Newsletter 28. 10. 2016

Gespeichert von Susanne Rohde am Do., 27.10.2016 - 15:13 Uhr

Liebe Leserinnen und Leser des Newsletters von weltoffen

unser letzter Newsletter im Oktober greift folgende Themen und Hinweise auf:

  1. Veranstaltungshinweis: morgen, Samstag, 29. Oktober:

    Ökumenischer Gedenk- und Trauergottesdienst für die Opfer der EU- Außengrenzen

  2. Veranstaltungshinweis: Freitag, 4. November:

    Vortrag der Verbraucherzentrale NRW für Flüchtlingshelfer/innen

  3. Veranstaltungshinweis: Samstag, 12. November - Seminar „Interkulturelle Kommunikation“

  4. Beratungstelefon für Flüchtlinge – SeeleFon in Arabisch, Englisch, Französisch, Deutsch

  5. Aus den EhrenamtsNews des Flüchtlingsrates NRW: Beitrag zur Wohnsitzauflage "Aufhebung der Wohnsitzregelung mittels Härtefallantrag möglich"

  6. Aus den EhrenamtsNews des Flüchtlingsrates NRW: Einladung zur Fachtagung: (schl)echte Bleibeperspektive! am 19. November in Dortmund

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Rohde für weltoffen

Termine und Infos auch auf www.weltoffen-bonn.de

 

Im Folgenden wie gewohnt Einzelheiten zu den Punkten

Zu 1. Ökumenischer Gedenk- und Trauergottesdienst für die Opfer der EU- Außengrenzen

am Samstag, 29.Oktober 2016, 13:45 Uhr, Freie Ev. Gemeinde Bonn, Hatschiergasse 19, 53111 Bonn

Die Tragödie von Lampedusa berührt uns alle. Über 600 Menschen aus Afrika, vor allem aus Eritrea und Syrien, ertranken am 03. und am 11. Oktober 2013 nur 500 Meter vor der Insel Lampedusa bei dem Versuch Europa zu erreichen. Über alle Parteien hinweg hat dieses Unglück Betroffenheit ausgelöst. Heute, etwa 3 Jahre später, scheint diese Tragödie in Vergessenheit geraten zu sein - und täglich sterben mehr.

Die Asyl- und schutzsuchenden Menschen haben einen Namen und eine Geschichte. Hinter jedem Opfer steht eine Familie, die um die- oder denjenigen trauert. Die Familien wünschten sich eine würdevolle Beerdigung des eigenen Kindes, was ihnen von der EU- Gemeinschaft jedoch nicht zugestanden wurde. Die Toten wurden - trotz Identifizierung und trotz der versprochenen Begräbnisse durch die jeweiligen Staaten - anonym und mit einer Nummer gekennzeichnet beerdigt, was die Trauer der Familienangehörigen noch schmerzhafter macht. Wir hoffen auf Unterstützung von vielen Seiten, damit die Toten nach 3 langen Jahren nach Hause überführt und würdevoll verabschiedet werden können.

Als Familien und Freunde der Opfer leben wir jeden Tag und jede Stunde mit diesen traurigen Ereignissen und mit dem würdelosen Umgang mit unseren Toten. Unterstützen Sie uns, damit die Opfer nicht einfach Namenlos bleiben!

Veranstalter: In Deutschland lebende, Überlebende des Mittelmeers, Pfarrer Otto Löber, Gelnhausen und Verein Initiative gegen Tod im Mittelmeer 2009 e.V. Bonn

 

Zu 2. Vortrag der Verbraucherzentrale NRW für Flüchtlingshelfer/innen

Abzocke, Rechte als (Neu-)Kunde, Verkaufsversuche von Vertretern, Vertragsfallen ... Flüchtlinge sind als Verbraucher aufgrund sprachlicher Barrieren und Unkenntnis der hiesigen Rechtslage besonders gefährdet - und brauchen daher bei diesen Angelegenheiten Unterstützung. Am 04.11.2016 von 15:00 bis ca.17:00 Uhr in der Beratungsstelle Bonn, Thomas-Mann-Str. 2-4 (Stadthausloggia, direkt vor dem Stadthaus) bietet die Verbraucherzentrale dazu einen Inputvortrag an. Sie können dort auch bereits entstandene Problemfälle erörtern.

Weitere Informationen und Anmeldung unter bonn@verbraucherzentrale.nrw

 

Zu 3. Seminar „Interkulturelle Kommunikation“

„Wen soll ich jetzt zuerst begrüßen – den Mann oder die Frau? Und wenn der Mann mir nicht die Hand geben möchte, was mache ich dann?“ – „Beim Besuch, soll ich da die Schuhe ausziehen?“
Der Kontakt mit Menschen aus anderen Kulturen ist gewiss sehr bereichernd, aber manchmal auch gar nicht einfach! Immer wieder tritt man in die berühmten Fettnäpfchen...
Dieses Seminar hilft Ihnen dabei, erfolgreich zu kommunizieren und sich empathisch in Menschen aus anderen Kulturkreisen hinein zu versetzen. Sie lernen verschiedene Kommunikationsmodelle kennen und besprechen konkrete Situationen, die Sie im Alltag, bei der Arbeit oder im Ehrenamt selbst erlebt haben. Gemeinsam mit der Referentin suchen Sie nach Lösungswegen. Ergänzend erfahren Sie etwas über die wichtigsten Kulturstandards von ausgewählten Ländern des Nahen und Mittleren Ostens.
Die Referentin Meryem Atam ist Diplom-Übersetzerin für Arabisch und Türkisch, Dozentin und IHK-zertifizierte Trainerin („Train-the-Trainer“) sowie Freie Journalistin (WDR und DLF).
Bei Interesse rufen Sie gerne Frau Mika Wagner oder Herrn Philip Gondecki an oder schreiben Sie eine eMail. Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei, findet jedoch nur bei ausreichender Anzahl an TeilnehmerInnen statt – bitte melden Sie sich verbindlich an.

Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V.
MIGRApolis-Haus der Vielfalt, Brüdergasse 16-18, 53111 Bonn
wagner@bimev.de, 0228 - 338 339 0

Termin: Samstag, 12.11. (Je nach Nachfrage gibt es einen Zusatztermin am 19.11.)
Uhrzeit: 10.00 bis 17.00 Uhr
Ort: MIGRApolis-Haus, Brüdergasse 16-18, 53111 Bonn

 

Zu 4. Beratungstelefon für Flüchtlinge – SeeleFon in Arabisch, Englisch, Französisch, Deutsch

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK) ist seit 1985 die Interessensvertretung der Angehörigen von Menschen mit psychischen Leiden und der Betroffenen selbst. Mit 15 Landesverbänden und einem Netz von über 500 regionalen Selbsthilfegruppen ist der BAPK bundesweit aktiv. Ein wichtiger Bestandteil des BAPK ist das „SeeleFon“, ein von ehrenamtlichen Mitgliedern betreutes Beratungstelefon, über das Angehörige und Betroffene kostenfrei Unterstützung und Rat finden können.

Derzeit betreibt der BApK mit Unterstützung des Dachverbands der Betriebskrankenkassen sowie des BKK Nordwest auch ein Beratungstelefon für Flüchtlinge in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch und Deutsch. Dieses Angebot ist ein Alleinstellungsmerkmal des BApK und auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft.

Ein mehrsprachiger Flyer über dieses Angebot zum Auslegen in Flüchtlingsunterkünften, bei den Betreiberorganisationen und dort aktiven Psychologen und Psychotherapeuten, Fachärzten, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und anderen Mitarbeitern wurde erstellt. Er kann als PDF-Datei unter anderem bei info@weltoffen-bonn.de angefordert werden.

 

Zu 5. Der Flüchtlingsrat NRW veröffentlichte jetzt die 2. Ausgabe der EhrenamtsNews. Hieraus zitieren wir:

Aus aktuellem Anlass: Aufhebung der Wohnsitzregelung mittels Härtefallantrag möglich

Mit dem Integrationsgesetz, welches am 06. August 2016 in Kraft getreten ist, unterliegen Flüchtlinge, die ab dem 01. Januar 2016 einen positiven Bescheid über ihr Asylverfahren erhalten haben sowie Flüchtlinge, denen über bestimmte Aufnahmeregelungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, der sog. Wohnsitzregelung nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes. Eine entsprechende Übersicht der Regelung finden Sie hier. In der Praxis bedeutet dies, dass die Flüchtlinge in den ersten drei Jahren nach der Anerkennung bzw. Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nicht frei über ihren Wohnort entscheiden können.

Die Regelung trifft auf breite Kritik, denn sie verstößt gegen internationales Recht, welches die freie Wohnsitzwahl von anerkannten Flüchtlingen vorsieht (siehe z.B. Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention).

Problematisch ist auch, dass die Wohnsitzregelung rückwirkend zum 01. Januar 2016 gilt. Damit müssen auch Flüchtlinge, die bereits vor Monaten - legal - Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das für die Erstaufnahme zuständige Bundesland. Siehe hierzu den gemeinsamen Runderlass des MAIS NRW vom 28.09.16.

Als Flüchtlingsrat NRW kritisieren wir diese Regelung, da sie unverhältnismäßig und in vielen Fällen unzumutbar ist. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage zur Vermeidung einer Härte (Härtefallantrag) bei der zuständigen Ausländerbehörde des aktuellen Wohnsitzes zu stellen.

In einer Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes (Stand: Sep. 2016) werden Gründe für die Aufhebung einer Wohnsitzverpflichtung aufgelistet, welche für die Formulierung des Härtefallantrages hilfreich sind.

 

Zu 6. Ebenfalls in den EhrenamtsNews enthalten ist die

Einladung zur Fachtagung: (schl)echte Bleibeperspektive!

Am Samstag, den 19. November 2016, lädt der Flüchtlingsrat NRW in Kooperation mit der Fachhochschule Dortmund herzlich zu einer Fachtagung zur Kritik am politischen Konstrukt der Bleibeperspektive ein.

Der Begriff der sogenannten „Bleibeperspektive“ wurde durch das Asylpaket 1 eingeführt, welches im Oktober 2015 in Kraft getreten ist. Abhängig vom jeweiligen Herkunftsland werden Menschen als Flüchtlinge mit guter bzw. schlechter Bleibeperspektive klassifiziert. Mit dieser Klassifizierung gehen zahlreiche Auswirkungen einher: Sie bestimmt beispielsweise die Art und die Durchführung des Asylverfahrens und entscheidet maßgeblich über die Teilhabemöglichkeiten von Flüchtlingen.

Ziel der Tagung ist es, mit einem kritischen Blick auf diese Entwicklung praktische Leitlinien für die Inklusion von Flüchtlingen unabhängig der sog. Bleibeperspektive zu erarbeiten sowie Möglichkeiten der politischen Öffentlichkeitsarbeit und des Protestes gegen dieses Selektionssystem zu erarbeiten. Dazu haben wir spannende Vorträge und Workshops für Sie organisiert.

Anmeldungen bis zum 13.11.2016 unter initiativen[ät]frnrw.de mit Angabe Ihrer bevorzugten drei Workshops in der Wunschreihenfolge. Weitere Informationen hier: http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Flyer_Bleibeperspektive_2_zusammen.pdf

 

Die vollständigen „EhrenamtsNews" sind hier zu finden: http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/EhrenamtsNews/EhrenamtsNews_2_...