Newsletter 27. 4. 2016

Gespeichert von Susanne Rohde am Di., 26.04.2016 - 16:27 Uhr

Liebe Engagierte in Bonn,

im heutigen Newsletter berichten wir über

  1. Hilfe für Helfer - Projektförderung mit niederschwelligem Zugang
  2. ein deprimierendes Urteil des Verwaltungsgerichtes KölnVerpflichtungserklärung unterschrieben – Leben gerettet – und nun für immer haftend!?

und weisen auf zwei Veranstaltungen hin

  1. Beratungscafé „Zugang zu Arbeit für Geflüchtete“ - Montag, 9.05. im Migrapolis von 14.15-16.15
  2. Train-the-Trainer „Fit fürs Bewerben” für Geflüchtete  - Seminar am 17. Mai, 16:00 – 21:00 Uhr im Telekom Career Center

Zu allen Punkten lesen Sie bitte unten weiter.

Wie immer bitten wir um Weiterverbreitung, aber auch um Veranstaltungshinweise und Diskussionsbeiträge für den Newsletter und www.weltoffen-bonn.de.

Mit herzlichem Gruß

Susanne Rohde von weltoffen

 

 

1. Projektförderung mit niederschwelligem Zugang

Hilfe für Helfer!

Was brauchen Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe? und: Welchen Beitrag können die gemeinnützigen Stiftungen leisten?, lautete die Fragestellung des Bonner StiftungsForums, einer Zusammenkunft von Bonner StiftungsvertreterInnen und Ehrenamtlichen am 25. 4. 2016.

Nach einem Überblick über die Hauptpunkte in Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration der Neuangekommenen und über die große Unterstützungsbereitschaft in der Bonner Bevölkerung wurden einige Projekte vorgestellt, die mit Hilfe der Bürgerstiftung oder des jungen Hilfsfonds „Hilfe für Helfer!“ realisiert wurden oder gerade jetzt entstehen.

Die Botschaft: Mit dem neuen Hilfsfond „Hilfe für Helfer“ soll das beachtliche und hochgeschätzte Engagement Ehrenamtlicher gefördert und unterstützt werden, und dies anders als bisher in unbürokratischem und zügigem Verfahren. Damit soll der Zugang zu den Geldern erleichtert und die Motivation zur Umsetzung von Projekten nicht durch eine lange Wartezeit verloren gehen.

Gefördert werden mit bis zu 1000 € Projekte zur Integration der Neuangekommenen ebenso wie Projekte zur Stärkung der Ehrenamtlichen, zu ihrer Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch.

Beispiele und Antragsformular, aber auch das Spendenkonto sind zu finden unter

http://www.buergerstiftung-bonn.de/projekte/hilfe-fuer-helfer/

http://blog.buergerstiftung-bonn.de/kategorie/buergerstiftung-bonn/hilfe-fuer-helfer-buergerstiftung-bonn/

 

2. Im Blog „Von Aleppo nach Beuel“ erschien am 26. 4. 2016 der folgende Beitrag. ( https://beuelerinisyrienfluechtlinge.wordpress.com/ )

Deprimierendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln:

Verpflichtungserklärung unterschrieben – Leben gerettet – und nun für immer haftend!?

Ein verschwindend geringer Teil der in Deutschland aufgenommenen Bürgerkriegsflüchtlinge kam über das Landesprogramm NRW hierher, so wie „unsere“ beiden Familien. Ihre Angehörigen in Deutschland oder andere hilfsbereite Menschen nutzten diese einzige Möglichkeit, den Verwandten den lebensgefährlichen Weg über das Meer zu ersparen und unterschrieben die Verpflichtungserklärung, für ihren Unterhalt und Unterkunft zu sorgen, um ihnen das Visum zu verschaffen. Dies war auch bei den beiden Familien der Fall, für die wir im Frühling 2014 die Unterstützungsaktion „Von Aleppo nach Beuel“ starteten, zu der viele private und kirchliche SpenderInnen beitrugen.

Doch diese Visa haben einen hohen Preis. Denn auch jetzt, viele Monate später, nach der Aufnahme einer drastisch höheren Zahl übers Meer und auf der Balkanroute Geflüchteter, nach Zuerkennung des Asyls gleichermaßen für alle aus Syrien Eingereisten, sollen die BürgInnen für ihre Schützlinge weiter privat zahlen, während alle anderen vom ersten Tag an staatliche Leistungen erhalten. Unglaublich, aber erst einmal nach den Buchstaben des Gesetzes Realität. Das urteilte das Verwaltungsgericht in Köln am 19. April 2016.

