20.05.2026 Aus den News von Pro Asyl:
Deutschland schiebt wieder Menschen nach Afghanistan ab, junge alleinstehende Männer erhalten kaum noch Asyl und schutzbringende Aufnahmeprogramme wurden ausgesetzt. Damit bricht Deutschland das Völkerrecht und ignoriert die desolate menschenrechtlichen sowie humanitären Umstände. PRO ASYL analysiert die Lage in einem Policy Paper.
Afghanistan zählt neben Syrien zu den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden in Deutschland. Nach dem übereilten Abzug der Truppen der International Security Assistance Force (ISAF) im Jahr 2021 und der damit verbundenen erneuten Machtübernahme durch die Taliban zeigte Deutschland Verantwortung: Die Ampel-Regierung legte humanitäre Aufnahmeprogramme auf, Afghan*innen wurde im Asylverfahren Schutz gewährt. Zwischen 2021 und Dezember 2025 sind rund 37.000 Schutzbedürftige über unterschiedliche humanitäre Aufnahmeprogramme eingereist.
Im selben Zeitraum stellten rund 169.000 Afghan*innen einen Asylerstantrag. Die bereinigte Schutzquote lag zunächst bis Ende 2023 bei 99 Prozent. Für junge alleinstehende afghanische Männer ohne individuelle Verfolgung, die vor der Machtübernahme der Taliban im Asylverfahren oft abgelehnt worden waren, wurden zumeist Abschiebungsverbote verfügt. Auch 2024 war die entsprechende Schutzquote mit 93 Prozent noch sehr hoch.
Sinkende Schutzquote bei jungen, alleinstehenden Männern
Mit dem Aus der Ampel-Regierung und dem Amtsantritt der von CDU/CSU geführten Regierung mit der SPD sank die bereinigte Quote im Jahr 2025 merklich auf 79 Prozent. Während Frauen und ihre Angehörigen aufgrund eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union weiterhin grundsätzlich Asyl erhalten, ist die bereinigte Schutzquote für junge alleinstehende Afghanen stark eingebrochen und lag im Jahr 2025 bei weniger als 30 Prozent. In den ersten vier Monaten des Jahres 2026 wurden von Afghan*innen rund 7.800 Erstanträge sowie knapp 8.000 Folgeanträge gestellt. Die bereinigte Schutzquote liegt hierbei bei rund 89,4 Prozent, was vor allem an den vielen erfolgreichen Folgeanträgen von Frauen liegt.
Das BAMF verkennt die Willkür der Taliban, unterstellt ihnen ein rationales und kalkulierbares Verfolgungshandeln und prüft kaum das Risiko von Folter oder erniedrigender Behandlung sowie die Auswirkungen des repressiven Regimes.
Für das Policy Paper »Desolate Menschenrechtslage in Afghanistan – sinkende Schutzquote in Deutschland« hat PRO ASYL rund 50 negative Bescheide aus den Jahren 2024 bis 2026 analysiert. Dabei wird deutlich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkennt die Willkür der Taliban, unterstellt ihnen ein rationales und kalkulierbares Verfolgungshandeln und prüft kaum das Risiko von Folter oder erniedrigender Behandlung sowie die Auswirkungen des repressiven Regimes. Auch erteilt das BAMF trotz der desolaten humanitären Lage in dem Land zumeist kein Abschiebungsverbot.
40 % der Bevölkerung sind mit Ernährungsunsicherheit konfrontiert
Aufnahmeprogramme gestoppt
Für Menschen auf der Flucht können sichere Fluchtwege lebensrettend sein, doch sie werden zunehmend versperrt. Bereits die Ampel-Regierung hatte im Juli 2024 die Programme ausgesetzt und keine neuen Zusagen mehr gemacht. Mit ihrer Abwahl im Februar 2025 stellte sie alle Flüge von schutzsuchenden Afghan*innen nach Deutschland ein.
Die aktuelle Bundesregierung kündigte bereits in ihrem Koalitionsvertrag an, »freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen« zu wollen. Im Mai 2025 setzte sie die Einreise von Afghan*innen aktiv aus und nahm sogar bereits getroffene Zusagen zurück.
