16.04.2025 Um die Asylanträge von Schutzsuchenden beschleunigt bearbeiten (sprich ablehnen) zu können, werden Staaten zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt. Die Bestätigung des gerade veröffentlichten Vorschlages der EU-Kommission durch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten ist vorhersehbar. Durch die EU-Liste werden nationale Listen aber nicht ersetzt. Weiterhin steht es den Mitgliedsstaaten frei, selbst nach eigenem Ermessen die Liste zu ergänzen. "Rom nennt es "Erfolg", titelt t-online. Aber die deutsche Zustimmung wird auch nicht ausbleiben.
Wir zitieren:
Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern soll in der EU beschleunigt bearbeitet werden. Die EU-Kommission veröffentlichte dazu auch eine Liste mit Nicht-EU-Ländern.
Die EU-Kommission will mit weiteren Maßnahmen die Asylverfahren in Europa beschleunigen. Sie veröffentlichte dazu unter anderem eine Liste mit sieben Ländern, die künftig als sichere Herkunftsländer gelten sollen. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sollen künftig von Mitgliedstaaten der EU in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet werden können. Die am Mittwoch veröffentlichte Liste umfasst diese Staaten:
- Kosovo
- Bangladesch
- Kolumbien
- Ägypten
- Indien
- Marokko
- Tunesien
Die Liste würde für alle Mitgliedstaaten gelten, nationale Listen aber nicht ersetzen. Von den sieben von der EU-Kommission genannten Ländern steht bisher keines auf einer entsprechenden Liste des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen der Liste noch zustimmen.
EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich sichere Herkunftsländer
Darüber hinaus erfüllen alle EU-Beitrittskandidaten nach Ansicht der Kommission grundsätzlich die Kriterien für sichere Herkunftsstaaten. Ausnahmen sind aber möglich, etwa für Länder im Krieg. Das trifft momentan auf die Ukraine zu.
Ausnahmen bestehen auch für Staaten, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden oder wenn es eine Anerkennungsrate von mehr als 20 Prozent für Asylgesuche aus diesem Land gibt. Diese beiden Kriterien treffen derzeit auf keinen Beitrittskandidaten zu.
EU-Staaten können Asylverfahren beschleunigen
Die Mitgliedstaaten müssen dennoch jeden Asylantrag individuell prüfen, unabhängig davon, ob ein Mensch aus einem sicheren Herkunftsland stammt oder nicht.
Darüber hinaus soll es Mitgliedstaaten früher als bislang vorgesehen möglich sein, eigene Herkunftsstaaten festzulegen, für die beschleunigte Verfahren oder Verfahren direkt an der Grenze erlaubt sind. Die Kommission sieht diese Möglichkeit vor, wenn im Schnitt 20 Prozent oder weniger der Anträge aus dem entsprechenden Land angenommen werden.