Geklagt hatten ein Leverkusener und ein Bonner Verpflichtungsgeber gegen den Bescheid des Jobcenters, die Leistungen für Wohnung und Lebensunterhalt zu erstatten. Ein solcher Regressanspruch droht allen BürgInnen des Landesprogramms und hält sie in großer Sorge, nachdem Bundesinnenminister de Maizière unnachgiebig auf die Fortsetzung der privaten Unterstützung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes hier pochte. Ging es bei den Bürgschaften zuvorderst darum, Menschen aus dem Kriegsgebiet zu retten, so kämpfen die BürgInnen jetzt gemeinsam mit ihren Schützlingen ums Überleben hier. Denn während der Unterhalt dieser kleinen Gruppe die öffentlichen Ausgaben kaum ansteigen lassen würde, fällt die finanzielle Last für Privatpersonen heftig, häufig existenzbedrohend ins Gewicht. Ganz abgesehen davon, dass die Ungleichbehandlung überhaupt nicht einsehbar ist.

Entsprechend deprimiert hörten die bei der Verhandlung Anwesenden, darunter mehrere BürgInnen aus Bonn und von unserer Unterstützungsaktion, das verkündete Urteil an. Doch schnell meldete sich auch die Kampfbereitschaft: Die Möglichkeit zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht soll genutzt werden. Aber mindestens ebenso wichtig ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit, die politischen Druck auf den Bundesinnenminister, auf die Koalition ausüben kann. Die Bonner Bundestagsabgeordneten, die uns schon früher ihre Solidarität erklärt hatten, die Medien, die Stadtbevölkerung gemeinsam sollten das schaffen.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes in Köln im Wortlaut lesen Sie bitte im Blog https://beuelerinisyrienfluechtlinge.wordpress.com/.

 

Veranstaltungshinweis 1

Beratungscafé „Zugang zu Arbeit für Geflüchtete“ -  Montag, 9.05. im Migrapolis von 14.15-16.15

Während des Konversationscafés bieten Beraterinnen vom beruflichen Netzwerk Spinnen-Netz Unterstützung bei der Arbeitssuche an:
Fragen und Thema können sein:

  • Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

  • Wo suche ich nach Arbeit?

  • Welche Dokumente und Anerkennungen brauche ich?

  • Wie bewerbe ich mich? Wie gestalte ich einen Lebenslauf und wie ein Anschreiben?

Es gibt nicht auf alle Fragen einfache klare Antworten, aber durch den gemeinsamen Austausch kommen alle einen Schritt weiter. Das gegenseitige Unterstützen steht im Vordergrund.
Wichtig ist, dass das Sprachniveau mindestens auf A2, besser noch auf B1 ist, da die Arbeitgeber das erwarten und für A1 und A2 Sprach- und Integrationskurse verpflichtend sind.

Bitte mitbringen:

  • Lebenslauf (ausgedruckt oder auf dem Laptop/Tablett)

  • Wer schon ein Anschreiben hat, gern mitbringen

  • Dokumente wie Anerkennung des beruflichen oder universitären Abschlusses

  • Stellenausschreibungen

Bei weiteren Fragen gern eine E-Mail an: info@spinnen-netz.de oder 0228 18035150
Lea Jenkner, Nadine Baleja oder Antje Schultheis

Veranstaltungshinweis 2

Train-the-Trainer „Fit fürs Bewerben” für Geflüchtete - Seminar am 17. Mai, 16:00 – 21:00 Uhr im Telekom Career Center

Integration in den Arbeitsmarkt, das heißt zunächst einmal Jobsuche und Bewerbung. Eine Herausforderung sich hier zurecht zu finden – nicht nur für Neuankömmlinge.

Um Orientierung und Einblicke in den Arbeitsmarkt zu geben, Erwartungen von Arbeitgebern transparent zu machen und Chancen aufzuzeigen, hat der Personalbereich der Telekom gemeinsam mit der Haufe Akademie ein Trainingskonzept entwickelt, um Initiativen, Organisationen und Freiwillige, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind, zu Bewerbertrainern zu machen. Gerne stellt die Telekom das Trainerhandbuch und die Teilnehmerunterlagen zur Verfügung – natürlich kostenfrei!

Sie sind in der Flüchtlingshilfe aktiv und möchten ein Bewerbertraining für Flüchtlinge anbieten?
Dann lassen Sie sich gerne von uns zum Bewerbertrainer ausbilden!

Das nächste Seminar bieten wir am 17. Mai, 16:00 – 21:00 Uhr im Telekom Career Center in Bonn an. Das Seminar ist kostenfrei! Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 9. Mai unter romina.richter@telekom.de .

Sie kennen sich schon aus in Bewerbungsfragen und möchten selber ein Train-the-Trainer Seminar organisieren?
Dann fordern Sie gerne die Unterlagen bei uns an! Schreiben Sie uns hierfür einfach eine E-Mail an internships@telekom.de. Wir brauchen lediglich Ihre Postadresse und die Anzahl der benötigen Trainer- und Teilnehmer-Unterlagen. Gerne stehen wir natürlich auch für Rückfragen zur Verfügung.

 

Ende des Newsletters vom 27. 4. 2016