Stimmen und Berichterstattung zum Start von GEAS

11.06. 2026 Zusammenstellung verschiedener Stimmen, Fragen und Antworten z. B. von Pro Asyl 

 

Ab dem 12. Juni gilt das refor­mier­te Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem (GEAS) in Deutsch­land und EU-weit. Die umfas­sends­te Ver­schär­fung des Asyl­rechts seit 30 Jah­ren umfasst unter ande­rem beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren, mehr Frei­heits­be­schrän­kun­gen und Haft. Das Dub­lin-Sys­tem bleibt bestehen und erfährt wei­te­re Ver­schär­fun­gen. Der neue Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus droht wir­kungs­los zu bleiben.

“Der 12. Juni ist kein ein­ma­li­ger Show­down, son­dern der Beginn einer lan­gen, schmerz­haf­ten recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung. Das restrik­ti­ve GEAS-Paket muss sich an der EU-Grund­rech­te­char­ta mes­sen las­sen. PRO ASYL unter­stützt Schutz­su­chen­de dabei, ihre Rech­te vor Gericht durch­zu­set­zen. Wir ste­hen an ihrer Sei­te – mit Rechts­be­ra­tung, unse­rem Rechts­hil­fe­fonds und einem star­ken Netz­werk in Deutsch­land und Euro­pa. Wo Grund- und Men­schen­rech­te an den Außen­gren­zen, in Grenz­ver­fah­ren und in den neu­en haft­ähn­li­chen Lagern ver­letzt wer­den, kämp­fen wir gemein­sam mit den Betrof­fe­nen für Gerech­tig­keit“, sagt Karl Kopp, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Nach zwei Jah­ren Umset­zungs­zeit­raum wird die GEAS-Reform ab dem 12. Juni 2026 anwend­bar. Die GEAS-Reform umfasst elf Rechts­ak­te, davon sind zehn als Ver­ord­nun­gen direkt anwend­ba­res Recht. In Deutsch­land waren zur Umset­zung der Reform die GEAS-Anpas­sungs­ge­set­ze erlas­sen wor­den, die eben­falls ab dem 12. Juni greifen.

Die Knack­punk­te des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asylsystems

In einem FAQ hat PRO ASYL die wich­tigs­ten Aspek­te der GEAS-Reform dar­ge­stellt. Aus Sicht von PRO ASYL sind fol­gen­de Ver­schär­fun­gen beson­ders kri­tisch für den Flüchtlingsschutz:

  • Ver­pflich­ten­de Grenz­ver­fah­ren: An den EU-Außen­gren­zen wer­den für Men­schen aus Län­dern mit einer Schutz­quo­te unter 20 Pro­zent Asyl­grenz­ver­fah­ren statt­fin­den, die bis zu drei Mona­te dau­ern kön­nen. Bei Ableh­nung folgt ein bis zu drei­mo­na­ti­ges Rück­füh­rungs­ver­fah­ren. Wäh­rend die­ser Zeit gel­ten die Betrof­fe­nen als „nicht ein­ge­reist“ und sind fak­tisch inhaf­tiert. In Deutsch­land sind sol­che Ver­fah­ren an sechs Flug­hä­fen geplant. PRO ASYL kri­ti­siert die Ver­fah­ren als unfair und warnt vor Fehlentscheidungen.
  • Beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren im Inland: Künf­tig wer­den vie­le Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land beschleu­nigt und mit ein­ge­schränk­tem Rechts­schutz durch­ge­führt, etwa für Men­schen aus soge­nann­ten siche­ren Her­kunfts­staa­ten oder Län­dern mit einer Schutz­quo­te unter 20 Pro­zent. Die neue EU-Lis­te „siche­rer Her­kunfts­staa­ten“ umfasst auch Ägyp­ten, Marok­ko, Tune­si­en und die Tür­kei. PRO ASYL lehnt das Kon­zept der “siche­ren Her­kunfts­staa­ten” ent­schie­den ab und warnt vor vor­ein­ge­nom­me­nen Verfahren.
  • Mehr Frei­heits­be­schrän­kung und Haft: Für vie­le Schutz­su­chen­de wird es nun zur Rea­li­tät, Unter­künf­te nicht ver­las­sen zu dür­fen oder inhaf­tiert zu wer­den – beson­ders an den EU-Außen­gren­zen, aber auch in Deutsch­land. PRO ASYL lehnt sol­che Frei­heits­be­schrän­kun­gen ent­schie­den ab. Sie sind psy­chisch belas­tend und erschwe­ren unab­hän­gi­ge Unterstützung.
  • Ver­tei­lungs­sys­tem bleibt unfair: Das seit Jah­ren dys­funk­tio­na­le Dub­lin-Sys­tem bleibt bestehen und wird für Betrof­fe­ne ver­schärft. Das Grund­pro­blem der unglei­chen Zustän­dig­keits­ver­tei­lung zwi­schen den EU-Staa­ten wird auch durch den Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus nicht gelöst, da vie­le Staa­ten – dar­un­ter Deutsch­land – die Auf­nah­me von Asyl­su­chen­den aus ande­ren EU-Län­dern ableh­nen. PRO ASYL for­dert ein wirk­lich soli­da­ri­sches Auf­nah­me­sys­tem und für Schutz­su­chen­de die Mög­lich­keit, ihren Schutz­ort selbst zu wählen.

