Schwimmbadverbot für männliche Geflüchtete verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Pressemitteilung der Stiftung 'Leben ohne Rassismus' und der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit
Köln, 19.01.2016

Die Stiftung 'Leben ohne Rassismus' und die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit stellen fest:
Das allgemeine Zutrittsverbot der Stadt Bornheim zum örtlichen Schwimmbad für männliche Geflüchtete ist rechtswidrig. Das AGG verbietet eine Ungleichbehandlung aufgrund der ethnischen Herkunft beim Zugang Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen aufgrund der ethnischen Herkunft (§ 8, Abs. 1,Nr. 8, AGG). Geflüchtete genießen den selben Diskriminierungsschutz in Deutschland wie alle Menschen. Deutsche Behörden müssen sich an das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot  halten. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen emotional und rassistisch aufgeladenen Debatte um die sexuellen Übergriffe in Köln, Hamburg und Stuttgart.

Gleichzeitig wendet sich die Stiftung gegen jede Art sexueller Belästigung, wie sie für das Schwimmbad beschrieben werden. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt in jeglicher Form darf jedoch auf keinen Fall mit diskriminierenden Mitteln geführt werden!

Das Zutrittsverbot ist eine rassistische Praxis der Selektion, weil sie Männer, die als arabisch oder nordafrikanisch wahrgenommen werden, unter Generalverdacht stellt. In unserer Beratung machen wir die Erfahrung, dass gerade dieser Gruppe in verschiedenen Lebensbereichen, beispielsweise der Zugang zu Fitnessstudios oder Diskotheken, verwehrt wird. Auch machen sie Diskriminierungserfahrungen u.a, auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt.

Angemessen und ausreichend wären vielmehr Hausverbote oder Strafanzeigen gegen die einzelnen Täter. Eine allgemeine Stigmatisierung, wie sie nun massiv nach den Vorfällen in den o.g. Städten stattfindet, bildet den Nährboden für alltägliche Benachteiligungen dieser Art.

Betroffene können gegen die Stadt Bornheim wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot klagen und das Beratungsangebot der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit wahrnehmen.

ViSdP.: Hartmut Reiners, Vorsitzender Stiftungbeirat, 0203 284873, reiners@aric-nrw.de

Die Servicestellen für Antidiskriminierung werden vom Land NRW gefördert. Sie beraten und bieten Opferschutz für Einzelpersonen und Familien. Sie klären außerdem über
Diskriminierung auf, sensibilisieren für das Thema und dienen als Dokumentationsstellen
www.nrwgegendiskriminierung.de