16.05.2026 Pressestatement von Pro Asyl:
Zwei Jahre nach ihrer Einführung ist klar: Die Bezahlkarte für Geflüchtete hält nicht, was politisch versprochen wurde. Sie vereinfacht Verfahren nicht, sondern schafft neue Probleme. Sie entlastet Kommunen nicht, sondern produziert zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Und sie stärkt nicht die Teilhabe von Geflüchteten, sondern schränkt ihren Alltag ein.
„Wer Geflüchteten mit Misstrauen begegnet und ihre Rechte systematisch beschneidet, schafft keine Teilhabe, sondern Ausgrenzung. Die Bezahlkarte steht für Diskriminierung, Kontrolle und Härte – und trifft schutzsuchende Menschen im Alltag ganz konkret: Der Einkauf auf dem Markt, Kopiergeld für die Schule, ein gebrauchtes Fahrrad für das Kind oder die Teilnahme an einem Schulausflug können dadurch zum Problem werden oder ganz unmöglich sein“, kritisiert Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Denn Bargeld ist nur begrenzt verfügbar, Überweisungen sind erschwert, und nicht alle Geschäfte akzeptieren die Karte. PRO ASYL kritisiert die Bezahlkarte deshalb als Instrument staatlicher Diskriminierung. Sie unterwirft Geflüchtete Sonderregeln, technischen Beschränkungen und behördlicher Kontrolle. Statt ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, grenzt sie sie im Alltag aus.
Schon vor zwei Jahren hatte PRO ASYL vor den Folgen gewarnt. Heute zeigt sich: Die Bezahlkarte ist kein Beitrag zu weniger Bürokratie, sondern ein politisches Symbol auf Kosten schutzsuchender Menschen. Sie stigmatisiert, kontrolliert und erschwert Teilhabe. PRO ASYL fordert: Existenzsichernde Leistungen müssen diskriminierungsfrei ausgezahlt werden. Die Bezahlkarte gehört abgeschafft.
AWO Position 13.05.2026 Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete – erschwerte Teilhabe, verfehlte Wirkung
Seit Mai 2024 werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz teilweise über eine Bezahlkarte ausgezahlt. Nach zwei Jahren zieht der AWO Bundesverband auf Basis praktischer Erfahrungen eine Bilanz.
Die Erfahrungen der AWO-Migrationsfachdienste zeigen deutlich: In ihrer derzeitigen Ausgestaltung bringt die Bezahlkarte weder eine erkennbare Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Behörden noch eine Verbesserung für Betroffene. Stattdessen führt sie zu Diskriminierung und zu erheblichen Problemen im Alltag geflüchteter Menschen. Insgesamt erschwert die Bezahlkarte gesellschaftliche Teilhabe.
Wie wir als AWO die Bezahlkarte bewerten
- Als AWO lehnen wir Sozialleistungen ab, die mit übermäßigen Kontrollmechanismen, Einschränkungen und Stigmatisierung verbunden sind. Existenzsichernde Leistungen müssen so gestaltet sein, dass Menschen ihren Alltag eigenständig organisieren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
- Wir sehen die Einführung der Bezahlkarte kritisch, da sie einen Präzedenzfall für neue Kontrollinstrumente im Sozialleistungsbereich schaffen kann. Es besteht die Gefahr, dass solche Systeme künftig auch auf andere Leistungsbereiche oder Personengruppen ausgeweitet werden.
- Sozialleistungen müssen sich am Ziel orientieren, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Was es stattdessen braucht
Statt restriktiver Instrumente braucht es politische Maßnahmen, die Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe sowie das Empowerment von geflüchteten Menschen stärken. Dazu gehören insbesondere:
- Niedrigschwelliger und diskriminierungsfreier Zugang zum Arbeitsmarkt, dait Menschen ihren Lebensunterhalt möglichst selbständig sichern können.
- Zugang zu und flächendeckender Ausbau von Sprach- und Integrationskursen
- Verlässlicher Zugang zu Schulen, Bildung und Kinderbetreuung
- Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
- Anerkennung und Stärkung ehrenamtlicher Unterstützung
- Keine Kriminalisierung solidarischen Engagements
Fazit
Die politische Debatte sollte sich nicht auf restriktive Verwaltungsinstrumente konzentrieren. Stattdessen braucht es Lösungen, die Inklusion fördern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und die soziale Sicherheit für alle Menschen stärken.
- 18.05.2026 Aus dem Newsletter Mai 2026 des Flüchtlingsrates NRW:
Aufruf an Kommunen zur Positionierung gegen die Bezahlkarte und zur Beteiligung an unserer Umfrage zur kommunalen Praxis
In einem Aufruf vom 08.04.2026 appellieren wir als Flüchtlingsrat NRW an die Kommunen,
von der Einführung der sogenannten Bezahlkarte für Schutzsuchende abzusehen beziehungsweise eine entsprechend getroffene Entscheidung nochmals zu überprüfen. Wir fordern Kommunen, die bislang weder einen sogenannten Opt-Out-Beschluss gefasst noch die Bezahlkarte eingeführt haben, auf, sich in den kommunalen Gremien für eine Ablehnung des Kartenmodells einzusetzen und das bisherige System eigener Bankkonten beizubehalten. Dadurch könnten Schutzsuchende weiterhin selbstbestimmt über ihre Leistungen verfügen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden. Wir appellieren an Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben oder sich im Einführungsprozess befinden, auf die konkreten Auswirkungen der restriktiven Leistungsgewährung für Betroffene sowie auf die zusätzlichen Belastungen der Behörden aufmerksam zu machen. Zugleich weisen wir darauf hin, dass ein OptOut-Beschluss nach der nordrhein-westfälischen Bezahlkartenverordnung auch nach Einführung der Karte weiterhin möglich ist. Zudem fordern wir Kommunen, die bereits von der OptOut-Regelung Gebrauch gemacht haben, dazu auf, an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Bezahlkarte festzuhalten und sich weiterhin aktiv in die kommunalpolitische Debatte einzubringen.
Wir freuen uns, wenn Du uns von Deinen Erfahrungen sowohl hinsichtlich des kommunalpolitischen Prozesses rund um die Einführung der Bezahlkarte bzw. den Opt-Out als auch zur Praxis der Bezahlkarte berichtest (an: ehrenamt2(at)frnrw.de). Orientiere Dich gerne an den
Punkten aus unserer „Im Fokus“-Umfrage für den Monat April.