10.06.2026 Mit Inkrafttreten von GEAS wird es auch landespolitisch Veränderungen geben. Darüber informierte jetzt Fluchtministerin Verena Schäffer. Die wesentliche Punkte:
Mit Folgen für die Kommunen: Beschulung von Kindern Geflüchtete Kinder sollen schneller eine Regelschule besuchen, im Normalfall zwei Monate, nachdem ihre Familie einen Asylantrag gestellt hat, spätestens nach drei Monaten. ... Familien mit schulpflichtigen Kinder ... werden künftig schon nach zwei Monaten aus den Landeseinrichtungen einer Kommune zugewiesen, statt wie bisher nach sechs Monaten.
Asylgrenzzentrum Am Flughafen Düsseldorf soll bis Mitte 2028 ... eins von insgesamt sechs sogenannten Asylgrenzzentren in Deutschland entstehen. ... Die Einrichtung in Düsseldorf soll Platz für 50 Menschen bieten, bundesweit sind 374 Plätze vorgesehen. Geflüchtete, die dort untergebracht werden, dürfen die Einrichtung für die Dauer ihres Asylverfahrens nicht verlassen. ... Die Aufenthaltsdauer in den Zentren darf höchstens sechs Monate betragen. Drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren und daran anschließend maximal drei Monate für die Rückführung durch die Bundespolizei.
Vorerst keine Dublin-Zentren in NRW
Verpflichtendes Screening in Erstaufnahmeeinrichtung ... ein einheitliches Verfahren zur Registrierung von illegal eingereisten Personen durchzuführen. Bei diesem sogenannten Screening werden unter anderem Passbilder gemacht und Fingerabrücke genommen. Außerdem werden die Personendaten mit nationalen und europäischen Datenbanken abgeglichen, auch mit denen der Polizei. In NRW soll dieses Screening zentral in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum erfolgen. Dabei wird auch überprüft, ob Menschen wegen einer Behinderung, Schwangerschaft oder als Minderjährige besonders schutzbedürftig sind. Zudem erfolgt ein erster Gesundheitscheck.
- WDR1 09.06.2026 Neue EU-Asylregeln Flüchtlingskinder kommen schneller an Schulen
09.06.2026 Im Juni tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. In NRW hat das vor allem für Schulen und Kommunen Folgen: Schulpflichtige Kinder aus Flüchtlingsfamilien müssen schneller an Regelschulen unterrichtet werden.
Vor genau zwei Jahren haben sich die EU-Mitgliedsstaaten nach langen Debatten auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Jetzt hat die NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) bekannt gegeben, wie sich das in der Praxis konkret auswirken wird.
Die wichtigste Änderung auf Landesebene: Geflüchtete Kinder sollen schneller eine Regelschule besuchen, im Normalfall zwei Monate, nachdem ihre Familie einen Asylantrag gestellt hat, spätestens nach drei Monaten. Bisher galt in NRW eine Frist von sechs Monaten. Die schnellere Beschulung soll mit Beginn des neuen Schuljahrs im September greifen.
"Der schnellere Schulbesuch ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Verbesserung. Wir sorgen dafür, dass geflüchtete Kinder in NRW wieder Kinder sein dürfen." Verena Schäffer, Grüne, Fluchtministerin NRW
Aktuell lebten in den Landesunterkünften gut 700 schulpflichtige Kinder. Der provisorische Schulunterricht dort falle künftig weg. Bei der Umsetzung habe sie sich eng mit Schulministerin Dorothee Feller (CDU) abgestimmt.
Familien werden früher auf Kommunen verteilt
Die Reform hat auch für die Familien der schulpflichtigen Kinder Folgen. Sie werden künftig ebenfalls schon nach zwei Monaten aus den Landeseinrichtungen einer Kommune zugewiesen, statt wie bisher nach sechs Monaten. Fluchtministerin Schäffer betonte, dass dies keine Mehrbelastung der Kommunen sei, sondern lediglich eine zeitliche Verschiebung.
