NRW-OVG: Dublin-Abschiebung nach Italien untersagt

30.07.2021 "..weil ihnen für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung droht...", dürfen die Asylanträge [der Kläger] nicht als unzulässig abgelehnt werden. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde am 29. Juli veröffentlicht. Damit ist die drohende Gefahr einer Dublin-Abschiebung durch oberen Richterspruch vom Tisch.

Die Kläger gerieten in Italien unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit fänden. Ihnen stünde in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu. Obdachlosen- und Notunterkünfte  seien nicht in ausreichenden Maße vorhanden. Zudem verwiesen die Richter auf die angespannte Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage.

Die Kläger, zwei Männer aus Mali und Somalia, dürfen vorerst in Deutschland bleiben und werden nicht nach Italien zurückgeführt.

Bei zahlreichen Gerichten sind vergleichbare Klagen anhängig: Der einzige Weg, gegen die BAMF-Entscheidungen vorzugehen, das regelmäßig nicht auf die Fluchtgründe eingeht, sondern die Schutzsuchenden in das europäische Erstaufnahmeland schieben will. Die Folge sind jahrelange höchste Unsicherheit und große Ängste bei den Betroffenen, Integrationsmaßnahmen und Arbeitsmöglichkeiten werden kaum ermöglicht, für manche ist eine Depression unausweichlich.

Ähnliche Entscheidungen wurden bereits in Bezug auf Griechenland als Erstaufnahmeland getroffen, wo ebenfalls massive systemische Mängel bei Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden festgestellt wurden.

Mit der bisherigen Bundesregierung ist trotz wiederholter Niederlagen vor Gericht ein Kurswechsel beim BAMF nicht zu erwarten. Es sollte zu den ersten Aufgaben des/der zukünftigen Innenministers/Innenministerin gehören, den Gedanken des Flüchtlingsschutzes beim BAMF durchzusetzen.

sr. Quelle RP