Liebe in Asylpolitik und um geflüchtete Menschen Aktive in Bonn,
zwei aktuelle Hinweise in Punkt 1 und 2 begründen den heutigen Newsletter. Wir hoffen und wollen bewirken, dass viele an der Protestkundgebung am Sonntag auf dem Platz der Vereinten Nationen teilnehmen und die Beratung über den Bürgerantrag der Seebrücke verfolgen. Daneben haben sich weitere Themen und Hinweise angesammelt, so dass es auch dieses Mal viel interessanten Lesestoff gibt.
Wie immer danke ich für die Aufmerksamkeit und grüße freundlich
Susanne Rohde (für das Team von weltoffen)
1. Zur Auseinandersetzung um den Migrationspakt der UN: >> Protest gegen die Kundgebung der extrem rechten "Identitären Bewegung" am 18. November in Bonn
Der Text für den „globalen Pakt für Migration“ der Vereinten Nationen ist bereits im Juli von der Vollversammlung der UN beschlossen worden und soll in knapp vier Wochen bei einer Konferenz in Marokko am 10. und 11. Dezember unterzeichnet werden. Wahrgenommen worden ist er in der Öffentlichkeit vor allem durch Vorstöße der extremen Rechten. Besonders die AfD und die „Identitäre Bewegung“ machen in Deutschland gegen die Unterzeichnung mobil.
Kritische Stimmen von Seiten der Flüchtlingsunterstützung bemängeln, dass der UN-Migrationspakt zwar die volle Gültigkeit der Menschenrechte auch für Flüchtende und andere Migrant*innen erklärt und ein Recht auf Migration und die Notwendigkeit legaler Wege zugesteht, dies aber unverbindlich bleibt. Verbindliche Rechte daraus zu machen, liegt ausschließlich bei der nationalen Gesetzgebung. Dies leugnen die extrem Rechten bewusst und hetzen in bekannter Manier gegen das ihrer Meinung nach „versteckte Umsiedlungsprogramm für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge“, mit der die „ Beschleunigung und Vervielfachung der Zuwanderung in Kauf“ genommen werde. Der Pakt würde zu „Gewohnheitsrecht“ und sei „die größte Gefahr, die Sie (die Bundesregierung) in Ihrer Legislatur heraufbeschworen haben, und das will schon ganz schön viel heißen,“ so B. von Storch im Bundestag.
Hier kann der von der UNO herausgegebene deutsche Text gelesen werden: www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf. (32Seiten). Hier ist eine Beschreibung durch UNHCR zu finden: http://www.unhcr.org/dach/de/was-wir-tun/auf-dem-weg-zum-globalen-pakt-fuer-fluechtlinge. Und hier zum Beispiel eine kurze Beschreibung und Übersicht über Bewertungen: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Migrationspakt-Wa...
Die Identitäre Bewegung, übler Akteur der extremen Rechten, der sich besonders um Einfluss an Universitäten bemüht, hat nun zu einer bundesweiten Kundgebung „Stoppt den Migrationspakt“ aufgerufen. Am UN-Campus in Bonn wollen die "Identitären" sich am 18. 11. in gewohnter Manier medienwirksam inszenieren, um weiter gegen Flucht und Migration, gegen geflüchtete Menschen und Bürger*innen mit Zuwanderungsgeschichte zu hetzen. „Bonn stellt sich quer“ ruft zur Gegenkundgebung auf:
Sonntag, 18. November 2018 – 13:00: Protest gegen die Kundgebung der "Identitären Bewegung". Platz der Vereinten Nationen, zwischen Langem Eugen und WCCB. Näheres und der Aufruf hier: https://www.weltoffen-bonn.de/termine/termin/2018-11-18-120000-protestkundgebung-gegen-die-extrem-rechte-identitaere-bewegung
2. Seebrücke Bonn stellt Bürgerantrag: Bonn soll 224 aus Seenot Gerettete aufnehmen.
Behandlung im Bürgerausschuss am 20. 11., ab 18:00 Uhr im Ratssaal, Stadthaus.
Die "Seebrücke Bonn" initiierte einen Bürgerantrag, der die Stadt Bonn dazu auffordert, 224 aus Seenot gerettete Geflüchtete aufzunehmen, Bleibeperspektiven für sie zu schaffen und so zum "sicheren Hafen" zu werden. Der von zahlreichen Gruppen unterstützte Bürgerantrag wird am 20.11.2018 im Bürgerausschuss der Stadt Bonn besprochen werden. Die Sitzung ist öffentlich. Die Anwesenheit vieler Interessierter verleiht dem Bürgerantrag sicher Nachdruck. Der Bürgerantrag steht als 7. und damit letzter auf der Tagesordnung.