Neue Asylunterkunft am Flughafen Düsseldorf
Am Flughafen Düsseldorf soll bis Mitte 2028 außerdem eins von insgesamt sechs sogenannten Asylgrenzzentren in Deutschland entstehen. Die Dimension ist allerdings überschaubar: Die Einrichtung in Düsseldorf soll Platz für 50 Menschen bieten, bundesweit sind 374 Plätze vorgesehen. Geflüchtete, die dort untergebracht werden, dürfen die Einrichtung für die Dauer ihres Asylverfahrens nicht verlassen.
Gedacht ist sie nur für Personen, die mit dem Flugzeug nach NRW flüchten und aus Herkunftsländern stammen, bei denen weniger als 20 Prozent der Geflüchteten einen Schutzstatus erhalten. Außerdem sollen in den Zentren Geflüchtete landen, die bei der Einreise am Flughafen eine falsche Identität vortäuschen oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen.
Wie viele Menschen pro Jahr unter diese Kategorien fallen, konnte das Ministerium auf Nachfrage nicht beantworten. Die bisherige Erfahrung zeigt aber, dass die neuen Einrichtungen wahrscheinlich trotz der geringen Größe nicht ausgelastet sein werden. Die Kosten für die neue Einrichtung übernimmt laut Fluchtministerin Schäffer der Bund.
Asylgrenzzentrum soll streng bewacht werden
Die Aufenthaltsdauer in den Zentren darf höchstens sechs Monate betragen. Drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren und daran anschließend maximal drei Monate für die Rückführung durch die Bundespolizei.
Bis die neue Einrichtung am Flughafen fertig ist, will das Land übergangsweise ab Anfang 2027 die bisherige Landesunterkunft in Ratingen für diesen Personenkreis nutzen. Das ehemalige Hotel soll durch einen privaten Sicherheitsdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei bewacht werden, um sicherzustellen, dass sich niemand unerlaubt von dem Gelände entfernt. Am Flughafen werde diese Aufgabe später die Bundespolizei übernehmen.
Vorerst keine Dublin-Zentren in NRW
Der Bund ermöglicht den Bundesländern im Zuge der europäischen Asylreform außerdem die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren. Dort können die Länder in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Unterbringung sogenannter Dublin-Fälle bündeln.
Dabei handelt es sich um Menschen, die zunächst in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben und dann unerlaubt nach Deutschland weitergereist sind. Oft scheitert deren Rückführung, teilweise wegen komplizierter Bedingungen der anderen EU-Länder, teilweise weil Geflüchtete am Tag ihrer geplanten Abschiebung gezielt abtauchen. So war es auch im Fall des späteren islamistischen Attentäters von Solingen, der eigentlich nach Bulgarien abgeschoben werden sollte.
In NRW will die neue Fluchtministerin Verena Schäffer von der zentralen Unterbringung solcher Fälle - anders als zum Beispiel Brandenburg oder Hamburg - vorerst keinen Gebrauch machen. Zum einen gebe es aus ihrer Sicht noch viele offene Fragen, zum anderen habe das Land wegen der Umsetzung der europäischen Asylreform derzeit "nicht die Kapazitäten, Sekundärmigrationszentren nach vorne zu stellen."
WDR 5 Westblick - aktuell. 09.06.2026. 05:33 Min.. Verfügbar bis 09.06.2027 Download
Verpflichtendes Screening in Erstaufnahmeeinrichtung
Schäffer hofft zudem, dass durch eine weitere Neuerung auf europäischer Ebene die Zahl der Dublin-Fälle künftig sinken wird. Mit der GEAS-Reform haben sich die EU-Mitglieder dazu verpflichtet, ein einheitliches Verfahren zur Registrierung von illegal eingereisten Personen durchzuführen. Bei diesem sogenannten Screening werden unter anderem Passbilder gemacht und Fingerabrücke genommen. Außerdem werden die Personendaten mit nationalen und europäischen Datenbanken abgeglichen, auch mit denen der Polizei.
