Pauschale Durchsuchung in Flüchtlingsunterkünften widersprechen dem Grundgesetz

09.09.2019 Das Grundgesetz gilt auch in Sammelunterkünften für Geflüchtete. Auch deren Zimmer und Schränke dürfen nicht pauschal, anlasslos und ohne richterliche Anordnung durchsucht werden. Das Polit-Magazin Kontraste berichtete am 5. 9. über wiederholte polizeiliche Großeinsätze, besonders in Bayern, bei denen mehrere Hundert Polizeibeamte jeweils in den frühen Morgenstunden sämtliche Bewohner, darunter auch auch Familien mit kleinen Kindern, aus dem Schlaf rissen und durch ihre überzogene Aktion erschreckten. Quelle: https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUva29udHJhc3RlLzIwMTktMDktMDVUMjE6NDU6MDBfOG...