 

Ab dem 12. Juni 2026 greift die Reform des »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« (GEAS) in Deutschland und EU-weit. Für in die EU fliehende Menschen wird es damit noch schwerer werden, Schutz zu bekommen. Auch in Deutschland gibt es viele Änderungen. PRO ASYL beantwortet hier die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen.

Als »historischen Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa« hatte PRO ASYL die Zustimmung des Europaparlaments zu der Reform des »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems« (GEAS) im Jahr 2024 kritisiert. Jetzt, zwei Jahre später, startet am 12. Juni 2026 die praktische Anwendung der großen Asylrechtsverschärfung. Viele Asylanträge werden künftig in beschleunigten Asylverfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz geprüft – und es ist abzusehen, dass sie oft fälschlich abgelehnt werden. Neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkungen und der Asylverfahrenshaft können dazu führen, dass es Inhaftierungen von Asylsuchenden geben wird, die es in dieser Form bisher nicht gab. Besonders an den EU-Außengrenzen wird dies relevant, da mehr Menschen in sogenannte Asylgrenzverfahren müssen und dort faktisch inhaftiert werden.

Für PRO ASYL ist klar: Der Weg zu Schutz wird für verfolgte und bedrohte Menschen nun schwieriger – ihre Unterstützung ist deswegen umso wichtiger. Mit Beratung, Rechtshilfe sowie Projektpartnern in Europa und Deutschland steht PRO ASYL geflüchteten Menschen weiterhin zur Seite und wird mit ihnen dafür kämpfen, ihre Rechte durchzusetzen.

In diesen Fragen und Antworten (FAQ) geht es um die wichtigsten Aspekte der Reform;

Was bedeutet eigentlich GEAS?

Warum gab es eine Reform?

Welche Rechtsakte wurden durch die Reform beschlossen?

Ab wann werden die Rechtsakte angewendet? Und für wen sind sie dann gültig?

Worin unterscheiden sich Verordnungen und Richtlinien? Und wie wird die GEAS-Reform im deutschen Recht umgesetzt?

Was passiert im neuen Screening? 

Was sind die neuen Asylgrenzverfahren und gibt es diese auch in Deutschland? 

Werden also künftig Personen, die Asyl beantragen, an den Außengrenzen inhaftiert?

Wie wird die Wahrung europarechtlicher Standards und Grundrechte an den Außengrenzen überwacht?

Gibt es unabhängige Beratung für Asylsuchende?

Gibt es effektiven Rechtsschutz gegen falsche Entscheidungen?

Wird es mehr »sichere Drittstaaten« geben?

Welche Länder gelten mit der Reform als »sichere Herkunftsstaaten«?

Wann finden beschleunigte Asylverfahren statt?

Was bedeutet die Reform für besonders vulnerable Menschen?

Was ändert sich für Kinder und unbegleitete Minderjährige?

Was sind Sekundärmigrationszentren? 

Was sind die neuen Freiheitsbeschränkungen in Aufnahmeeinrichtungen?

Kommt endlich eine Verbesserung des Dublin-Systems? 

Mehr Solidarität durch einen Solidaritätsmechanismus? 

Für welche Krisen gibt es die Krisen-Verordnung?

Was ist neu bei Abschiebungen und Abschiebungszentren im Ausland

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Asylreform stehen Beratungspraxis und Anwaltschaft vor massiven rechtlichen Veränderungen. Um Licht ins Dunkel von Übergangsregelungen und neuen Verordnungen zu bringen, haben Equal Rights Beyond Borders, die HRRF und die ELENA-Koordination ein interaktives Wiki gestartet. Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen und Antworten für eine menschenrechtskonforme Auslegung der neuen Praxis.

