31.10.2026 Aus Aktuell des FRNRW:
Fehlende Sprachkenntnisse dürfen keine Hürde für eine dringend benötigte Psychotherapie sein! Im Rahmen des Projekts „bedarfs.gerecht“ hat die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum eine praxisnahe Handreichung veröffentlicht. Diese unterstützt Fachkräfte, Behörden und begleitende Personen dabei, die Übernahme von Sprachmittlungskosten für geflüchtete Menschen nach dem SGB II erfolgreich beim Jobcenter zu beantragen.
Die Publikation bietet wertvolle Orientierung zu den Voraussetzungen, den notwendigen Unterlagen für die Begründung sowie zu konkreten Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Antragsablehnung.
Die Handreichung ist hier als PDF verfügbar. Beim Bundesverband Psychosozialer Zentren ist sie auch als Druckversion bestellbar.
Auf der Seite der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum - Für Überlebende von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen.
Im Rahmen des Projekts „bedarfs.gerecht – Das PSZ als Modell der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation für Überlebende von Krieg, Folter, Verfolgung und Flucht“ haben wir eine Handreichung rund um die Übernahme von Sprachmittlungskosten in der Psychotherapie veröffentlicht. Sie richtet sich an Fachkräfte, Behörden und Laien, die geflüchtete Menschen bei der Therapieplatzsuche unterstützen und dabei auf sprachliche Hürden stoßen.
Sprache ist das zentrale Arbeitsmittel der Psychotherapie. Ohne gemeinsame Sprache bleibt vielen Geflüchteten, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, der Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung versperrt.
Eine Lösung ist professionelle Sprachmittlung. Doch Sprachmittlung in der Psychotherapie ist keine Kassenleistung – und für viele Geflüchtete unbezahlbar, gerade in Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Geflüchtete, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, können die Übernahme von Sprachmittlungskosten beim zuständigen Jobcenter beantragen. In der Praxis ist diese Möglichkeit jedoch kaum bekannt.
Die Handreichung beleuchtet, wann und wie Anträge gestellt werden können, welche Aspekte und Unterlagen für die Begründung wichtig sind und welche Handlungsmöglichkeiten im Fall einer Ablehnung des Antrags bestehen.
Die Handreichung ist hier als PDF verfügbar. Beim Bundesverband Psychosozialer Zentren ist sie auch als Druckversion bestellbar.