NRW: Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes sowie Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes von Regierung beschlossen

18.06.2021 "Nordrhein-Westfalen schafft bundesweit modernstes Integrationsrecht  Mit der Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes sowie der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes setzt das Land einzigartige Standards für Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Integrationspolitik", so preist sich das Land in einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2021.

Nach Meinung erster Kritiker:innen ist darin den Kommunen ein "Lohn für schnelle Abschiebungen" versprochen: ..."Nun gehören gute Integrationsansätze zur schwarz-gelben Landesregierung genauso wie die Beschleunigung von Abschiebungen. Diese sind auch ein Teil der neuesten Reform.

Für »Integrationsverweigerer« und »straffällig gewordene Migranten« kündigt Joachim Stamp »konsequente Abschiebungen« an. Kommunen in NRW erhalten künftig für jede »vollziehbar ausreisepflichtige« Person ein Budget von 12.000 Euro. Verzögern sich Abschiebungen, müssen die Städte und Kreise draufzahlen. Wird schnell abgeschoben können die Städte die Überschüsse behalten. Stamps Ziel, er will dass sich Abschiebungen nicht verzögern, die Dinge sollen nicht »einfach weiter laufen« gelassen werden.

Zahl der Geduldeten halbieren

Das Ziel der Reform umschreibt der Minister ohne große Umschweife. Man wolle, »durch eine verbindlichere Politik die Anzahl der Geduldeten reduzieren«, Ziel sei die Halbierung der Duldungen in Nordrhein-Westfalen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauche es »ein effizientes Rückkehrmanagement, aber auch die Umsetzung der Erlasse, die gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglichen«, so Stamp..."  Quelle: nd-DER TAG 16.06.2021

Vom Stamps Ministerium heißt es im Wortlaut:

"Das Landeskabinett hat die Novellierung von zwei zentralen Gesetzen der Integrations- und Migrationspolitik beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes sowie der Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes setzt die Landesregierung bundesweit einzigartige Standards für Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Integrationspolitik. Durch eine verbindlichere Integrationspolitik werden die Potenziale der auf Dauer in Nordrhein-Westfalen bleibenden Menschen künftig zielgenauer gefördert, während durch ein verbessertes Rückführungsmanagement Menschen ohne Bleibeperspektive konsequent zurückgeführt werden."

Einen verlässlichen finanziellen und gemeinsamen politischen Weg mit den Kommunen hat die Landesregierung zudem mit der Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) auf den Weg gebracht. Minister Stamp: „Wir wollen gemeinsam durch eine verbindlichere Politik die Anzahl der Geduldeten reduzieren. Dazu gehört ein effizientes Rückkehrmanagement, aber auch die Umsetzung der Erlasse, die gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglichen.“

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wird eine differenzierte monatliche FlüAG-Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden 875 Euro pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 1.125 Euro pro Monat pro Person. Auf ein Jahr gerechnet ergibt sich für kreisangehörige Gemeinden eine Pauschale von 10.500 Euro und für kreisfreie Städte in Höhe von 13.500 Euro. Damit wird die Empfehlung von Herrn Professor Dr. Lenk, Universität Leipzig, umgesetzt, der die im Jahre 2017 durchgeführte Erhebung der flüchtlingsbedingten Aufwendungen gutachterlich begleitet hatte.
 
Daneben erhalten die Kommunen für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 vollziehbar ausreisepflichtig geworden ist oder wird, eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro. Zum Vergleich: Nach derzeitiger Rechtslage erhalten die Kommunen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen maximal noch drei Monatspauschalen zu 866 Euro, das sind 2.598 Euro.
 
Ferner beteiligt sich das Land mit Einmalzahlungen an den Ausgaben der Kommunen für die Personen, denen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt worden ist. Hierfür sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.