Wieder Sammelabschiebung nach Afghanistan - Kaum Relativierung von Dobrindts Sprachgebrauch "Straftäter"

28.10.2026 Die Nachricht von einer erneuten Sammelabschiebung nach Afghanistan sorgt in den großen Medien nicht mehr für (größere) Berichterstattung, und der Sprachgebrauch des Innenministeriums von den "Straftätern" wird überwiegend kritiklos übernommen. Nur in der ZEIT finde ich die nötige Relativierung durch den Gebrauch des Konjunktiv: Sie hätten Straftaten begangen, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. 

Die ZEIT scheint auch die einzige Pressestimme zu sein, die den feinen Unterschied notiert: "Straftäter" heißt eben nicht "strafrechtlich verurteilt". Letzteres träfe auf mehr als die Hälfte der zur Abschiebung gemeldeten Ausreisepflichtigen zu.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) geht hervor, dass von den Bundesländern zwischen dem 8. Juli und dem 18. September insgesamt 488 Afghanen gemeldet wurden, die abgeschoben werden sollen. 267 davon seien nicht strafrechtlich verurteilt. (ZEIT)

s. dazu ZEIT 26.09.2026 Knappe Mehrheit der Afghanen auf Abschiebeliste keine Straftäter

 

Von Leipzig aus haben deutsche Behörden 40 Männer aus Afghanistan nach Kabul abgeschoben. Sie hätten Straftaten begangen, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.

Erneut sind 40 afghanische Männer per Charterflug nach Afghanistan abgeschoben worden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, dass die Männer vom Flughafen Leipzig/Halle aus nach Kabul geflogen worden seien. Die Abgeschobenen hätten alle Straftaten begangen, unter anderem Totschlag, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern, Körperverletzung oder Drogenhandel, hieß es aus dem Ministerium.

... Insgesamt seien seit Beginn der Legislaturperiode 303 afghanische Männer aus Deutschland abgeschoben worden.

... Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende Juli erklärt, man werde sich bei den Rückführungen nach Afghanistan nicht mehr ausschließlich auf Straftäter und Gefährder beschränken. Vielmehr werde man, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ab sofort auch andere Ausreisepflichtige dorthin abschieben. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) geht hervor, dass von den Bundesländern zwischen dem 8. Juli und dem 18. September insgesamt 488 Afghanen gemeldet wurden, die abgeschoben werden sollen. 267 davon seien nicht strafrechtlich verurteilt. ...

 

... Aus Deutschland sind 40 afghanische Männer per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben worden. Die Maschine startete nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums vom Flughafen Leipzig/Halle und landete in Kabul. Den Angaben zufolge handelt es sich bei den Abgeschobenen ausschließlich um Männer, die Straftaten begangen hatten, darunter Totschlag, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Körperverletzung und Drogenhandel.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte der "Bild"-Zeitung: "Straftäter müssen unser Land verlassen. Auch deswegen sind Rückführungen nach Afghanistan regelmäßiger und verlässlicher Bestandteil unserer Migrationspolitik." An der Rückführung waren laut Ministerium Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligt. ...

... Am vergangenen Wochenende hatten an mehreren deutschen Flughäfen Hunderte Menschen gegen Abschiebungen demonstriert. ...

 

Einige von ihnen wurden wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, andere wegen Drogen-Handels: Zehn Afghanen, die in Baden-Württemberg lebten, wurden in ihr Heimatland abgeschoben.

Zehn weitere Straftäter aus Baden-Württemberg sind mit einem Charterflugzeug der Bundespolizei in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben worden. Sie seien vor allem wegen Körperverletzungsdelikten und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt worden, teilte das Ministerium für Migration mit. Einer der Männer wurde wegen unerlaubten Handels mit Drogen verurteilt, ein anderer wegen sexuellen Missbrauchs, wie es weiter hieß. ...

Die Zahl der Straftäter aus dem Bundesland, die zu Abschiebeflügen nach Afghanistan gebracht werden, übersteige grundsätzlich die Zahl der Plätze, die Baden-Württemberg zustehen, sagte Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU). „Auch dieses Mal wieder: Eigentlich waren für Baden-Württemberg nur acht Personen vorgesehen.“ Weil aber kurzfristig Plätze ungenutzt blieben, konnten zwei weitere ausreisepflichtige Straftäter, die die Polizei kurz vorher festgenommen und zum Flughafen gebracht hat, auch noch abgeschoben werden.  So werde vermieden, dass die knappen Kapazitäten in den Abschiebeflügen nach Afghanistan ungenutzt blieben, sagte Lorek. ...