25.03.2026 Aus Aktuell des Flüchtlingsrates NRW:
Vor dem Hintergrund der Berichte über die enge inhaltliche Abstimmung der EVP-Fraktion mit Abgeordneten rechtsextremer Fraktionen im Europäischen Parlament appellieren 188 Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat NRW, in einem heute veröffentlichten Offenen Brief an die Unionsparteien und die EVP
– die Abgrenzung zur extremen Rechten auch im europäischen Kontext klar und verbindlich sicherzustellen,
– den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung in seiner jetzigen Form nicht weiterzuverfolgen und
– sich für eine Asyl- und Migrationspolitik einzusetzen, die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards konsequent verpflichtet bleibt.
Den Offenen Brief mitsamt Liste der unterzeichnenden Organisationen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Offener Brief von 188 Organisationen an Unionsparteien und EVP: Keine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten im Europaparlament
Sehr geehrter Herr CDU-Bundesvorsitzender, sehr geehrter Herr Merz,
sehr geehrter Herr CSU-Parteivorsitzender, sehr geehrter Herr Dr. Söder,
sehr geehrter Herr EVP-Fraktionsvorsitzender, sehr geehrter Herr Weber,
mit großer Sorge lesen wir die Berichte über die enge inhaltliche Abstimmung der EVP-Fraktion mit Abgeordneten rechtsextremer Fraktionen im Innenausschuss des Europäischen Parlaments.
Die Vorgänge unterlaufen die von CDU und CSU betonte klare Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten in der parlamentarischen Praxis. Die von Ihnen selbst gesetzte rote Linie, keine Absprachen mit rechtsextremen Kräften zu treffen, wurde hier eindeutig überschritten. Wir erinnern eindringlich an Ihre eigenen Versprechen: Wahren Sie demokratische Grundsätze – Europa zuliebe und mit Blick auf die innenpolitischen Herausforderungen.
Mit der extremen Rechten ist ein Europa der Freiheit, der Menschenwürde und der Rechtsstaatlichkeit nicht zu haben. Mit ihrer Programmatik eines nationalen „Europas der Vaterländer” legt die extreme Rechte die Lunte an das europäische Projekt, für das christlich-demokratische Kräfte nach 1945 eingehend geworben und das sie mit aufgebaut haben.
Wir begrüßen Ihre öffentliche Kritik an den bekannt gewordenen Vorgängen ausdrücklich. Entscheidend ist nun, daraus die richtigen politischen Konsequenzen zu ziehen.
Am 26. März haben Sie die Möglichkeit, ein klares Signal zu setzen: Die EVP kann im Plenum gegen den Beschluss des Innenausschusses zur Rückführungsverordnung stimmen und an den Verhandlungstisch mit den demokratischen Fraktionen zurückkehren.
Demokratie bedeutet Austausch, Verhandlungen und Kompromisse. Dabei muss aber unverrückbar feststehen: Menschenrechte sind nicht teilbar, Rechtsstaatlichkeit gilt für alle. Die europäische Asyl- und Migrationspolitik darf diese Grundsätze nicht unterlaufen.
Genau hier, bei der Achtung der Menschenrechte, liegen jedoch die großen Schwächen des vorliegenden Entwurfs der Rückführungsverordnung. Insbesondere die geplanten Abschiebungszentren außerhalb der EU, selbst für Familien mit Kindern, sowie die Ausweitung der Abschiebungshaft bergen erhebliche Risiken für die Wahrung grundlegender Rechte nach der EU-Grundrechtecharta.
Wir appellieren daher an Sie,
- die Abgrenzung zur extremen Rechten auch im europäischen Kontext klar und verbindlich sicherzustellen,
- den vorliegenden Entwurf der Rückführungsverordnung in seiner jetzigen Form nicht weiterzuverfolgen und
- sich für eine Asyl- und Migrationspolitik einzusetzen, die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards konsequent verpflichtet bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Unterzeichnende Organisationen (24. März 2026)
.... zahlreiche Bundes- und Landesorganisationen sowie örtliche Gruppen, darunter
Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V. und Migrantinnentreff Gülistan