Pro Asyl zur Verfolgungslage von Ortskräften in Afghanistan

03.02.2022 In einem neuen Bericht machte Pro Asyl mit konkreten Beispielen auf die unverändert hohe Bedrohungslage der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien aufmerksam, die von der Bundesregierung schutzlos im Land zurückgelassen wurden. Damit widerlegt Pro Asyl Behauptungen des BMZ vom 20. Januar, eine zielgerichtete Verfolgung von afghanischen Ortskräften der deutschen Entwicklungszusammenarbeit habe sich nicht bestätigt.

Die Petition Afghanistan: Weitere Aufnahme JETZT!  läuft deshalb weiter.

 

Afghanistan: »Wie lange wollt ihr noch lügen?«

01.01.2022 Die Bedrohung für afghanische Ortskräfte ist real und alltäglich. Anderslautende Behauptungen aus dem BMZ verschleiern, dass sehr viel mehr Menschen von den Taliban verfolgt werden, als es die Bundesregierung glauben machen will. Das verdeutlichen zahlreiche Fälle von früheren Mitarbeitern eines GIZ-Polizeiprojekts.

Es gibt Momente, die sprachlos machen – im negativen Sinne. Die Nachricht, die das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) am 20. Januar verkündete, war so ein Moment. Eine zielgerichtete Verfolgung von afghanischen Ortskräften der deutschen Entwicklungszusammenarbeit habe sich nicht bestätigt, behauptet das Ministerium. Entsprechende Hinweise lägen nicht vor. Hört man dem BMZ zu, gewinnt man den Eindruck, afghanische Ortskräfte seien gar nicht in Gefahr. »Da fragt man sich ungläubig, woher das BMZ in den letzten Monaten seine Informationen bezogen hat. Kommen denn all die Hilferufe, die die Ortskräfte seit dem Truppenabzug an die Ministeriums-Emailadressen, ans Auswärtige Amt, an ihre ehemaligen Arbeitgeber, an Hilfsorganisationen und über soziale Netzwerke senden, nicht an?«, kommentiert eine Journalistin.

Seit Monaten erhält PRO ASYL verzweifelte Nachrichten aus Afghanistan von Menschen, die um Leib und Leben fürchten, darunter viele ehemalige Mitarbeiter*innen deutscher Institutionen. »Jetzt sind die Killerkommandos der Taliban bereit, ihre Missionen zu starten. Sie haben schon mit dem Versuch begonnen, all jene Menschen zu finden und zu verhaften, die mit Ausländern zusammengearbeitet oder ihnen geholfen haben«, schreibt einer von ihnen. Und ergänzt: »Nun ist also auch mein Leben in Gefahr. Ein paar Mal haben die Taliban uns schon angegriffen, mein Bruder wurde dabei lebensgefährlich verletzt, aber ich konnte entkommen. Danach haben die Taliban uns erneut angegriffen und meinen Cousin getötet. Jetzt schicken sie mir wieder jeden Tag Warnungen und bezeichnen mich als Spion und wollen mich verhaften, um mich hinzurichten. «

Die Aussagen des BMZ offenbaren entweder eine erschreckende Unkenntnis der Lage oder aber bewusste Schönfärberei, um aus politischen Gründen die Zahlen der Afghan*innen, die nach Deutschland einreisen dürfen, möglichst gering zu halten. Besonders brisant: Bisher wurden immerhin die anerkannten Ortskräfte als gefährdet angesehen und »nur« jene mit indirekten Vertragsverhältnissen nicht. Jetzt geht es soweit, dass das BMZ sogar die Gefährdung der ersten Gruppe infrage stellt. Die Begründung hierfür ist perfide: Das Ministerium führt an, ihm lägen keine eigenen, nachprüfbaren Erkenntnisse zur Bedrohungslage ehemaliger Mitarbeiter*innen vor und Berichte von Afghan*innen könnten »nicht verifiziert« werden, weil keine Deutschen vor Ort sind. Eine solche Argumentation bestraft die bedrohten Menschen gleich doppelt. Erst sehen sie sich mit dem Abzug der westlichen Truppen alleingelassen und den Taliban hilflos ausgeliefert, und jetzt wird ihren verzweifelten Hilferufen vonseiten deutscher Behörden misstraut – weil deutsche Beamte das nicht vor Ort nachprüfen können.

Ein UN-Bericht, der der Nachrichtenagentur AP vorliegt und über den sie am 31. Januar berichtete, kommt zu einer anderen Einschätzung als das BMZ. Darin heißt es, die Taliban haben seit ihrer Machtübernahme im August 2021 mehr als hundert ehemalige Regierungsmitarbeiter*innen und Ortskräfte der internationalen Truppen in Afghanistan getötet. UN-Generalsekretär Antonio Guterres erläutert zudem, dass »Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende weiterhin Angriffen, Einschüchterungen, Schikanen, willkürlichen Verhaftungen, Misshandlungen und Tötungen ausgesetzt [sind] «.

