24.02.2026 Mit einer Pressemitteilung macht Pro Asyl auf die anstehende Beratung eines Gesetzentwurfs aufmerksam, der vorsieht, ab April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchteten aus den regulären Sozialleistungssystemen herauszunehmen und ihnen lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren. Sachverständigenanhörung bestätigt grundlegende Kritik;
... falsche Weichenstellung des Gesetzentwurfs ... Statt Integration zu fördern, erschwert das Gesetz den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Dabei hat sich die Einbindung ukrainischer Geflüchteter in die regulären Systeme bewährt: Die Arbeitsquote von Ukrainer*innen steigt kontinuierlich.
Hier die Pressemitteilung im Wortlaut: Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete müssen gestoppt werden
24.02.2026Über eine Million ukrainische Schutzsuchende haben in Deutschland Zuflucht gefunden, darunter besonders viele Frauen und Kinder. Mit dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz soll ihnen nun Gelder gestrichen und Jobcenter-Angebote zur Arbeitsvermittlung genommen werden. PRO ASYL fordert den Bundestag auf, das Gesetz abzulehnen.
„Menschen, die vor einem andauernden Angriffskrieg bei uns Zuflucht gefunden haben, brauchen Schutz und Solidarität, nicht soziale Degradierung. Der geplante Rechtskreiswechsel verursacht Armut per Gesetz und erschwert den Weg in den Arbeitsmarkt. Die Leistungskürzungen sind sozialpolitisch kontraproduktiv und verursachen mehr Bürokratie“, erklärt Andrea Kothen, Referentin von PRO ASYL.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, ab April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchteten aus den regulären Sozialleistungssystemen herauszunehmen und ihnen lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren. Bereits im Januar hat PRO ASYL umfangreich die Nachteile des Gesetzesvorhabens deutlich gemacht.
Sachverständigenanhörung bestätigt grundlegende Kritik
Auch Sachverständige haben bei der gestrigen Anhörung im Bundestag die falsche Weichenstellung des Gesetzentwurfs deutlich gemacht: Statt Integration zu fördern, erschwert das Gesetz den Zugang zum Arbeitsmarkt. Denn während ukrainische Geflüchtete bislang durch Anbindung an das Jobcenter Sozialleistungen und Arbeitsmarktintegration aus einer Hand erhalten, sollen sie künftig überwiegend bei Sozialämtern landen – die für eine Arbeitsmarktintegration keine Struktur und keine Expertise haben.
Dabei hat sich die Einbindung ukrainischer Geflüchteter in die regulären Systeme bewährt: Die Arbeitsquote von Ukrainer*innen steigt kontinuierlich. Laut einer internationalen Studie hat allein der Job-Turbo 58.000 Ukraine*innen zusätzlich in Arbeit gebracht und nachhaltig gewirkt.
Bundesrat erkennt Probleme – bleibt aber hinter notwendiger Kritik zurück
In einer Stellungnahme des Bundesrates machen auch die Länder ihre Zweifel deutlich. Sie lehnen die Einführung einer Pflicht, sich um Arbeit bemühen und andernfalls Arbeitsgelegenheiten aufnehmen zu müssen, ab. So würden „erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem AsylbLG zuständigen Behörden“ entstehen. Das fördere „weder die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen“ noch führe das „zu einer Beendigung des Leistungsbezugs“. Zudem lehnt der Bundesrat es ab, ukrainische Vertriebene mit Schutzstatus in einem anderen EU-Mitgliedstaat pauschal von jeglichen Leistungen auszuschließen und macht Vorschläge für die Lockerung von Fristen und die Ausweitung von Übergangsregelungen.
Aus Sicht von PRO ASYL müsste die Kritik weiter gehen, denn mit der Umstellung auf Leistungen nach dem AsylbLG droht den Betroffenen die Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums – das aber ist im Grundgesetz für jeden Menschen garantiert. Menschenwürde darf kein politisches Verhandlungsergebnis sein. Daher fordert PRO ASYL die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbindung aller Bedürftigen in die regulären Sozialsysteme.