Online-Austausch: Asylbewerberleistungen in der Praxis

bis 18:30

Flüchtlingsrat NRW

Asylsuchende und Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dieses sieht für die erste Zeit des Aufenthalts sog. Grundleistungen vor, welche deutlich unter dem Niveau des Existenzminimums nach dem Sozialgesetzbuch liegen und für Betroffene erhebliche Einschränkungen bedeuten. Der Übergang in die sog. Analogleistungen, die weitgehend der regulären Sozialhilfe entsprechen, erfolgt nach Änderung im Zuge des in diesem Jahr in Kraft getretenen „Rückführungsverbesserungsgesetzes“ erst nach 36 (statt wie bisher 18) Monaten.

Welche Erfahrungen machen Sie in Ihrer Kommune hinsichtlich der Gewährung von Asylbewerberleistungen? Erfolgt die Umstellung auf die Analogleistungen von Amts wegen oder müssen Betroffene ihren Anspruch gegenüber der Behörde mitunter erst geltend machen? Wie klappt die Gewährung von Sonderbedarfen? Über diese und weitere Fragen möchten wir uns mit Ihnen austauschen.

Wann?        Mittwoch, 28.08.2024, 17:00 – 18:30 Uhr

Wo?             Online via GoToMeeting

Die Teilnahme ist kostenlos. Erforderlich sind eine stabile Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und wenn möglich eine Webcam. Sie können sich auch per Telefon einwählen. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns den Zugangslink zur Veranstaltung. Anmeldungen von Ehrenamtlichen aus NRW werden vorrangig berücksichtigt.

Anmeldung bitte bis zum 26.08.2024 bei:
Jan Lüttmann
Referent "Betreuung der Initiativen"
E-Mail: initiativen (at) frnrw.de
Tel: 0234 58 73 15 79