31.10. Der Bonner GeneralAnzeiger veröffentlicht einen Beitrag von Martina Welt zur Situation in der Zentralen Unterbringungseinrichtung, einer von elf im Land NRW, wo derzeit etwa 300 Geflüchtete leben.
"Sankt Augustin Die Stadt Sankt Augustin möchte Flüchtlingskindern in der Zentralen Unterbringungseinrichtung den Schulbesuch ermöglichen. Die bisherige Bilanz der dortigen Flüchtlingsunterbringung fällt zufriedenstellend aus.
Es läuft gut in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes in Sankt Augustin ... Flüchtlinge sind im Schnitt sechs Monate in der ZUE... sollen Schulkinder, von denen derzeit 25 in der ZUE leben, ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können - auch wenn sie noch keine Zuweisung in eine Kommune bekommen haben." Quelle: https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/sankt-augustin/sankt-augustin-setzt-sich-fuer-neues-schulprojekt-fuer-fluechtlingskinder-ein_aid-46864953
Dass schulpflichtige Kinder in den ZUE, den ANKER-Zentren oder "Hotspot" genannten Lagern über die lange Dauer ihres Aufenthaltes keine Schulen besuchen können, ist Teil der anhaltenden Kritik an solchen Einrichtungen.
Das Problem ist auch mit Blick die nun verlängerte Dauer des Aufenthaltes in Aufnahmeeinrichtungen von Bedeutung. Nach dem Migrationspaket gilt, so RA Jens Dieckmann: "Bundesweit 18 Monate in Aufnahmeeinrichtung - Bislang galt die Regel, dass Asylbewerber*innen nicht länger als sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen leben müssen – wobei schon jetzt die Möglichkeit für Bundesländer besteht, dies für Personen im Asylverfahren und für Personen, die als »offensichtlich unbegründet« oder unzulässig abgelehnt wurden, bis auf 24 Monate auszuweiten (so in NRW!)." (zitiert aus dem Handout der Veranstaltung mit Jens Dieckmann zum Migrationspaket am 7.10.2019) (SR)