Mit dem 12. Juni 2026 ist die GEAS-Reform in der Rechtsanwendungspraxis angekommen. Neue europäische und nationale Regelungen, ungewohnte Verknüpfungen zwischen EU- und deutschem Recht sowie zahlreiche neue Begriffe und Verfahren werfen viele Fragen auf: Was gilt bereits, was noch nicht? Wie sind die neuen Vorschriften zu verstehen und anzuwenden? Wo bestehen Handlungsspielräume und Möglichkeiten für eine grund- und menschenrechtskonforme Auslegung? Vieles ist noch unklar, muss sich in der Anwendungspraxis erst etablieren oder von Gerichten geklärt werden – um jedoch eine erste Orientierung zu bieten, können unten im Freifeld Fragen gestellt werden, die wir kontinuierlich beantworten und hier zur Verfügung stellen. Dieses Projekt ist eine gemeinsame Initiative von Equal Rights Beyond Borders, HRRF und der ELENA-Koordination.

 

Mit Inkrafttreten von Geas drohen Flüchtlingen auch in Deutschland lange Zeiten in »haftähnlichen Zuständen«. Seenotretter fürchten »Entrechtung«.

Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) wird bald ein Fall für die Gerichte. Dafür will die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl sorgen. »Wir werden an der Seite von Schutzsuchenden alles daran setzen, diese Entkernung des Menschenrechtsschutzes wieder in Einklang mit der EU-Grundrechtecharta zu bringen«, sagte Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, wenige Tage vor Inkrafttreten der Reform am 12. Juni. Der Frankfurter Rechtsanwalt Tim Kliebe, Vizechef der Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl, verwies zum Beispiel auf geplante Regelungen zum künftigen Umgang mit Flüchtlingen an deutschen Flughäfen. Er habe »große Zweifel, ob diese grundrechts- und verfassungsgemäß sind«. Kliebe warf der Politik indirekt vor, Rechtsverstöße bewusst in Kauf genommen zu haben. Sie überlasse es wie schon beim deutschen Asylkompromiss von 1993 den Gerichten, eine »Untergrenze menschenrechtlicher Standards zu definieren«.

Mit dem Inkrafttreten von Geas breche »eine neue Zeitrechnung im Asylrecht« an, sagte Wiebke Judith, Rechtsexpertin bei Pro Asyl. Zwar seien viele Details der Umsetzung des Pakets in den EU-Mitgliedsländern noch offen. Nicht unwahrscheinlich sei, dass einzelne Staaten die neuen Regeln ignorierten. Schon bisher seien bewusste Verstöße gegen europäisches Asylrecht in Ländern wie Polen, Griechenland, Deutschland oder Italien »der Grund, dass es nicht funktioniert hat«, sagte Judith. Generell müsse man aber damit rechnen, dass sich die Bedingungen für Asylsuchende extrem verschlechtern. »Es wird mehr beschleunigte Verfahren mit beschränktem Rechtsschutz geben, mehr Verbote des Verlassens von Lagern und mehr Haft«, sagte sie.

Letzteres erwartet auch Christina Riebesecker, die sich in der seit gut sieben Jahren in Dresden bestehenden Abschiebehaft-Kontaktgruppe engagiert. Das Geas-Regelwerk kenne »neun verschiedene Formen der Haft, auch wenn diese nicht in jedem Fall so heißen«, sagte sie: »Es macht Haft zum Normalfall für Schutzsuchende.« Flüchtlingen könne künftig an jedem Punkt ihres Verfahrens ihre Bewegungsfreiheit entzogen werden. Zwar geht sie davon aus, dass eine konsequente Umsetzung dieser Möglichkeiten die Behörden und Gerichte massiv überfordert. Im 2018 in Betrieb genommenen Dresdner Abschiebegefängnis seien beispielsweise kaum jemals mehr als 20 der 65 Plätze belegt gewesen. Theoretisch aber würden die Haftgründe stark erweitert, sagte Riebesecker und sprach von einer »massiven Freiheitsberaubung durch den Staat«.

