Pro Asyl: FAQ zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

01.06.2023 Wir zitieren aus den News von Pro Asyl:

FAQ zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 8./9. Juni 2023 soll beim EU-Rat für Inneres eine Vorentscheidung über die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa fallen. Mit dem Gesetzespaket drohen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen, eine Verschärfung des Dublin-Systems. Letztlich die Aushebelung des Flüchtlingsschutzes. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.

Die Reform des Europäischen Asylrechts geht auf eine gefährliche Zielgerade zu. Zwischen den Mitgliedstaaten wird aktuell eine weitgehende Aushebelung des Flüchtlingsschutzes diskutiert. Ein Vorschlag ist schlimmer als der andere und ein faires und solidarisches Aufnahmesystem ist nicht in Sicht. Auch die Bundesregierung scheint fest entschlossen, die Reform zu einem Abschluss zu bringen – koste es, was es wolle.

Über 50 Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Seenotrettungsorganisationen und Flüchtlingsorganisationen haben die am 26. April beschlossenen Vorhaben der Bundesregierung (Prioritätenpapier genannt), die unter anderem Grenzverfahren vorsehen und das Dublin-System verschärfen wollen, stark kritisiert und gefordert, dass es keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben darf. In einem offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag stellen über 700 Anwält*innen und Jurist*innen fest: »Wir stehen in diesen Tagen vor den massivsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts seit Jahrzehnten«.

AKTION: WIR WOLLEN EIN ANDERES EUROPA!

Die Verhandlungen in Brüssel sind äußerst intransparent, aber von Statewatch geleakte Textfassungen (Fassungen Asylverfahrensverordnung (AVVO) vom 17.5.2023 und Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (RAMM) vom 15.05.2023) zeigen, wie weit die Mitgliedstaaten gehen könnten und dass die Bundesregierung sich mit ihren Vorschlägen – wie zumindest Kinder aus den Grenzverfahren auszunehmen – nicht durchsetzen wird.

Mit der aktuell diskutierten Reform würde das europäische Asylsystem folgendermaßen aussehen:

 

  • In Europa ankommende Schutzsuchende können in Drittstaaten abgeschoben werden, die sie nie zuvor betreten haben – nur minimalste Versorgung muss dort gewährleistet werden. So wird es EU-Staaten ermöglicht, vergleichbare Abkommen wie das zwischen England und Ruanda zu schließen, um sich aus dem Flüchtlingsschutz zu ziehen.
  • Kinder können in Grenzverfahren kommen und damit de facto inhaftiert werden. Wenn Schutzsuchende die EU-Grenzen unregistriert überschreiten und zum Beispiel in Deutschland ankommen, wäre auch hier die Anwendung von Grenzverfahren nicht ausgeschlossen. Auch für andere vulnerable Menschen gibt es keine generellen Ausnahmen vom Grenzverfahren.
  • Das Dublin-System wird verschärft, indem Überstellungsfristen verlängert und der Rechtsschutz eingeschränkt werden sollen. Wenn die Dublin-Überstellungsfrist dann ein Jahr, anstatt wie bisher sechs Monate, beträgt und bei angeblichem Untertauchen sogar drei Jahre, anstatt wie bisher 18 Monate, werden Kirchenasyle, die Menschen vor rechtswidrigen oder inhumanen Abschiebungen schützen sollen, kaum noch möglich sein.
  • »Solidaritätsmechanismus«: Statt Flüchtlingen aufzunehmen, sollen EU-Staaten schlicht Geld an außereuropäische Drittstaaten zur Flüchtlingsabwehr zahlen können. Eine verpflichtende Aufnahme von Schutzsuchenden durch alle EU-Staaten ist nicht vorgesehen.
  • Die Praxis der Pushbacks wird eher zunehmen, denn die Verantwortung für die ankommenden Schutzsuchenden bleibt bei den EU-Grenzstaaten. Die letzten Dezember noch unter anderem von Deutschland gestoppten Vorschläge zur Instrumentalisierungsverordnung werden in der Krisen-Verordnung versteckt. Das bedeutet, dass der Zugang zu einem Asylverfahren ausgehebelt werden kann und Pushbacks als präventiver Grenzschutz legitimiert werden.

Eine stimmige »Gesamtbalance«, wie von der Bundesregierung gewünscht, ist in den Verhandlungen überhaupt nicht in Sicht, da viele Mitgliedstaaten nur für ihre eigenen Interessen kämpfen, die primär heißen: weniger Flüchtlinge. Die Bundesregierung darf den massiven Gesetzesverschlechterungen nicht in der vagen Hoffnung zustimmen, dass nach einer Reform EU-Staaten endlich Recht einhalten werden. Die Regeln, die jetzt gemacht werden, bleiben für Jahre gültig und können von noch rechteren Regierungen als bisher genutzt werden, um den Flüchtlingsschutz in Europa de facto abzuschaffen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen rund um die Reform des Europäischen beantwortet: 9 Fragen und Antworten siehe dort