Hier ist der Bürgerantrag zu finden: https://www.weltoffen-bonn.de/content/buergerantrag-fuer-eine-seebruecke-nach-bonn-bonn-soll-224-aus-seenot-gerettete-aufnehmen
3. Abschiebungen nach Afghanistan – Druck auf Kinder und Jugendliche, „freiwillig“ zurückzukehren
Thomas Ruttig informiert in seinem Blog vom 8. 11. 2018 darüber, wie deutsche und europäische Behörden mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, mit Minderjährigen umgehen. https://thruttig.wordpress.com/2018/11/08/uber-1200-kinder-seit-2016-freiwillig-nach-afghanistan-zuruckgekehrt/
Er schreibt: „Als ich das zum ersten Mal hörte, dachte ich, das kann gar nicht stimmen. Tut es aber offensichtlich: 1257 minderjährige Afghaninnen und Afghanen sind seit Anfang 2016 im Rahmen deutscher Rückkehrförderprogramme „freiwillig“ nach Afghanistan zurückgekehrt. Das bestätigte die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke vom 16.10.2018.“ ... "Sehr bedenklich ist aber, dass auch 94 unbegleitete Minderjährige darunter waren."
Er zitiert Medico international: „Auf verschiedenen Ebenen wird die 'freiwillige' Rückkehr derzeit als bessere Alternative zur Abschiebung gehandelt. Sie gilt als menschenwürdiger und – wie die Unternehmensberatung McKinsey in ihren Empfehlungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausstreicht – ist billiger als eine Abschiebung. Tatsächlich handelt es sich bei 'freiwilliger' Rückkehr in den meisten Fällen jedoch um eine Rückführung, der die Betroffenen aus Not und Alternativlosigkeit heraus zustimmen.
Dazu gibt es eine klare Aussage von Seehofer-Vorgänger Thomas „die Misere“ de Maizière: Anlässlich des ersten Deportationsflugs nach Kabul im Dezember 2016 erklärte der Bundesinnenminister zur Begründung der Abschiebungen, dass ohne diese das Konzept der freiwilligen Ausreise nicht funktioniere.
Welche verheerenden Wirkungen dieses Vorgehen vor allem auf die mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen hat, zeigt der Bericht von Save the Children: https://www.savethechildren.de/news/afghanistan-ist-kein-sicheres-land-fuer-kinder/.“
4. Hinweis auf den neuen „Sprachenpool“
Das KI schreibt: „Das Land Nordrhein-Westfalen stellt uns für den Einsatz von ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern Fördergelder zur Verfügung.
Aus dem bisherigen Dolmetscherpool der Stabsstelle Integration wurde jetzt der „Sprachenpool“ von Stabsstelle Integration und Kommunalem Integrationszentrum.
Der neue „Sprachenpool“ setzt sich zusammen aus Muttersprachler/innen, Personen mit qualifizierter, nachgewiesener Ausbildung sowie Personen, die Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau erworben haben. Sie werden ausschließlich für mündliche Übersetzungen eingesetzt und für jeden Einsatz wird, abhängig von der jeweiligen Dauer, eine Aufwandsentschädigung von 30 € bis 60 € gezahlt.
Angefragt werden kann der „Sprachenpool“ von Bonner Einrichtungen und Beratungsstellen; Schulen und Kitas; Vereinen, Gemeinden, Initiativen; Ämtern; Ärztinnen und Ärzten; sonstigen medizinischen Berufen; Privatpersonen, die keine wirtschaftlichen und keine rein privaten Interessen haben; Privatpersonen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Bonn haben, aber in Bonn eine/n Dolmetscher/in benötigen.
Wichtig: Es können keine regelmäßigen und langfristigen Begleitungen durch Dolmetscher/innen finanziert werden (also z.B. keine Therapiebegleitung).
Der „Sprachenpool“ startet am 12.11.2018. Möchten Sie den „Sprachenpool“ in Anspruch nehmen, dann wenden Sie sich bitte an Martha Ebert, Telefon 0228 772375, E-Mail: Martha.Ebert@bonn.de.“
5. Veranstaltungshinweis
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Dienstag, 4. Dezember 2018 - 18:30 Podiumsdiskussion: Das Chaos in Libyen und seine Auswirkungen auf die Nachbarn in Afrika und in Europa. https://www.weltoffen-bonn.de/termine/termin/2018-12-04-173000-das-chaos-libyen-und-seine-auswirkungen-auf-die-nachbarn-afrika-und