Problematisch: Sehr viel mehr Ortskräfte als offiziell anerkannt

Noch immer ist ein Problem ungelöst, auf das PRO ASYL seit Monaten hinweist: Die Definition von Ortskräften ist von der Bundesregierung so eng gefasst, dass viele der bedrohten und verfolgten Menschen, die in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren, von vornherein ausgeschlossen werden. Wer als Honorarkraft für deutsche Institutionen gearbeitet hat oder als Subunternehmer tätig war, wird nicht berücksichtigt. So wie Said*, der zwei Jahre lang als Honorarkraft in einem GIZ‑Projekt gearbeitet hat und mehrfach von den Taliban bedroht wurde. Nach ihrer Machtübernahme haben die Taliban nach ihm gesucht und ihm Drohschreiben geschickt; sein Vater und Bruder waren von ihnen getötet worden. Said gelang die Flucht nach Pakistan, doch weil ihm das Geld ausging, ist der ehemalige GIZ-Mitarbeiter dort obdachlos.

»Es wird Tag für Tag riskanter für uns. Sie sind überall und wir wissen nicht, wann ihr nächster Angriff auf uns ist.«

Auch der folgende Fall wurde PRO ASYL zugetragen: Als der Ehemann einer ehemaligen GIZ-Mitarbeiterin Einkäufe holen ging und auf dem Heimweg war, wurde er von zwei Unbekannten verfolgt. Die beiden Männer versuchten, ihn zu entführen; als er sich wehrte, schlugen sie ihn. Schließlich gelang es ihm, zu entkommen, doch seine Verfolger wiederholten mehrmals, dass sie noch nicht fertig seien und sie ihn nicht leben lassen würden. Seine Tochter schrieb an PRO ASYL: »Es wird Tag für Tag riskanter für uns. Sie sind überall und wir wissen nicht, wann ihr nächster Angriff auf uns ist. Die Beschäftigung meiner Mutter und die Zusammenarbeit mit den Ausländern haben dazu geführt, dass diese Katastrophen in unser Leben kamen. Wenn Sie nicht sofort Maßnahmen für unsere Evakuierung ergreifen, haben wir beim nächsten Mal möglicherweise bereits eines unserer Familienmitglieder verloren. Ich bitte Sie, uns bei der Evakuierung zu helfen, bevor wir getötet werden.«

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen berichtete bereits Anfang Dezember, dass 161 afghanische Ortskräfte, die für die GIZ tätig waren, ihr Recht auf Evakuierung einforderten. Ihre Fälle hätten sich BMZ, Auswärtiges Amt und GIZ gegenseitig zugeschoben. Auch in den sozialen Netzwerken schildern ehemalige Ortskräfte ihre Situation. Am 4. Januar twitterte jemand: »Jede Nacht schlafen wir, das lokale Team des GIZ-Polizeiprojekts, in der Hoffnung, dass wir irgendwann nachts eine Bestätigungsnachricht [der deutschen Regierung] erhalten. Aber morgens ist immer noch nichts da. Dann vergeht der Tag mit derselben enttäuschten Hoffnung.« Die Verzweiflung und Fassungslosigkeit angesichts der jüngsten BMZ-Äußerungen ist den Beiträgen anzumerken. »Wie lange wollt ihr noch lügen?«, lautet ein Tweet, adressiert ans BMZ, das Innenministerium, die GIZ, Außenministerin Baerbock und Entwicklungsministerin Schulze. »Für Sie sind die Leben von uns lokalen Mitarbeitern in Afghanistan bedeutungslos!«

Polizei-Kooperationsprojekt: Rund 3000 Mitarbeiter, die das BMZ nicht als Ortskräfte identifiziert

Die Mitglieder der oben erwähnten Twitter-Gruppe sind einer besonders gefährdeten Gruppe zuzurechnen, aus dessen Umfeld PRO ASYL viele Hilferufe erhält: Dem Police Cooperation Project, kurz PCP. Dabei handelte es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen dem afghanischen Innenministerium und der GIZ. Ziel war es, afghanische Polizeikräfte auszubilden. Im Auftrag der GIZ brachten afghanische Lehrer den Polizisten Lesen und Schreiben bei, aber auch Grundlagen von Staats- und Strafrecht sowie Gender- und Umweltthemen. Seit dem Projektstart 2014 waren laut einer GIZ-Sprecherin rund 3000 Personen eingesetzt, der allergrößte Teil als Einzelgutachter*innen. Aufgrund dieses Vertragsverhältnisses zählen sie offiziell nicht als GIZ-Angestellte und sind daher nicht für die Aufnahme als Ortskräfte vorgesehen – obwohl viele von ihnen die Beschäftigung über Jahre hinweg ausgeübt haben.