In NRW soll dieses Screening zentral in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum erfolgen. Dabei wird auch überprüft, ob Menschen wegen einer Behinderung, Schwangerschaft oder als Minderjährige besonders schutzbedürftig sind. Zudem erfolgt ein erster Gesundheitscheck.
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- Kölner Stadtanzeiger 10.06.2026 Neue EU-Regeln setzen Schwarz-Grün unter Zugzwang NRW plant neues Asylzentrumam Flughafen Düsseldorf
Die EU hat sich auf eine Reform für ein gemeinsames Asylsystem verständigt. Auch in NRW ist viel Neues umzusetzen.
In der Nähe des Düsseldorfer Flughafens wird eine neue Flüchtlingsunterkunft gebaut, in der Asylbewerber untergebracht werden sollen, die über die Flughäfen von NRW einreisen und eine Schutzquote von unter 20 Prozent haben. Das erklärte NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer am Dienstag vor Journalisten in Düsseldorf. Die Grünen-Politikerin betonte, damit setze NRW „sauber, professionell und schnell“ die EU-Regeln zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) um. In NRW sollen 50 bis 60 von bundesweit 374 Plätzen gebaut werden.
Bei dem neuen Asylzentrum handele es sich zwar um eine geschlossene Einrichtung, nicht aber um eine Haftanstalt, sagte Schäffer. „Es gibt Bewegungsfreiheit im Gebäude und auf dem Außenbereich“, fügte die Politikerin aus Köln hinzu. Zudem werde es Freizeitmöglichkeiten und Betreuungsangebote geben. In der Einrichtung sollen auch Familien mit Kindern leben. Die Aufenthaltsdauer betrage höchstens sechs Monate. Es bestehe die „Fiktion einer Nicht-Einreise“. Nach einem beschleunigten Asylverfahren habe die Bundespolizei drei Monate Zeit, um abgelehnte Asylbewerber zurückzuführen. Eine Übergangslösung, die voraussichtlich schon Anfang 2027 in Betrieb gehen könne, werde in einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung in Ratingen geschaffen, hieß es. Dort sei eine „menschwürdige Unterbringung“ möglich. Zu den Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent zählen unter anderem Georgien, Moldau, Albanien, Serbien und Kosovo.
Die GEAS-Reformen sehen zudem vor, dass alle nach NRW geflüchteten Kinder schneller eine Regelschule besuchen sollen. Um das zu ermöglichen, will das Land Familien mit schulpflichtigen Kindern künftig innerhalb von zwei Monaten (bisher sechs) an die Kommunen zuweisen. Die Regelung soll bereits zum nächsten Schuljahr umgesetzt werden. „Das ist eine sehr wichtige Verbesserung, weil dieser Schritt die Startchancen von Kindern in Deutschland verbessert und ihnen die Chance auf schnelleres Lernen und Kennenlernen gibt“, sagte Schäffer. Ende Mai seien knapp 7000 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes gewesen - darunter 710 Kinder, hieß es.
Die EU-Staaten hatten sich darüber hinaus auf ein einheitliches Verfahren zur Registrierung unerlaubt eingereister Personen verständigt. In NRW soll ein „Screening“ zu Beginn des Aufenthalts in Deutschland in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum durchgeführt werden. Die Einrichtung von „sekundären Migrationszentren“ werden derzeit nicht mit Priorität geplant, sagte Schäffer. Dabei handelt es sich um spezielle Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber, deren Verfahren nach den Dublin-Regeln eigentlich in einem anderen EU-Staat durchgeführt werden müssten. Ziel ist es, diese „Dublin-Fälle“ zentral unterzubringen - und damit zu verhindern, dass die Betroffenen vor ihrer Überstellung in das zuständige Land untertauchen.