Zu dem Zeitpunkt warteten noch rund 2.300 Menschen mit Aufnahmezusagen aus den unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland – Ende April 2026 waren es noch immer circa 1.100 Menschen. Recherchen belegen, dass die Bundesregierung knapp 800 von ihnen die Aufnahmezusage entzogen haben dürfte. Sie alle hat die Bundesrepublik, die für sie Verantwortung trägt, auf sträfliche Weise im Stich gelassen. PRO ASYL unterstützt 46 Betroffene über den Rechtshilfefonds und erstritt für einige von ihnen vor deutschen Gerichten Einreiseerlaubnisse.
Für subsidiär Schutzberechtigte ist der Familiennachzug seit Juli 2025 für zwei Jahre ganz ausgesetzt
Deutschland setzt den Familiennachzug teilweise aus
Ebenfalls zunehmend versperrt ist der Weg nach Deutschland über den Familiennachzug. Während die Bundesregierung den Wert der Familie immer wieder betont und das Recht auf Familie sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im deutschen Grundgesetz verankert ist, arbeitet sie hier explizit gegen die Vereinigung von Eltern, Kindern und Ehepartner*innen. Mit bitteren Konsequenzen für die Betroffenen, die jahrelang für ihr Recht kämpfen und unter der Trennung schmerzhaft leiden müssen.
Für subsidiär Schutzberechtigte ist der Familiennachzug seit Juli 2025 für zwei Jahre ganz ausgesetzt – die Härtfefallregelung, mit der in der Plenarsitzung diese harte Maßnahme zum Teil gerechtfertigt wurde, greift in der Praxis fast gar nicht. Aber auch anerkannte Flüchtlinge leiden seit Jahren an zum Teil mehrjährigen Wartezeiten im Familiennachzugsverfahren.
Für afghanische Familien ist der Familiennachzug besonders hürdenreich: Seit der Schließung der deutschen Botschaft in Kabul im August 2021 müssen afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Afghanistan für Visaanträge auf die Auslandsvertretungen in Teheran (Iran) und Islamabad (Pakistan) ausweichen. Nach offiziellen Angaben dauert es dort schon seit langem über ein Jahr, bis ein Visumsantrag überhaupt angenommen wird. An PRO ASYL wenden sich sogar Menschen, die schon seit über drei Jahren auf einen Vorsprachetermin an der Botschaft Teheran warten.
2.300 Menschen warten mit Aufnahmezusagen auf ihre Ausreise nach Deutschland
Aufgrund des aktuellen militärischen Konflikts zwischen Afghanistan und Pakistan ist die Antragstellung in Islamabad noch schwieriger und im Iran wegen des Krieges zwischen Iran und Israel sowie den USA mittlerweile ganz unmöglich geworden.
Die zum Zweck der Abschiebung aufgenommene Kooperation mit den Taliban verharmlost dieses brutale Regime und bringt hier lebende Afghan*innen in unzumutbare Situationen.
Abschiebung forciert
Die Bundesregierung geht aber noch weiter und schiebt mittlerweile Menschen in das von Repression, Armut und Hunger geprägte Land ab. Zunächst hatte Deutschland 2021 Abschiebungen nach Afghanistan, die seit 2016 vollzogen worden waren, ausgesetzt. Im August 2024 rückte die damalige Regierung Scholz von diesem Beschluss wieder ab.
Die aktuelle Regierung unter Kanzler Merz setzt diesen Kurs verschärft fort. Im Koalitionsvertrag steht, dass Abschiebungen nach Afghanistan forciert werden sollen, »beginnend mit Straftätern und Gefährdern«. Die Formulierung impliziert, dass es nicht bei dieser Personengruppe bleiben wird. Bereits heute gibt es Hinweise, dass Vorbereitungen für Abschiebung auch weiterer Personengruppen laufen. Bis Ende April 2026 wurden, soweit bekannt, 166 Männer in das von den Taliban beherrschte Land abgeschoben. Um diese Abschiebungen zu ermöglichen, wird offenkundig mit den Taliban kooperiert. Zwar erkennt die Bundesregierung das Regime offiziell weiterhin nicht als legitime Regierung an, dennoch hat sie Taliban-Vertretern die Einreise nach Deutschland gestattet, um in afghanischen Auslandsvertretungen konsularische Aufgaben zu übernehmen. Aktuell leben in Deutschland circa 13.000 ausreisepflichtige Afghan*innen, davon sind rund 10.000 im Besitz einer Duldung.
