16.08.2024 Das neueste Aufrege-Thema sind "Urlaubsreisen" Geflüchteter ins Herkunftsland. Skandalisiert wurden durch die BILD-Zeitung angebliche Reisen von Hamburg nach Afghanistan über die Zwischenstation Iran.
Aktualisiert 29.08.2024 Hinweis auf Tagesschau: Auf dem Prüfstand:Sind die Merz-Forderungen rechtlich umsetzbar? ... 5. Aufenthaltstitel aberkennen, sobald jemand in sein Heimatland reist ...
"Urlaubsreisen", das klingt für uns Mitteleuropäer*innen so nach Strand und Erholung. Bei Menschen mit Fluchthintergrund ist das wesentliche und verständliche Anliegen aber meist, die Eltern und die übrige Familie nach vielen Jahren (noch einmal?) wiederzusehen.
Egal ob Urlaub oder Besuch der Familie: Regierungsvertreter*innen stellen klar:
»Reisen in das angebliche Verfolgungsland stellen natürlich auch den Schutzstatus infrage«, so eine Sprecherin der Hamburger Innenbehörde. und weiter: »Wenn es leicht zugängliche Reisewege nach Afghanistan gibt, besteht auch die Möglichkeit der Rückführungen.«
»Deutschland muss weltoffen bleiben, aber nicht blöd. Die Behörden müssen sicherstellen, dass Menschen, die bei uns Schutz beantragt haben, aber im Heimatland Urlaub machen, unmittelbar ihren Schutzstatus verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können. Punkt.«, so der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp.
Wir zitieren einen Bericht des Spiegel:
Urlaub in Heimatländern Migrationsbeauftragter warnt Asylsuchende vor Missbrauch von Schutzstatus
Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp, reagiert auf Berichte über angebliche Urlaubsreisen von Asylsuchenden in ihre Heimatländer und droht mit Konsequenzen. Deutschland müsse weltoffen sein, »aber nicht blöd«.
Ein Bericht über angebliche Heimatbesuche von Geflüchteten nach Afghanistan sorgt für Aufregung. Nun hat der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp, darauf reagiert. Er warnt Asylbewerber davor, zu Freizeit- oder Urlaubszwecken in ihre Heimatländer zu reisen.
Der »Bild«-Zeitung sagte der FDP-Politiker: »Deutschland muss weltoffen bleiben, aber nicht blöd. Die Behörden müssen sicherstellen, dass Menschen, die bei uns Schutz beantragt haben, aber im Heimatland Urlaub machen, unmittelbar ihren Schutzstatus verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können. Punkt.«
Stamp sagte weiter, die Bundesregierung arbeite »unermüdlich daran, mehr Ordnung in die Migration zu bringen«. »Die fehlende Konsequenz an dieser Stelle macht vieles kaputt«, sagte er vor dem Hintergrund von Berichten über Asylbewerber auf Heimatbesuch. Stamp mahnte, hier müssten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam durchgreifen.
Zuvor hatte »RTL Extra« über angebliche Reisen nach Afghanistan berichtet. Den Recherchen zufolge organisieren Agenturen am Steindamm im Hamburger Bahnhofsviertel die Urlaubstrips, ohne dass die Behörden etwas mitbekämen. Als Drehkreuz fungiere demnach Iran. Den RTL-Recherchen zufolge befinden sich die nötigen Visa auf einem einzelnen, losen Blatt Papier im Pass. Dieses werde nach der Rückkehr nach Deutschland entfernt. Ein Beleg für den Besuch in Afghanistan gebe es dann nicht mehr.
Unangemeldete Reisen stellen Schutzstatus infrage
Eine Sprecherin der Hamburger Innenbehörde reagierte auf eine Anfrage der »Bild« zum Thema. »Reisen in das angebliche Verfolgungsland stellen natürlich auch den Schutzstatus infrage«, teilte sie dem Blatt mit. Und fügte dem Blatt zufolge hinzu: »Wenn es leicht zugängliche Reisewege nach Afghanistan gibt, besteht auch die Möglichkeit der Rückführungen.« Der Migrationsbeauftragte Stamp ließ das Blatt wissen, dass Schutzbedürftige nur unter bestimmten Voraussetzungen in ihre Heimat reisen dürften. Bei unangemeldeten Reisen drohe der Verlust des Schutz- und Aufenthaltsstatus.
Das Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen hatte die Ampelkoalition zum 1. Februar 2023 eingeführt. Stamp, der den Posten innehat, war früher NRW-Integrationsminister. Der Posten ist beim Bundesinnenministerium angesiedelt.