NRW: NRW beschließt längere Wohnverpflichtung in Landeslagern

07.11.2025 Aus Aktuell des Flüchtlingsrates NRW:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 5. November 2025 das Ausführungsgesetz Asylgesetz (AG AsylG) verabschiedet. Das Gesetz nutzt die optionale Bundesregelung des § 47 Abs. 1b AsylG. Demnach können Schutzsuchende in NRW künftig bis zu 24 Monate in den Landeslagern zum Wohnen verpflichtet werden. Eine Begrenzung auf maximal sechs Monate bleibt nur für Familien mit Kindern bestehen. Ausgenommen von der verlängerten Frist sind zudem ältere Menschen (ab 65), Menschen mit Behinderungen, Schwangere und Personen mit schweren physischen Erkrankungen.

Den Gesetzentwurf haben wir hier für Sie verlinkt.