»Acht Stunden haben die Taliban ihn an einem Baum aufgehängt, bis beide Arme gebrochen waren.«

Die Zeitung »neues deutschland« hat fünf dieser Einzelgutachter in Afghanistan getroffen, darunter einen Mann, der sich Abdulrahman nennt. »Acht Stunden haben die Taliban ihn an einem Baum aufgehängt, bis beide Arme gebrochen waren. Acht Stunden haben sie ihn geschlagen, bis seine Rippen gebrochen waren, seine Mutter und Schwester misshandelt. Das Haus der Familie wurde von den Taliban enteignet, heute betreiben sie dort eine Koranschule«, heißt es in dem Pressebericht vom 13. Januar 2022. Abdulrahman sei danach nach Kabul geflohen, wo er bis heute versteckt lebt. Gegenüber dem Journalisten sagte er, das Schmerzensgeld der GIZ in Höhe von umgerechnet 750 Euro habe er nie erhalten, es sei in den Taschen anderer verschwunden. Jeder der fünf Männer, die in dem verlassenen Haus in Kabul von ihrem Schicksal erzählen, habe während seiner Tätigkeit für die GIZ bereits Todesdrohungen durch die Taliban erhalten.

PRO ASYL liegt der Brief eines afghanischen Ingenieurs vor, der ebenfalls über fünf Jahre für das GIZ-Polizeiprojekt tätig war. Am 12. Januar 2022 schreibt Mohebullah*: »Ich erhalte häufig Anrufe von verschiedenen Unbekannten, die mich direkt bedrohen. Nach dem Fall Afghanistans haben die Taliban die Adresse meiner Familie herausgefunden und meinen Vater misshandelt, um von ihm zu erfahren, wo ich sei. Glücklicherweise war ich zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause. Nach diesem Vorfall ist meine ganze Familie in eine andere Stadt geflohen. Seitdem wechseln wir regelmäßig unseren Wohnort und verstecken uns immer woanders.« Bereits im Juni 2015, ein halbes Jahr nach Beendigung seiner Arbeit für die Deutschen, erhielt Mohebullah nach eigenen Angaben ein Schreiben von den Taliban. »Darin drohten sie, mich zu töten, weil ich mit der deutschen Regierung zusammengearbeitet und Polizeistationen mitaufgebaut habe. Aus ihrer Sicht war ich ein Spion der deutschen Regierung. Nach dem Zusammenbruch der vorherigen Regierung sind meine Familie und ich in größter Gefahr. Wir verstecken uns, um zu überleben. « Andere Afghanen meiden die Familie, fährt er in seinen Schilderungen fort, um nicht selbst zum Ziel der Taliban zu werden. Aus diesem Grund hätten er und seine Angehörigen auch ihre Arbeitsplätze verloren, sodass die Familie kein Einkommen habe. »Unsere Ersparnisse sind aufgebraucht. Wenn wir uns durch Zufall vor den Taliban retten können, wird uns der Hunger überall in Afghanistan begleiten. Wenn wir nicht so schnell wie möglich an einen sicheren Ort ziehen, werden wir in Afghanistan nicht überleben können.«

»Wenn wir nicht so schnell wie möglich an einen sicheren Ort ziehen, werden wir in Afghanistan nicht überleben können.«

Mohebullah ist bei weitem nicht der Einzige: PRO ASYL hat Kenntnis von weiteren Menschen, die früher für das GIZ-Polizeiprojekt tätig waren und von den Taliban bedroht, zusammengeschlagen oder gefoltert wurden.  Einige sind untergetaucht, andere illegal nach Pakistan geflohen, weitere mussten erfahren, dass aufgrund ihrer Tätigkeit für die Deutschen Familienangehörige von den Taliban ermordet wurden.

