31.01.2026 Aus dem Schnellinfo 01_2026 des Flüchtlingsrates NRW
Landtag NRW beschließt Landesaufnahmeprogramm für Jesidinnen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 21.01.2026 den Antrag „Schutz von Ezidinnen und Eziden aus humanitären Gründen in Nordrhein-Westfalen: Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz“ (Drs. 18/15906, Neudruck) der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP vom 30.09.2025 mit deren Stimmen angenommen. Die AfD votierte dagegen. Der Antrag beinhaltet das Ziel, eine Aufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 1 AufenthG zu erlassen, nach der ausreisepflichtige, nicht schwer straffällige Jesidinnen aus dem Irak, die seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen leben, ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erhalten sollen. Für den Er-
lass einer entsprechenden Aufnahmeanordnung ist das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums erforderlich. Dem parlamentarischen Beschluss
war ein mehrstufiges Beratungsverfahren im Integrationsausschuss des Landtags NRW vorausgegangen. Am 08.01.2026 wurde eine Sachverständigenanhörung durchgeführt, in deren Rahmen drei schriftliche Stellungnahmen vorgelegt wurden: vom Katholischen Büro Nordrhein-Westfalen und dem Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung NRW (Stellungnahme vom 08.12.2025, Drs. 18/3257), vom Zentralrat der Eziden in Deutschland (Stellungnahme vom 09.12.2025, Drs. 18/3259) sowie vom Flüchtlingsrat NRW (Stellungnahme vom 09.12.2025,
Drs. 18/3258). Der Flüchtlingsrat NRW begrüßte im Rahmen der Stellungnahme das geplante Landesaufnahmeprogramm grundsätzlich als dringend notwendige Schutzmaßnahme. Zugleich regte er an, den vorgesehenen Personenkreis auszuweiten.
Nach Auffassung des Flüchtlingsrats NRW sollten ein bestehendes Ausweisungsinteresse oder das Vorliegen strafrechtlicher Vorwürfe kein Ausschlusskriterium darstellen, da sich an der weiterhin lebensbedrohlichen Lage für Betroffene im Irak nichts ändere. Zudem sei nicht nachvollziehbar,
warum das Schutzprogramm auf Personen beschränkt werde, die sich seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen aufhalten. Darüber hinaus forderte der Flüchtlingsrat NRW, die Ausländerbehörden anzuweisen, bis zur Entscheidung des Bundes über das erforderliche Einvernehmen sämtliche bleiberechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Abschiebungen auszusetzen. Für den Fall einer ablehnenden Entscheidung des Bundes regte er an, einen landesweiten Abschiebungsstopp für jesidische Männer zu erlassen, da das Land hinsichtlich jezidischer Frauen bereits zuvor einen solchen für den maximalen Zeitraum erlassen hatte, und diesen mit einer Weisung zur Vermeidung von Familientrennungen zu verbinden.
Über die Sachverständigenanhörung berichteten die taz mit Artikel vom 09.01.2026, die Rheinische Post mit Artikel vom 09.01.2026 sowie die Evangelische Zeitung mit Artikel vom 08.01.2026. Es steht ein Video der Sitzung des Integrationsausschusses vom 08.01.2026 zur Verfügung, in dessen Rahmen die Sachverständigenanhörung stattfand. Darin äußert
sich u. a. auch Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan, Psychologe, Traumaforscher und Professor für Soziale Arbeit und Gesundheitswissenschaften, der zu den
psychischen Folgen des Völkermords an den Jesidinnen forscht und an der psychosozialen Betreuung jesidischer Überlebender beteiligt war.