17:30 – 19:00 Uhr
Um den Druck auf ausreisepflichtige Schutzsuchende zu erhöhen, erteilen Ausländerbehörden diesen statt einer Duldung zunehmend nur “Dublin-Verfahrensbescheinigungen”, Grenzübertrittsbescheinigungen (GÜB) oder (sonstige) “Fantasiepapiere”. Diese Praxis geht mit verschiedenen rechtlichen Nachteilen für die Betroffenen einher. Wir möchten uns mit Ihnen daher u. a. über folgende Fragen austauschen: Stellt Ihre örtliche Ausländerbehörde (systematisch) “Ersatzdokumente” statt Duldungen aus? Wird die Erteilung begründet und wenn ja, wie? Welche konkreten Auswirkungen hat der Besitz solcher “Ersatzdokumente”?
Anmeldung bitte bis zum 05.05.2026 unter ehrenamt2(at)frnrw.de