruppe 2 haben Anfang März begonnen.
Am 28.04.2021 gab das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, das nach eigenen Angaben bis Ende Mai die Impfungen der Priorisierungsgruppe 2 abgeschlossen haben möchte, eine neue Handreichung zur Terminvergabe für Impfungen heraus: Immerhin wurden nun Wohnungslose sowie Bewohnerinnen von Frauenhäusern explizit aufgenommen. Die Gruppe der Schutzsuchenden bleibt jedoch weiterhin unerwähnt. Somit gibt es auch fast zwei Monate nach Beginn der Impfungen für Prioritätsgruppe 2 weder belastbare Informationen zu einem Impfkonzept in den Landeseinrichtungen noch einen Erlass des zuständigen Ministeriums.
Update: Eine aktualisierte Handreichung des NRW-Gesundheitsministeriums vom 06.05.2021 sieht nun für Personen, die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht oder tätig sind, ein Impfangebot bis 31.05.2021 vor.
Erhöhtes Risiko in Massenunterkünften
Ergebnisse des Kompetenznetz Public Health COVID‐19 zeigen in drastischer Weise, dass geflüchtete Menschen ein besonderes Risiko haben zu erkranken und gar an Corona zu sterben.
In NRW werden bis zu 1.500 geflüchtete Menschen je Landeseinrichtung untergebracht. In diesen Massenunterkünften leben sie bis zu zwei Jahre auf engem Raum, teilen sich Toiletten, Schlaf- und Waschräume und nutzen dieselbe(n) Kantine und Gemeinschaftsflächen. So ist es nicht möglich, Sicherheitsabstände und Hygieneregelungen einzuhalten. Wegen der beengten Verhältnisse hat sich bereits eine Vielzahl von Menschen in den Landeseinrichtungen infiziert. Immer wieder werden Teil- oder Vollquarantänen verhängt. Neben anderen damit zusammenhängenden Einschränkungen und Nachteilen werden dadurch auch Zuweisungen in die Kommune hinausgezögert, auf die die Schutzsuchenden einen Rechtsanspruch haben.
Notwendigkeit von mehrsprachigen Informationen über Impfungen
Geflüchtete Menschen müssen informiert ihre eigene Entscheidung treffen können. Um der aufgrund der undurchsichtigen Informationslage bestehenden Gefahr von Fehlinformationen entgegenzuwirken, ist es notwendig, niederschwellige, mehrsprachige Informationen zu Impfungen, Impfstoffen und möglichen Nebenwirkungen bereit zu stellen. Da es in vielen Landesunterkünften noch immer keinen Zugang zu einer stabilen Internetverbindung und somit zu Informationen gibt, sind aktive Informationsangebote seitens des Landes umso wichtiger.
Deshalb fordern wir:
- Das Ministerium muss die vom Bund vorgegebene Impfpriorisierung auch für Schutzsuchende in Gemeinschaftsunterkünften umsetzen und Lösungen finden - und zwar sofort.
- Das Land muss umgehend und aktiv bedarfsgerechte Informationsangebote zu Impfungen, Impfstoffen und möglichen Nebenwirkungen für Schutzsuchende bereitstellen.