NRW: Vom Schulbesuch ausgeschlossen - Mehr als 3000 Kinder und Jugendliche in den Landesunterkünften

12.02.2025 Fluchtministerin Paul nannte Zahlen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion.

Exakt waren es zum Stichtag 31. Dezember 3048 Minderjährige. Die meisten von ihnen waren zu jenem Zeitpunkt seit bis zu drei, vier oder fünf Monaten in den Einrichtungen. Wenige – genau 78 – waren aber auch schon länger als sechs Monate da, darunter sogar zwölf seit über einem Jahr. Die Gründe dafür lägen „in der individuellen Ausgestaltung des Einzelfalls“, so Paul.

Das Problem: dort erhalten die jungen Menschen keinen Schulunterricht. Das Recht auf Bildung bleibt ihnen in Deutschland versagt. Als schulpflichtig werden sie erst nach Überstellung in eine Kommune angesehen.

Wir zitieren einen Beitrag von GA / RP:

Schwieriger Alltag In den großen Flüchtlingsheimen leben rund 3000 Kinder und Jugendliche

Düsseldorf · In den großen Flüchtlingsheimen des Landes wohnen auch Minderjährige. Die meisten bleiben bis zu einem halben Jahr, einzelne waren zuletzt aber schon länger als ein Jahr in den Einrichtungen.

Etwa 3000 Kinder und Jugendliche leben in den großen Flüchtlingsunterkünften, die das Land NRW betreibt. Exakt waren es zum Stichtag 31. Dezember 3048 Minderjährige. Die meisten von ihnen waren zu jenem Zeitpunkt seit bis zu drei, vier oder fünf Monaten in den Einrichtungen. Wenige – genau 78 – waren aber auch schon länger als sechs Monate da, darunter sogar zwölf seit über einem Jahr. Die Gründe dafür lägen „in der individuellen Ausgestaltung des Einzelfalls“, erklärte dazu Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne). Eigentlich müssen Minderjährige mitsamt ihren Angehörigen die großen Heime nach maximal einem halben Jahr verlassen und auf Gemeinden verteilt werden.

Offenbar mehr als 51.000 minderjährige Geflüchtete vermisst

In ganz Europa Offenbar mehr als 51.000 minderjährige Geflüchtete vermisst

Die Angaben stammen aus einer Antwort der Fluchtministerin auf eine Anfrage der FDP-Fraktion; das Papier liegt unserer Redaktion vor. Die Liberalen blicken kritisch auf die Zahlen, weil für Kinder und Jugendliche in den Unterbringungen kein normaler Schulbesuch möglich ist. Die Schulpflicht greift erst ab der Aufnahme in eine Gemeinde.

Bildungsangebot aber keine Schulpflicht

„Seit Mitte 2020 etabliert die Landesregierung sukzessive das schulnahe Bildungsangebot in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes“, führt Paul dazu in ihrer Antwort aus. Es gibt vor allem Sprachunterricht im Deutschen, hinzu kommen Inhalte aus Mathematik, Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre. Den jungen Menschen solle „ein eventuell späterer Zugang zum Bildungssystem beziehungsweise die Wiederaufnahme ihrer Schullaufbahn erleichtert werden, unabhängig ihrer Bleibeperspektive“, heißt es. Es werde auch „darauf hingewirkt“, dass die Kinder regelmäßig dabei sind. Aber: „Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am schulnahen Bildungsangebot.“

Die schulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Franziska Müller-Rech, lobte den grundsätzlichen Ansatz. „Entscheidend ist jedoch, dass die Teilnahme daran verpflichtend wird“, sagte sie. Ein regelmäßiger Tagesablauf mit festen Bildungszeiten helfe nicht nur beim Deutschlernen, „sondern legt auch den Grundstein für einen späteren Einstieg in das Regelschulsystem, falls die Familie langfristig in Nordrhein-Westfalen bleibt“, befand sie. Das komme dort sowohl den Kindern als auch den Lehrkräften zugute. Viel hänge auch davon ab, wie lange Minderjährige in den Aufnahmeeinrichtungen blieben. „Je länger diese Phase dauert, desto schwieriger wird es für die Kinder, Anschluss im Regelschulsystem zu finden“, sagte Müller-Rech. Sie forderte eine Beschleunigung von Asylverfahren.