Zahlen und Fakten zu Schutzsuchenden aus und in der Türkei

17.01.2026 Eine Zusammenstellung aus dem Newsletter_Januar_2026 des Flüchtlingsrates NRW: Informationen aus verschiedenen aktuellen Quellen:

Türkei: Asylpolitik und Schutzsuchende in Deutschland

Die Situation von Schutzsuchenden in der Türkei ist teilweise äußerst prekär. Besonders zeige sich dies bei der Abschiebungshaft, wie Pro Asyl in einer News vom 27.11.2025 berichtet. In deren Fokus stehen die 32 Abschiebungshafteinrichtungen (Geri Gönderme Merkezleri) mit insgesamt schätzungsweise 19.000 Plätzen. Nach Angaben von Mülteci-Der, einer Partnerorganisation von Pro Asyl, die Menschen in Abschiebungshaft berät und unterstützt, könnten Schutzsuchende bis zu zwölf Monate in Abschiebungshaft genommen werden, etwa wenn sie an der Grenze einen Asylantrag stellen, ohne gültige Aufenthaltsdokumente unterwegs sind oder gegen bestehende Gebietsbeschränkungen verstoßen. Nach Einschätzung der Organisation werde Abschiebungshaft in der Praxis inzwischen häufig angewendet.
Die Haftbedingungen seien sehr schlecht: Die Einrichtungen seien überfüllt, es gebe nur wenige sanitäre Einrichtungen und die hygienischen Verhältnisse seien mangelhaft. Ferner stünden nicht genügend Wasser und angemessene Verpflegung zur Verfügung. Auch die medizinische Versorgung sei stark eingeschränkt, psychosoziale und psychiatrische Angebote fehlten völlig. Viele Inhaftierte erhielten zudem keine oder nur unzureichende Informationen über die Gründe und die Dauer der Haft, eine drohende Abschiebung oder verfügbare rechtliche Mittel. Dokumente würden ausschließlich auf Türkisch ausgehändigt und Dolmetscherinnen stünden in der Regel nicht zur Verfügung.

Pro Asyl berichtet darüber hinaus, dass türkische Behörden seit 2024 vermehrt dazu übergingen, bestehende Schutztitel zu annullieren, ohne die Betroffenen über ein entsprechendes Verfahren oder die Gründe zu informieren. Spezialisierte Polizeieinheiten würden im ganzen Land anlasslos Aufenthaltsdokumente kontrollieren. 2024 seien rund 1,2 Millionen Menschen  kontrolliert worden, davon habe nach Angaben der Regierung etwa jede zehnte kontrollierte Person nicht über gültige Aufenthaltsdokumente verfügt. Zugleich seien 2024 rund 141.000 Menschen aus der Türkei abgeschoben worden – ein neuer Höchststand. Zusätzlich seien nach Angaben der türkischen Regierung seit dem Sturz von Assad am 08.12.2024 mehr als 500.000 Syrerinnen „freiwillig“ in ihr Heimatland zurückgekehrt. Organisationen wie Mülteci-Der würden jedoch die Freiwilligkeit dieser Entscheidungen anzweifeln und erklären, dass Schutzsuchende zur Unterzeichnung entsprechender Ausreiseerklärungen in türkischer Sprache gedrängt würden.

Pro Asyl kritisiert die Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der Europäischen Union in der Migrationspolitik aufgrund der umfassend dokumentierten Menschenrechtsverletzungen. Nach Angaben der NGO erhielt die Türkei Gelder in Höhe von rund 12,5 Milliarden Euro seit 2011 durch die EU, wovon 878 Millionen Euro allein für Grenzkontrollen und Abschiebungs-
haft genutzt worden seien. Pro Asyl verurteilt, dass die Kooperation insgesamt stark auf die Begrenzung der Weiterreise von Schutzsuchenden in die EU fokussiert sei.

Die Türkei zählt seit 2022 zu den drei häufigsten Herkunftsländern von Schutzsuchenden in Deutschland, wie aus der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 03.12.2025 hervorgeht. Von Januar bis November 2025 stellten Schutzsuchende aus der Türkei mit 13.838 Asylanträgen die drittmeisten in Deutschland. Auch insgesamt ist die Zuwanderung aus der Türkei in den letzten Jahren gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erreichte sie im Jahr 2023 mit 115.937 Zuzügen ihren bisherigen Höchststand und lag im Jahr 2024 weiterhin auf einem hohen Niveau mit 78.854 Zuzügen (Stand: 24.06.2025). Im Jahr 2023 wurden laut Asylgeschäftsstatistik des BAMF vom 08.01.2024 62.624 Asylanträge von Schutzsuchenden aus der Türkei gestellt, im Jahr 2024 waren es 31.056 (siehe Asylgeschäftsstatistik des BAMF vom 09.01.2025).

Laut einem Artikel des Mediendienstes Integration vom 09.12.2025 handelt es sich bei einem Großteil der Asylsuchenden um Kurdinnen, die angeben, in der Türkei von politischer Verfolgung und Diskriminierung bedroht zu sein. Im Jahr 2024 seien 73 % der Asylerstanträge aus der Türkei von kurdischen Schutzsuchenden gestellt worden. Der Mediendienst Integration führt zudem an, dass auch Oppositionelle und Kritikerinnen der Erdoğan-Regierung aus der
Türkei fliehen. Als weitere Fluchtgründe nennt er die seit dem Putschversuch im Jahr 2016 verstärkten staatlichen Repressionen sowie die anhaltende wirtschaftliche Krise mit hoher Inflation. Zudem habe die verschlechterte Schutzsituation für Frauen nach dem Austritt der Türkei 2021 aus der Istanbul-Konvention und die Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt zu einem Anstieg der Asylanträge türkeistämmiger Frauen geführt, wie die taz in einem Artikel vom 16.05.2025 berichtete. Bis 2021 habe die Zahl schutzsuchender türkischer Frauen fast durchgehend unter 4.000 Anträgen jährlich betragen. 2023 habe sie einen Höchstwert von über 20.000 erreicht. Laut taz stellten 2024 etwa 10.000 Frauen aus der Türkei, überwiegend Kurdinnen, einen Asylantrag. Seit 2021 liege die Zahl der positiv entschiedenen Asylanträge
von schutzsuchenden Frauen jährlich bei 400 bis 800 Fällen. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der gestellten Asylanträge von Frauen aus der Türkei sei dies nur ein geringer Teil. Insgesamt sind die Erfolgsaussichten von Asylsuchenden aus der Türkei gering: So lag deren Schutzquote im Jahr 2024 laut Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom
09.01.2025 lediglich bei 9,4 % und blieb auch zwischen Januar und November 2025 mit 8 % auf einem niedrigen Niveau.