o8.05.2026 Aus Aktuell des Flüchtlingsrates NRW:
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 22 L 968/26.A) vom 30.04.2026 klargestellt, dass Asylanträge bei glaubhaften Berichten über schwere häusliche Gewalt nicht im Schnellverfahren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden dürfen.
Im konkreten Fall berichtete eine Antragstellerin aus der Türkei von jahrelangen Misshandlungen, Vergewaltigungen und Morddrohungen durch ihren Ehemann. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Antrag dennoch als „belanglos“ eingestuft, da die Frau offiziell mit Einverständnis des Mannes ausgereist war.
Das Gericht rügte diese Einschätzung: Massive Gewaltvorwürfe haben einen direkten Bezug zu schutzrelevanten Gefahren. Ob der türkische Staat der Frau ausreichenden Schutz vor ihrem Ehemann bieten kann, sei eine komplexe Frage, die nicht im Eilverfahren, sondern umfassend im Hauptsacheverfahren geklärt werden müsse. Die Abschiebung wurde daher vorläufig ausgesetzt.