In Reaktion auf Gerichtsurteil: Außenminister gesteht Aufnahme von Afghan*innen mit Visa-Zusage zu

20.07.2025 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin vor zwei Wochen war eindeutig:

... Die Bundesrepublik ... habe sich durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen... (VerwG Berlin)

Dieser Entscheidung wird Außenminister Wadepuhl nun offenbar Folge leisten, wenn er auch zugleich die Aufnahmezusagen für die Ortskräfte und andere Partner*innen Deutschlands während des Afghanistan-Einsatzes als "Fehlentscheidungen" bezeichnet. 

„Ich kann die Uhr nicht zurückdrehen und Fehlentscheidungen früherer Bundesregierungen ändern“, sagte der CDU-Politiker hierzu der Bild am Sonntag.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Nicht zu vergessen all diejenigen, die noch nicht bis zur Aufnahmezusage vorgedrungen waren. Für sie besteht mit der Absage aller freiwilligen Aufnahmeprogramme keine Hoffnung mehr für reguläre Einreise nach Deutschland.

aktualisiert 22.07.2025 Wie epd und mehrere Medien berichten, hat die Bundesregierung gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. epd: Die Visaerteilung für eine Afghanin und deren Familienangehörige mit Aufnahmezusage in Deutschland wird jetzt ein Fall für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG)....

Siehe zum Thema auch den Beitrag vom 15.07.2025: Rechtsgutachten zeigt: Im Stich lassen gefährdeter Afghan*innen ist strafbar: Wenn gefährdete Afghan*innen, die bereits eine Aufnahmezusage von Deutschland erhalten haben, von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben werden, machen sich Regierungsmitglieder und Beamt*innen strafbar. Dies zeigt ein von PRO ASYL und dem Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte e.V. in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. ...

 

Aufnahmezusagen für Afghanen in Pakistan sind laut Außenminister Wadephul in der Regel nicht zurücknehmbar. Künftige Abschiebungen nach Syrien schließt er nicht aus.

Außenminister Johann Wadephul hat zugesagt, in Pakistan wartende Afghanen in Deutschland aufzunehmen. Voraussetzung sei, dass sie eine rechtsverbindliche Zusage der alten Bundesregierung haben und keine Sicherheitsbedenken bestehen. "Ich kann die Uhr nicht zurückdrehen und Fehlentscheidungen früherer Bundesregierungen ändern", sagte der CDU-Politiker der Zeitung Bild am Sonntag.

Die Programme würden laut Wadephul beendet und keine neuen Anerkennungen ausgesprochen. Den Umfang, in dem derartige Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden, halte er für kritikwürdig. "Aber wenn eine derartige Anerkennung ein Jahr alt ist, dann kann ich sie nur mit rechtsstaatlichen Mitteln ändern. Das heißt, wenn sich herausstellt, dass die Person eine falsche Identität hat. Oder dass sie überhaupt nicht mehr an dem Ort ist."

Rund 2.400 Afghanen warten in Pakistan auf deutsches Visum

Nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban 2021 hatte Deutschland verschiedene Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet, darunter solche, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt hatten und als gefährdet galten. Die neue Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme.

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied aber vor rund zwei Wochen im Eilfall einer Juradozentin und ihrer Familie, dass das Auswärtige Amt ihnen Einreisevisa erteilen muss: Die Bundesregierung sei "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden". Nach Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen.

Wadephul schließt Abschiebungen nach Syrien in Zukunft nicht aus

Nach der Abschiebung straffälliger Afghanen aus Deutschland in ihr Heimatland vor wenigen Tagen zeigte sich Wadephul prinzipiell offen, mit straffällig gewordenen Syrern in Zukunft unter bestimmten Bedingungen ähnlich zu verfahren. Angesichts der jüngsten Unruhen in Drusengebieten im Süden Syriens sei die Übergangsregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass alle Religionsgruppen integriert würden und niemand um Leib und Leben fürchten müsse. 

Dennoch sprach sich Wadephul dafür aus, man müsse der Übergangsregierung "eine ernsthafte Chance geben". Dies bedeute möglicherweise auch, "in Zukunft" bei der Abschiebung straffällig gewordener Syrer in das Land zusammenzuarbeiten.

 

Wer als potenziell verfolgter Afghane eine Aufnahmezusage hat, muss laut Gerichtsentscheid aufgenommen werden. Wadephul zeigt sich diesbezüglich offen.

Berlin – Die Lage der in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland wartenden Afghan:innen spitzt sich weiter zu. Da die Menschen nur für eine bestimmte Zeit ein Visum haben, die Prüfungen für Deutschland aber länger dauern, befinden sie sich illegal vor Ort – was die Regierung in Islamabad nicht weiter akzeptieren will. Die reagierte bislang mit Razzien in Gästehäusern und Festnahmen, jedoch noch nicht mit Abschiebungen nach Afghanistan.

Nun hat Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf die Situation reagiert und zugesagt, die Menschen in Deutschland aufzunehmen, wenn sie eine rechtsverbindliche Zusage der alten Bundesregierung haben und keine Sicherheitsbedenken bestehen. „Ich kann die Uhr nicht zurückdrehen und Fehlentscheidungen früherer Bundesregierungen ändern“, sagte der CDU-Politiker hierzu der Bild am Sonntag.

Afghan:innen droht Verfolgung durch die Taliban

Allerdings würden die Programme beendet und „keine einzige neue Anerkennung“ ausgesprochen. „Ich halte den Umfang, in dem derartige Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden, für kritikwürdig“, erklärte er. „Aber wenn eine derartige Anerkennung ein Jahr alt ist, dann kann ich sie nur mit rechtsstaatlichen Mitteln ändern. Das heißt, wenn sich herausstellt, dass die Person eine falsche Identität hat. Oder dass sie überhaupt nicht mehr an dem Ort ist.“ 

Nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban 2021 hatte Deutschland verschiedene Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet, darunter solche die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt hatten und als gefährdet galten. Die neue Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied aber vor rund zwei Wochen im Eilfall einer Juradozentin und ihrer Familie, dass das Auswärtige Amt ihnen Einreisevisa erteilen muss: Die Bundesregierung sei „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. (mit dpa/afp)