Türkei kein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge - Interview zum Urteil aus Athen

02.04.2025 »Gerechtigkeit hat das letzte Wort« ist das Interview von Pro Asyl überschrieben. Wir zitieren:

Das oberste griechische Gericht hat verkündet: Die Türkei ist für Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat. Refugee Support Aegean (RSA), die Schwesterorganisation von PRO ASYL, hatte gemeinsam mit dem griechischen Flüchtlingsrat geklagt. Für sie bedeutet das Urteil einen Erfolg auf ganzer Linie. Ein Interview mit der Anwältin Eleni Spathana von RSA.

Das oberste griechische Gericht, der Council of State, hat am 21. März ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge. Warum ist dieses Urteil so wichtig?

Das aktuelle Urteil aus Athen ist deshalb so wichtig, weil es die systematische Verletzung der Menschenrechte von Geflüchteten, die in Griechenland Schutz suchen, beendet. Es verringert das Risiko der sozialen Ausgrenzung, der wirtschaftlichen Not, der Obdachlosigkeit und sogar der langen Inhaftierung, die durch die Anwendung des Konzepts des »sicheren Drittlandes« verursacht wurden. Wir arbeiten seit fast einem Jahrzehnt daran, aufzuzeigen, dass die Türkei für Geflüchtete nicht sicher ist.

Das hat nun auch das höchste Gericht Griechenlands klargestellt. 

Ja, und in Europa ist es nicht das erste Höchstgericht, das mit Blick auf das Asylrecht daran erinnert: Alle politischen Entscheidungen und Abkommen müssen die Rechtsstaatlichkeit wahren. Politik kann nicht nach Lust und Laune, nicht nach gesellschaftlicher Stimmungslage Gesetze erlassen, mit denen Menschenrechte massiv eingeschränkt werden. Im November 2023 hatte bereits der oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs das geplante Abschiebeabkommen Großbritanniens mit Ruanda für illegal erklärt.

NEWS

Fakten gegen die Mythen des EU-Türkei-Deals   8 Jahre nach dem Deal

Mit welcher Begründung wurde Flüchtlingen in Griechenland Schutz verwehrt?

2016 hat die EU mit der Türkei einen Deal abgeschlossen: Die Vereinbarung sieht vor, dass Asylsuchende, die die Türkei als Transitland genutzt haben und auf den griechischen Inseln in der Ägäis erstmals das Territorium der EU betreten, wieder in die Türkei abgeschoben werden sollen, denn dort sei es für sie sicher. Zunächst galt das für Syrer*innen. Die Abschiebungen wurden nie effektiv umgesetzt, denn seit März 2020 weigert die Türkei sich, Flüchtlinge aus Griechenland zurückzunehmen. Trotzdem weitete Griechenland die Praxis des EU-Türkei-Deals mit einem Ministerialerlass auf Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Somalia und Bangladesch aus. Dagegen haben wir geklagt.

Das oberste Gericht hatte sich daraufhin in einem Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt…

…und der EuGH hat die vorgelegten Fragen im Oktober 2024 beantwortet. Nun war wieder das griechische Gericht am Zug und hat klargestellt: Griechenland darf Schutzsuchende aus Syrien, Afghanistan, Pakistan, Somalia und Bangladesch nicht wie bislang üblich ohne Prüfung ihrer Asylgründe dorthin zurückschicken.

Für Sie ist das ein Erfolg auf ganzer Linie. Hat Sie das Urteil überrascht oder war der Sekt schon kaltgestellt?

Wir waren der Überzeugung, dass das Recht siegen muss, aber erwartet hatten wir es so trotzdem nicht. Die entscheidende Botschaft lautet: Gerechtigkeit hat das letzte Wort. Auch die Politik und Politiker*innen müssen das geltende Recht respektieren und können nicht einfach Gesetze außerhalb des rechtstaatlichen Rahmens verabschieden und umsetzen. Das gilt für Griechenland ebenso wie für die gesamte EU.

Was bedeutet das Urteil konkret für Schutzsuchende – etwa für Afghan*innen, die derzeit die größte Gruppe der Asylsuchenden in Griechenland darstellen?

Bislang waren die geflüchteten Menschen völlig im Ungewissen: Die Türkei, die ohnehin nicht sicher für sie ist, wollte sie nicht, und in Griechenland hatten sie keine Chance, weil ihr Asylantrag ja sofort abgelehnt wurde, ohne ihn auch nur anzusehen. Die schutzsuchenden Menschen saßen also in der Falle.