Rechtsanwalt Tim Kliebe verwies darauf, dass es bereits seit dem deutschen Asylkompromiss und einem darauf folgenden Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1996 möglich ist, Asylbewerber an deutschen Flughäfen bis zu 19 Tage festzuhalten. Grundlage sei ein rechtliches Konstrukt, das sich »Fiktion der Nicht-Einreise« nenne und unterstellt, die Flüchtlinge hätten noch nicht das deutsche Staatsgebiet betreten. Das dafür in Frankfurt (Main) genutzte Gebäude 587 »sieht sehr wie ein Gefängnis aus«, sagte Kliebe. Künftig werde die entsprechende Frist auf zwölf Wochen ausgedehnt. Danach könne sich ein »Rückkehrgrenzverfahren« von noch einmal zwölf Wochen anschließen. Menschen könnten somit »fast ein halbes Jahr eingesperrt werden, ohne dass es als Haft gilt«, sagte Kliebe und betonte: »Das ist mit Sicherheit einer der ersten Punkte, an dem wir eine rechtliche Klärung erwirken wollen.«

»Was früher hier in Dresden aus der rechten Ecke gegrölt wurde, hat es mit Geas in Gesetzesform gebracht.«  Nolte Bauer Vorstand Mission Lifeline e.V.

Nichtregierungsorganisationen rechnen infolge von Geas mit erheblichen Einschränkungen für ihre Arbeit im Interesse der Schutzsuchenden. Pro-Asyl-Geschäftsführer Kopp nennt es beispielsweise »eine große Frage«, wie in den neuen, euphemistisch »Return Hubs« genannten Abschiebelagern an den EU-Außengrenzen eine rechtliche Beratung gewährleistet werden könne: »Die zentrale Auseinandersetzung wird sein: Wie kommen Anwälteteams da rein?«, sagte er.

Auch die Seenotretter von Mission Lifeline rechnen damit, künftig unter deutlich erschwerte Bedingungen arbeiten zu müssen. Italien plane ein »Seeblockadegesetz«, dass zivilen Rettungsschiffen die Einfahrt in hoheitliche Gewässer untersage, sagte Nolte Bauer, der Vorstandsvorsitzende des Vereins, und sprach von der »nächsten Eskalation zur Behinderung ziviler Rettungsschiffe«. Mission Lifeline werde sich dagegen aber juristisch zur Wehr setzen: »Wir werden den Rechtsweg bis zum Ende durchziehen.« Einschüchtern lassen wolle man sich nicht. Noch in diesem Jahr will der Verein ein neues Rettungsschiff im Mittelmeer in Dienst stellen. 2026 sei dort mit durchschnittlich vier ertrunkenen Flüchtlingen pro Tag »das tödlichste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen« gewesen.

Bauer kritisiert die Asylrechtsreform ganz grundsätzlich in scharfen Worten. Diese schaffe »die Grundlage für kollektive Verantwortungslosigkeit und tödliche Abschottung« in Europa. Die »sogenannten Volksparteien« setzten damit politische Forderungen um, die von der extremen Rechten salonfähig gemacht worden seien. Der Chef des in Dresden ansässigen Vereins erinnerte an die ab 2014 aufgekommene flüchtlingsfeindliche Pegida-Bewegung in Sachsens Landeshauptstadt: »Was früher hier in Dresden aus der rechten Ecke gegrölt wurde, hat es mit Geas in Gesetzesform gebracht.«

 

 

Italiens Abschiebelager in Albanien funktionieren nicht, aber die rechte Regierung von Giorgia Meloni will trotzdem an ihnen festhalten.

Für Italien sind die Abschiebelager in Albanien bisher nichts als Geld- und Zeitverschwendung. Noch vor wenigen Monaten schrie sich Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bei einer Veranstaltung die Seele aus dem Leib: »Die Zentren werden funk-tio-nie-ren!!!« Das Gegenteil war der Fall. Jetzt muss man sehen, ob sich durch die neue europäische Gesetzgebung etwas ändern wird.

In Italien hatte die postfaschistische Regierung scheinbar den Stein der Weisen gefunden, um dem Problem der »nicht regulären« Zuwanderung Herr zu werden. 2024 wurden zwei »Auffanglager« für Migranten im Nicht-EU-Land Albanien eingeweiht. Am 14. Oktober desselben Jahres brachte ein Schiff der italienischen Marine 16 Migranten nach Shengjin. Es hätte der erste Menschentransport einer langen Reihe sein sollen, aber tatsächlich ordnete ein italienisches Gericht schon wenige Tage später die Rückführung der Migranten nach Italien an. Das Gleiche wiederholte sich mehrere Male.

Die Richter hatten jedes Mal Unvereinbarkeiten zwischen dem italienischen und dem EU-Recht angemahnt. Die Regierung aber hatte behauptet, die Justiz sei von »der Linken« unterwandert, würde die Exekutive sabotieren und wolle, dass das Land von »Gesocks« überrannt werde. Das sollte zukünftig unter anderem durch eine Justiz- und Verfassungsreform verhindert werden, die allerdings von den Wählern bei einem Referendum im März dieses Jahres abgelehnt wurde.

