26.07.2024 Wir zitieren eine Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW:
Am kommenden Sonntag jährt sich zum 73. Mal die Verabschiedung der mittlerweile von 146 Staaten ratifizierten Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und das deutsche Grundgesetz (GG), die im Dezember 2023 bzw. im Mai dieses Jahres jeweils ihr 75. Jubiläum feierten, entstand die GFK unter dem Eindruck der Erfahrungen von Entrechtung, Vertreibung und systematischer Verfolgung unzähliger Menschen in beiden Weltkriegen und im Nationalsozialismus. Die GFK, die AEMR und das GG definieren unveräußerliche Rechte und messen in diesem Zuge dem Schutz von Flüchtlingen eine zentrale Bedeutung bei.
Derzeit findet dieser Schutzgedanke allerdings immer seltener Beachtung. So wird der Flüchtlingsschutz in Europa durch die vor Kurzem beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), durch die u. a. Asylverfahren an den Außengrenzen der EU eingeführt werden, massiv ausgehöhlt.
Doch damit nicht genug: In Deutschland und anderen EU-Staaten wird offen sogar über die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU diskutiert. „Mit dem äußeren Anschein des Bekenntnisses zum Flüchtlingsschutz geht eine Verantwortungsverlagerung für die Aufnahme von Menschen, die – wie ehemals die Opfer des Nationalsozialismus – auf der Flucht vor Verfolgung sind, einher“, kritisiert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Solche Pläne sind mit dem Geist der GFK in keiner Weise vereinbar!“
Insgesamt erstarken auch in Deutschland zunehmend rechte Positionen in Debatten um Migration und Asyl. Statt eine klare Haltung zugunsten von Schutzsuchenden einzunehmen, greifen die demokratischen Parteien in der Hoffnung auf vermeintliche Wahlerfolge in Wort und Tat den Abschottungs- und Restriktionskurs der Rechten auf.
Birgit Naujoks: „Die Geschichte darf sich nicht wiederholen! Maßstab politischen Denkens und Handelns gerade in Deutschland müssen die auf den grauenhaften Erfahrungen von Kriegen und Unrechtsregime beruhenden festgeschriebenen Werte und Normen sein. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung ist deshalb gefragt, den Schutz verfolgter Menschen als unerlässlichen Teil einer offenen und demokratischen Gesellschaft auf allen Ebenen und mit allen Mitteln zu verteidigen und wieder zu stärken!“