15.10.2026 Auf die Sache mit den Coesfelder Listen hin stellte die FDP im Landtag eine parlamentarische Anfrage nach Zahlen über Abschiebungen. Diese beantwortete das Fluchtministerium mit einer Abschiebestatistik für die Städte und Landkreise über die vergangenen Jahre. Aus ihr gingen große Unterschiede hervor.
Die Bilanz
Insgesamt wird in NRW seit 2022 nur ein Bruchteil der Ausreisepflichtigen tatsächlich abgeschoben. Ende Juni besaßen von den 56.604 Ausreisepflichtigen mit 45.002 Personen knapp 80 Prozent eine Duldung. Bei knapp jedem vierten Geduldeten liegt das an fehlenden Reisedokumenten, bei jedem Fünften an familiären Bindungen.(WDR)
Die Zahlen für die Stadt Bonn darin
Stadt Bonn 2022 absolut abgeschoben 10 von 917 Quote 1,1%. 2023 absolut 36 von 689 abgeschoben Quote 5,2%. 2024 absolut abgeschoben 21 von 557 Quote 3,8%. 2025 absolut abgeschoben 29 von 521 Quote 5,6% (WDR)
Die FDP bewertete die großen Unterschiede als "Politikversagen" und forderte die künftige Zuständigkeit des Landes für die Abschiebevorgänge.
Die meisten Kreise und Städte in NRW schieben seit 2022 kaum Ausreisepflichtige ab. Das zeigt eine Antwort des Fluchtministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP, die dem WDR exklusiv vorliegt.
Von Henrik Hübschen und Rebekka Köpf
Nach dem Kölner Abschiebeskandal um die sogenannte Coesfelder Liste hat die FDP-Fraktion im Landtag beim Fluchtministerium landesweite Zahlen zu Ausreisepflichtigen und Abschiebungen in NRW erfragt. Das Ergebnis offenbart zum Teil große Unterschiede zwischen den Kreisen und Städten.
Während einige wenige Städte 2025 fast jeden vierten Ausreisepflichtigen abgeschoben haben, erreichen andere Städte seit 2022 jährlich wiederkehrend nur eine Quote von einem Prozent. Insgesamt wird in NRW seit 2022 nur ein Bruchteil der Ausreisepflichtigen tatsächlich abgeschoben. Ende Juni besaßen von den 56.604 Ausreisepflichtigen mit 45.002 Personen knapp 80 Prozent eine Duldung. Bei knapp jedem vierten Geduldeten liegt das an fehlenden Reisedokumenten, bei jedem Fünften an familiären Bindungen.
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Landesregierung sieht nur bedingte Aussagekraft
Ähnlich argumentiert auch die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP. Das Fluchtministerium verweist etwa auf die unterschiedlichen Nationalitäten der Ausreisepflichtigen und die damit verbundene unterschiedliche Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten. Hinzu kämen aber auch Unterschiede in den Ausländerbehörden der Kommunen: Manche hätten sehr viele Fälle zu bearbeiten, andere hätten mit Personalproblemen zu kämpfen: "Ein unmittelbarer Vergleich der absoluten Rückführungszahlen oder auch eine isolierte Betrachtung des Verhältnisses von vollzogenen Rückführungen zu vollziehbar ausreisepflichtigen Personen lässt daher nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die jeweilige Verwaltungspraxis zu", heißt es aus dem Fluchtministerium.
FDP: Abschiebungen dürfen nicht länger "von der Postleitzahl" abhängen
Die FDP sieht sich durch die Zahlen und die großen Unterschiede zwischen den Kommunen in ihrer Haltung bestätigt. Ihr integrationspolitischer Sprecher Alexander Steffen forderte im Interview mit dem WDR erneut eine zentrale Zuständigkeit für Abschiebungen beim Land. Der Weg, den Städten diese "schwierige Aufgabe" zu überlassen, sei gescheitert: "Wir erleben momentan leider, dass die Abschiebung von der Postleitzahl abhängt und das ist ein Politikversagen."