01.06.2026 Aus dem Schnellinfo_5 des Flüchtlingsrates NRW:
Mit Erlass vom 06.05.2026 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) den Bezirksregierungen konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts in Landeseinrichtungen für Flüchtlinge übermittelt.
Ehrenamtliches Engagement soll in den Einrichtungen stärker verankert und durch verbindlichere Strukturen besser eingebunden werden. In der dem Erlass beigefügten Handreichung (Stand: 10.02.2026) führt das MKJFGFI u.a. aus, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Landeseinrichtungen ehrenamtlich Tätige in ihre Arbeit einbinden sollen und wie Ehrenamtliche, Betreuungsdienstleisterinnen, Einrichtungsleitungen sowie örtliche Vereine, Wohlfahrtsverbände und Initiativen zusammenarbeiten können. Als mögliche Tätigkeitsbereiche für Ehrenamtlerinnen nennt das MKJFGFI u.a. Begegnungsangebote, Hilfe und Begleitung im Alltag, Freizeitangebote sowie Angebote für Kinder und Jugendliche. Zudem regelt das MKJFGFI zentrale Rahmenbedingungen wie Vereinbarungen mit Ehrenamtlichen, Führungszeugnisse, Zugangsregelungen, Dienstausweise, Versicherungsschutz, Haftung und Verschwiegenheitspflichten.
Mit dem ebenfalls beigefügten Rahmenkonzept (Stand: 10.02.2026) gibt das MKJFGFI vor, in den Einrichtungen grundsätzlich örtliche Beiräte oder vergleichbare Austauschformate einzurichten. Diese sollen ehrenamtliche Angebote vor Ort besser koordinieren, die Einrichtungsleitungen beraten und Akteurinnen wie Betreuungsdienstleisterinnen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und weitere ehrenamtliche Gruppen miteinander vernetzen; die abschließende Entscheidung über die Umsetzung entsprechender Vorschläge verbleibe jedoch bei der jeweiligen Einrichtungsleitung.