Referent: Jens Dieckmann, Rechtsanwalt
Anmeldung bis 24.5.2022, 12 Uhr, an: integrationundvielfalt@bonn.de
Anfang März 2022 hat der Rat der Europäischen Union zum ersten Mal die „Massenzustrom-Richtlinie“ (auch Schutzgewährungs-Richtlinie) beschlossen. Dadurch sollen Geflüchtete nun unbürokratisch und schnell, also ohne Asyl- oder Dublinverfahren, einen vorübergehenden Schutz in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten. Für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für bis zu 3 Jahre vorgesehen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung dieser Regelungen sind einige wichtige Umsetzungs- und Praxisfragen weiterhin noch ungeklärt.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die wichtigsten Aspekte der aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen in drei Themenblöcken erläutert:
1. Der visumsfreie Aufenthalt: Rechtsgrundlage, Personengruppen und zuständige Behörden, sozialrechtliche Leistungen
2. Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG: Rechtsgrundlage, Personengruppen und zuständige Behörden, Familiennachzug, sozialrechtliche Leistungen ab 01.06 2022.
3. Asylantrag und Schutz nach § 24 AufenthG: In welchem Verhältnis stehen diese Schutzverfahren? Für wen macht ein Asylantrag ggf. Sinn?
Zuletzt:
Aufgrund des aktuellen Angriffskrieges liegt der Fokus der Aufmerksamkeit auf den Geflüchteten aus der Ukraine. Dennoch sind Geflüchtete aus Syrien, Irak, Afghanistan und andere keineswegs vergessen und nach wie vor präsent in Bonn. Daher wird der Referent zuletzt noch Informationen zu deren aktueller aufenthaltsrechtlicher Lage bzw. Perspektive in Deutschland geben.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dieser Veranstaltung und bitten um Nachsicht für die späte Einladung. Alle Beteiligten waren einfach sehr eingespannt, wir wollten den Termin aber nicht verschieben.