Sea-Eye fordert Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen Krimininalisierungsgefahr

01.02.2024 Das am 18. Januar 2024 im Bundestag beschlossene Rückführungsverbesserungsgesetz liegt am 2. Februar 2024 dem Bundesrat zur Absegnung vor. Dies solle nach Auffassung der zivilen Seenotrettungsorganisation Sea-Eye nicht geschehen, weil danach die Rettung unbegleiteter Kinder aus Seenot künftig strafrechtlich verfolgt werden könnte. Der Bundesrat wird von Sea-Eye aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Gesetzespaket notfalls auf Eis zu legen. Der Bundestag habe Unklarheiten geschaffen. Es bleibe eine Kriminalisierungsgefahr, »die bereits für sich genommen die Arbeit von Seenotrettungsorganisationen gefährdet«, so der Jurist Valentin Schatz.

Wir zitieren den Bericht des Spiegel:

Hilfsorganisation warnt vor möglicher Kriminalisierung der Kinder-Seenotrettung

Die Bundesregierung plant schärfere Asylgesetze. Einige Juristen befürchten, dass die geplanten Formulierungen die Möglichkeiten offenlassen, Seenotretter wegen der Hilfe für Minderjährige strafrechtlich zu belangen.

01.02.2024, 08.02 Uhr

Seenotretter bemängeln eine möglicherweise unklare Formulierung in einem Gesetz, die gravierende Folgen haben könnte. Es geht um eine Passage des Rückführungsverbesserungsgesetzes, über das am Freitag der Bundesrat berät. Der Bundestag hatte das Gesetz am 18. Januar beschlossen.

Demnach besteht die Sorge, dass die Rettung unbegleiteter Kinder aus Seenot künftig strafrechtlich verfolgt werden könnte. Die Organisation Sea-Eye teilt mit, nach der geplanten Neuerung komme es nicht darauf an, »ob die Hilfeleistung aus eigennützigen oder altruistischen Motiven erfolgt«. Man könne hoffen, dass der Bundesgerichtshof diese Position einschränke. »Aber eine rechtssichere Regelung sieht anders aus«, sagt Aziz Epik, Juniorprofessor für Strafrecht, Internationales Strafrecht und Kriminologie an der Universität Hamburg.

Hintergrund ist, dass Seenotretter – anders als Schlepper – sich nicht dafür bezahlen lassen, Flüchtlinge zu transportieren. Die Ampelkoalition hatte zwar bekräftigt, dass Seenotrettung nicht kriminalisiert werden solle . Aber aus Sicht der Organisation wurde dabei im Gesetzestext eine Lücke übersehen, die dies zumindest bei der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf dem Seeweg möglich machen würde.

Ziel der Bundesregierung ist eigentlich, Schleuser härter zu bestrafen. Dies soll für Personen gelten, die Ausländern dabei helfen, ohne Visum in die EU einzureisen, und zwar »wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern«. Im November teilte das Innenministerium dem »Tagesspiegel« mit, man teile nicht die Rechtsauffassung, dass dies auch auf Seenotretter zutreffe. Zuvor hatte bereits die »Süddeutsche Zeitung« berichtet , eine Strafbarkeit von privaten Seenotrettern sei keineswegs beabsichtigt. »Derartige Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden«, hieß es damals von einem Sprecher.

Deshalb fordert Sea-Eye den Bundesrat auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Gesetzespaket notfalls auf Eis zu legen. Der Bundestag habe Unklarheiten geschaffen. Es bleibe eine Kriminalisierungsgefahr, »die bereits für sich genommen die Arbeit von Seenotrettungsorganisationen gefährdet«, so Valentin Schatz, Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Leuphana Universität Lüneburg.

 

 

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