Man nimmt an, dass bisher weniger als 150 Migranten für höchstens 48 Stunden in Albanien untergebracht wurden. Warum diese ungenauen Zahlen? »Die gesamte Operation Albanien war und ist alles andere als transparent«, sagt Rachele Scarpa, Abgeordnete der Demokratischen Partei (PD), die die Lager mehrmals besucht hat. »Die zuständigen Ministerien verweigerten uns jegliche Information – angeblich ›aus Sicherheitsgründen‹. Um herauszubekommen, wie viele Menschen dort untergebracht waren, mussten wir sie selbst zählen! Allein das zeigt schon, wie total isoliert diese Personen sind und dass sie überhaupt keinen Zugang zu irgendwelchen rechtlichen Mitteln haben!«.

»Die gesamte Operation Albanien war und ist alles andere als transparent. Die zuständigen Ministerien verweigerten uns jegliche Information – angeblich ›aus Sicherheitsgründen‹.«  Rachele Scarpa Abgeordnete der Demokratischen Partei (PD)

Auch zur Anzahl der Italiener, die dort arbeiten, bekommt man von den Behörden keine Auskunft; nur über die Gewerkschaften hat die Zeitung »HuffPost« herausbekommen, dass in Albanien derzeit 15 Gefängnisaufseher stationiert sind, obwohl das Gefängnis zwar geplant, aber nie eröffnet wurde. Dafür hatte das zuständige Justizministerium aber Verhaltensregeln herausgegeben, wo es unter anderem heißt, dass die Wärter nicht mit albanischen Frauen anbändeln und ihren Kaffee nicht im Stehen trinken sollen ...

Einiges mehr weiß man inzwischen über die Kosten. Insgesamt waren für die ersten Ausgaben 82 Millionen Euro vorgesehen, aber inzwischen sind es wohl tatsächlich 671 Millionen. Pro Kopf und Tag betragen die Unterbringungskosten für die Migranten 76,57 Euro – mehr als das Doppelte wie in Strukturen in Italien. Bis 2028 wurden pro Jahr weitere 125 Millionen Euro veranschlagt, wobei das wohl eher ein Wunschtraum bleiben dürfte. Deswegen hat die unabhängige Organisation ActionAid bereits beim Rechnungshof in Rom Anzeige wegen »Verschwendung öffentlicher Gelder« erstattet.

Dass die gesamte »Operation Albanien« die Flucht der Migranten aus ihren Ländern noch gefährlicher gemacht hat, zeigt allein die Tatsache, dass die Route über das zentrale Mittelmeer immer todbringender geworden ist: In den letzten Monaten ist die Anzahl der Ertrunkenen um 60 Prozent gestiegen. Was auf der berüchtigten »Balkanroute« oder vor der Küste Marokkos geschieht, lässt sich nur erahnen.

Unangetastet bleibt auch in Zukunft, dass die Wahrscheinlichkeit, ob einem Menschen Asyl gewährt wird, in erster Linien davon abhängt, aus welchem Land er geflohen ist. Verschiedene Organisationen, die sich in Italien mit Menschenrechten beschäftigen, merken an, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl vollkommen ausgehebelt wird. Und das, obwohl die italienische Verfassung festlegt, dass jeder Mensch Anrecht auf Asyl hat, der »in seinem Land daran gehindert wird, die demokratischen Rechte effektiv auszuüben, die von der italienischen Verfassung garantiert werden«.

Bleibt die Frage, ob die neue europäische Gesetzgebung die Lage verändern wird. »Grundsätzlich nicht«, sagt Stefano Galieni, Verantwortlicher für Migration der Partei Rifondazione Comunista und einer der größten Experten auf diesem Gebiet. »Gerade in Italien wird sich kaum etwas ändern, denn das Land ist und bleibt einer der wichtigsten Anlaufpunkte für Migranten. Seit vielen Jahren meint man, das ›Problem‹ mit immer mehr Abschottung und Abschiebung lösen zu können, was aber kaum etwas bringt. Es wäre sehr viel wirksamer, nützlicher und auch kostengünstiger, wenn die EU sich ein gemeinsames System geben würde, um die Menschen, die nach Europa kommen, aufzunehmen und zu integrieren. Das versucht derzeit Spanien. Der neue Pakt«, so Stefano Galieni zum »nd«, »wird darauf wahrscheinlich keinerlei Einfluss haben, da er nur die alten und bereits fehlgeschlagenen Rezepte wieder aufwärmt. Etwas Neues enthält er nicht«.