 

Juristische Schutzpflichten der Bundesrepublik Deutschland

Dass sich daraus auf moralischer Ebene eine Schutzpflicht Deutschlands für diese Menschen ergibt, liegt auf der Hand. Doch wie sieht es juristisch aus? Eine Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte von Januar 2022 zeigt auf, inwiefern als Folge des internationalen Militäreinsatzes und des Abzugs der internationalen Truppen grund- und menschenrechtliche Schutzpflichten Deutschlands gegenüber den Menschen in Afghanistan entstanden sind. »Diese Schutzpflichten resultieren aus den im Grundgesetz und in Menschenrechtsverträgen verankerten Rechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit«, schreibt Professorin Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. »Ausgangspunkt grundgesetzlicher Schutzpflichten Deutschlands gegenüber schutzbedürftigen Afghan*innen ist die Ausübung von deutscher Hoheitsgewalt. Die Grundrechte binden deutsche Entscheidungsträger umfassend, auch in extra-territorialen Konstellationen gegenüber anderen Staatsangehörigen. Dies gilt auch für den Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik. Grundrechte können daher auch zugunsten Betroffener in Afghanistan greifen«, heißt es in der Analyse mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.5.2020. Explizit angesprochen wird darüber hinaus, dass die Bundesrepublik Deutschland Schutzpflichten nicht nur gegenüber der offiziell als Ortskräfte definierten Personengruppe hat, sondern auch für weitere Afghan*innen (siehe S. 15f).

Die Anwält*innen Matthias Lehnert und Susanne Giesler gehen nun juristisch gegen die Untätigkeit der Bundesregierung vor, die frühere Mitarbeiter des GIZ-Polizeiprojekts aufgrund der speziellen Vertragsverhältnisse nicht als  Ortskräfte schützt. Sie vertreten mit Unterstützung von PRO ASYL mehrere afghanische Kläger aus dieser Personengruppe vor Gericht. Die afghanischen Kläger führten Schulungen für afghanische Polizist*innen durch und arbeiteten dabei nach genausten Vorgaben der GIZ. Zudem unterlagen sie nach dem Arbeitsvertrag einem Nebenbeschäftigungsverbot. Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich damit um einen Arbeitsvertrag, denn der EuGH stellte in einem Urteil vom 22. April 2020 klar: »Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts wird deshalb nicht dadurch geschwächt, dass eine Person aus steuerlichen, administrativen oder verwaltungsrechtlichen Gründen als selbstständiger Dienstleistungserbringer beschäftigt wird, sofern sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht. « Dieser Linie folgend müsste das BMZ die Mitarbeiter*innen des Polizeiprojekts ebenfalls als Ortskräfte anerkennen. Zudem steht Deutschland in der Pflicht, da die Gefährdung eine Folge der Tätigkeit für deutsche Organisationen ist. In den Augen der Taliban handelt es sich um Kollaborateure. Hierfür ist die Art des Arbeitsvertrages nicht entscheidend. Hieraus mögen arbeitsrechtlich unterschiedliche Fürsorgepflichten entstehen. Verfassungsrechtliche Schutzpflichten orientieren sich aber unabhängig davon am gefährdeten Rechtsgut – hier Leben und körperliche Unversehrtheit – und einem tatsächlich hinreichend engen Bezug zu Deutschland.

Doch bis es zu einem Gerichtsurteil kommt, wird vermutlich viel Zeit vergehen – Zeit, die die bedrohten afghanischen Ortskräfte nicht haben. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch im »Aktionsplan Afghanistan« des Auswärtigen Amts hat die neue Bundesregierung den Afghan*innen versprochen, sie nicht im Stich zu lassen. Ihr Umgang mit den Ortskräften ist ein Lackmustest dafür. Denn der Aussage, Deutschlands Sicherheit werde auch am Hindukusch verteidigt, ist eine weitere hinzuzufügen: Deutschlands Glaubwürdigkeit wird auch am Hindukusch unter Beweis gestellt.

(er)
*Die Namen sind aus Sicherheitsgründen anonymisiert.

 

Petition Afghanistan: Weitere Aufnahme JETZT! 

Tausende verzweifelte Zurückgelassene: Das ist die bittere Bilanz der deutschen Evakuierungsaktion aus Afghanistan. Es handelt sich um Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghanen. Um Ortskräfte deutscher Institutionen, von denen viele bei Subunternehmern beschäftigt waren. Um Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben. Etliche von ihnen haben Bezüge zu Deutschland. Ihre Namen sind bekannt. Diese Menschen müssen in Sicherheit gebracht werden!

Die nach dem Ende der Evakuierung geplanten Maßnahmen greifen zu kurz. Wir fordern von der Bundesregierung:

• Die Fortsetzung der Evakuierung aus Nachbarstaaten
• Schriftliche Aufnahmezusagen für gefährdete Personen
• Humanitäre Visa für Ortskräfte & andere nach § 22 Satz 2 AufenthG
• Schnellen und unbürokratischen Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Schutzberechtigten
• Ein Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen (auch aus Anrainerstaaten) nach § 23 Abs. 2 AufenthG und die Zustimmung zu Landesaufnahmeprogrammen