»Geflüchtete wurden gezwungen, jahrelang unter widrigsten Bedingungen in griechischen Lagern auszuharren – ohne Lebensperspektive und ohne Zugang zu Schutz und Rechten. Das hat jetzt mit sofortiger Wirkung ein Ende. Alle Asylanträge müssen von nun an berücksichtigt und inhaltlich geprüft werden.«   Eleni Spathana

Manchmal wurden sie inhaftiert, manchmal landeten sie auf der Straße…

Ja, und zum größten Teil wurden sie gezwungen, jahrelang unter widrigsten Bedingungen in griechischen Lagern auszuharren – ohne  Lebensperspektive und ohne Zugang zu Schutz und Rechten. Sie wurden ihrer elementaren Menschenrechte beraubt. Das hat jetzt mit sofortiger Wirkung ein Ende. Alle Asylanträge müssen von nun an berücksichtigt und inhaltlich geprüft werden. Noch ist unklar, ob das auch rückwirkend gilt, ob also alle Verfahren, in denen Menschen aus den genannten fünf Ländern ohne Prüfung ihres Asylantrags abgelehnt wurden, neu aufgerollt werden.

Das Urteil ist über Griechenland hinaus von großer Bedeutung. Verheißt es das sang- und klanglose Ende des EU-Türkei-Deals?

Der Deal wurde ja von der Türkei bereits de facto aufgekündigt, da sie seit 2020 offiziell keine Flüchtlinge mehr zurücknimmt. Alles weitere müssen wir abwarten. Bislang gibt es von der Europäischen Kommission meines Wissens nach keine Reaktion auf das Urteil. Aber sogar die Kommission hat im vergangenen Jahr ihre Realitätsverweigerung aufgegeben und im Jahresbericht über die Türkei vom 30. Oktober 2024 anerkannt, dass die Türkei keine Geflüchteten zurücknimmt.

NEWS (2022)

»Sicherer Drittstaat« Türkei   Schutzsuchende in Griechenland im rechtlichen Limbo

Gibt es im Urteil irgendwelche Schlupflöcher, die es der griechischen Regierung erlauben, die klare gerichtliche Ansage zu umgehen?

Es ist nicht verwunderlich, dass der neue Migrationsminister und die gesamte Regierung nun öffentlich behaupten, man werde einfach die Gründe, warum die Türkei angeblich sicher ist, genauer ausarbeiten, und dann könne man auch wieder dorthin abschieben. Aber so einfach ist das nicht. Ich sehe diesen Schritt unserer Regierung als eine panische Reaktion, um Eindruck zu schinden. Tatsächlich sind die Behörden verpflichtet, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen.

Im Gerichtsurteil heißt es, solange die Türkei die Rückkehr von Asylbewerber*innen in ihr Hoheitsgebiet nicht akzeptiere, dürften die Anträge von Schutzsuchenden aus den entsprechenden Ländern von den griechischen Behörden „nicht als unzulässig abgelehnt werden, sondern müssen in der Sache selbst geprüft werden“. Können Sie sich vorstellen, dass die EU solch einen Druck auf die Türkei ausübt – verbunden mit finanziellen Anreizen – dass sie die Rückkehr von Geflüchteten akzeptiert?

Derartigen Druck auf die Türkei auszuüben, hat die EU bereits in den vergangenen Jahren versucht – ohne Erfolg. Wir vertrauen auf die Tatsache, dass das oberste Gericht klargestellt hat, dass jeder (neue) Erlass sich innerhalb des Rechtsrahmens bewegen muss. Sollte das nicht geschehen, werden wir erneut klagen. De facto wird in der Begründung des Urteils hervorgehoben, dass es nicht um die Bereitstellung umfassenderer Unterlagen oder die Behebung von Verwaltungsmängeln bei der Einstufung der Türkei als sicheres Drittland geht. Vielmehr geht es um einen unzureichenden Schutz der Menschenrechte in der Türkei, wie aus den zitierten offiziellen Quellen hervorgeht und durch die jüngsten Entwicklungen in der Türkei weiter bestätigt wird.

Nach den beiden großartigen Gerichtsurteilen der vergangenen Woche: Können Sie sich nun zurücklehnen und den Erfolg genießen?

Keinesfalls. Wir machen weiter und verfolgen die Entwicklungen sehr genau. Und wir arbeiten mit Unterstützung von PRO ASYL weiter an der Aufarbeitung des schrecklichen Schiffsunglücks vor Pylos. Es ist alles andere als eine sichere Zeit für Flüchtlinge.

(er)