Für PRO ASYL ist klar: Abschiebungen nach Afghanistan verstoßen angesichts der schlechten menschenrechtlichen und humanitären Situation vor Ort gegen das völkerrechtliche Abschiebungsverbot und insbesondere das absolute Folterverbot gilt für alle. Die zum Zweck der Abschiebung aufgenommene Kooperation mit den Taliban verharmlost dieses brutale Regime und bringt hier lebende Afghan*innen in unzumutbare Situationen. Sie muss daher dringend eingestellt werden.
Der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen, Volker Türk, bezeichnete Afghanistan im März 2026 als »Friedhof für die Menschenrechte«.
Menschenrechtslage desolat
Von Entrechtung und Repression sind in Afghanistan insbesondere Frauen und Mädchen, Angehörige der LGBTIQ*-Community sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten betroffen. Aber auch für Männer ist Afghanistan alles andere als sicher. Die Taliban agieren willkürlich und setzen Grundrechte für alle aus – nur ein Beispiel ist die drastische Beschneidung der Meinungsfreiheit. Der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen, Volker Türk, bezeichnete Afghanistan im März 2026 als »Friedhof für die Menschenrechte«.
Ein weiterer starker Beleg für die Willkür der Taliban ist das im Januar 2026 neu eingeführte Strafgesetzbuch. Durch die Neufassung wird die Gleichheit vor dem Gesetz explizit aufgehoben, es gilt nun die Klassenzugehörigkeit als Kriterium. Zudem verlangt das Gesetz absoluten Gehorsam gegenüber der religiös-politischen Führung. Dabei wird Willkür zum Programm. Abgeschafft wurden grundlegende Prinzipien eines fairen Gerichtsverfahrens, darunter die Unschuldsvermutung, das Recht auf anwaltliche Verteidigung, das Schweigerecht sowie der Schutz vor Folter.
Im Policy Paper legt PRO ASYL dar, dass das BAMF häufig fälschlicherweise davon ausgeht, dass sich Verfolgung auf »exponierte« Personen sowie Frauen beschränkt. Diese Annahme steht im Widerspruch zu Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch. Sie belegen willkürliche Maßnahmen wie Inhaftierung, Misshandlung oder Bedrohung.
Humanitäre Katastrophe negiert
Das neue restriktive Vorgehen bei den Asylanträgen ermöglicht das BAMF offenbar auch dadurch, indem es die desolate humanitäre Lage in Afghanistan verkennt oder kleinredet. In den von PRO ASYL analysierten negativen Bescheiden verweist das BAMF regelmäßig auf Familienstrukturen vor Ort, die vor Verelendung schützen würden. Demgegenüber urteilt der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig im Asylmagazin, dass die Netzwerke landesweit »zum Zerreißen gespannt oder bereits zusammengebrochen« sind.
65 bis 90% der Bevölkerung sind von Armut betroffen.
Dabei belegt das BAMF in einem Länderportrait selbst, wie schlecht die Lage in Afghanistan ist und spricht von einer »anhaltenden schweren humanitären Krise«. Je nach Berechnungsart sind 65 bis 90 Prozent der Bevölkerung von Armut betroffen. 40 Prozent der Bevölkerung (Stand Februar 2026), darunter überproportional viele Frauen und Mädchen, sind mit Ernährungsunsicherheit konfrontiert. Das Land ist von einer Kinderhungersnot und akuter Mangelernährung »auf einem Niveau, das seit 25 Jahren nicht mehr gesehen wurde« geprägt, zitiert das BAMF das UN World Food Programme. Auch das Gesundheitssystem steht vielerorts vor dem Kollaps.
Bundesregierung muss Lage neu bewerten
PRO ASYL fordert einen sofortigen Abschiebestopp für Afghanistan. Aufnahmeversprechen müssen eingehalten, Aufnahmeprogramme fortgeführt und der Familiennachzug ermöglicht werden. Die Taliban müssen als Verfolger ernst genommen, die Zusammenarbeit mit ihnen eingestellt und die Maxime »Keine Kooperation mit den Taliban« wieder aufgenommen werden. Menschen mit Duldungsstatus brauchen ein effektives Bleiberecht. Geflüchteten darf nicht zugemutet werden, mit den Taliban-Behörden, zum Beispiel zur Passbeschaffung, zu kooperieren.